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Zolltarifnummer 0403.90.19.00.0 – Gesäuerte Milchpulver über 27 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gesäuerte oder fermentierte Milcherzeugnisse, die kein Joghurt sind, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, nicht aromatisiert, ohne Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao und ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT. Bei einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger gehören Waren in die Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0, bei mehr als 1,5 bis 27 GHT in die Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0403.90.19.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionJoghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
UnterpositionJoghurt
Unterpositionandere
weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT
Zolltarifnummermehr als 27 GHTDiese Seite
Unterpositionandere, mit einem Milchfettgehalt von

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0403.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0403.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0403.90.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0403.90.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0403.90.19.00.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0403 Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm …
✓andere, also nicht: JoghurtFür die Ware bleibt ein gesäuertes oder fermentiertes Milcherzeugnis, das nicht als Joghurt gilt. Joghurt im Sinne der Anmerkung kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker, Früchten, Nüssen, Kakao und anderen Stoffen enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und er seinen wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
✓weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder KakaoDie Ware ist nicht aromatisiert und hat keinen Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao. Sie erkennen das an fehlenden Aromen und an fehlenden Zutaten wie Früchten, Nüssen oder Kakao.
✓in Pulverform, granuliert oder in anderer fester FormDie Ware liegt als Pulver, granuliert oder in anderer fester Form vor. Milchpulver ist ein Beispiel für dieses Merkmal, wie es in den Verordnungen zu Milchpulver beschrieben ist.
✓ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt vonDie Ware hat keinen Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Sie prüfen das an der Zusammensetzung der Ware.
✓mehr als 27 GHTDer Milchfettgehalt der Ware liegt über 27 GHT. Bei einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger oder von mehr als 1,5 bis 27 GHT gehört die Ware in andere Nummern.
0403.90.19.00.0Gesäuerte Milchpulver, Fett über 27 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0403.90.19.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0403.90.19

ZolltarifnummerWortlaut
0403.90.19.00.0mehr als 27 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0403.90.19 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0403.90.9115Joghurt mit Kefirkulturen und Fruchtzubereitung mit Granatapfelsaftkonzentrat und Heidelbeeren. Quetschbeutel mit Schraubverschluss in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben auf Spanisch zur …
0403.90.9911Kefir mit Erdbeerzubereitung. Etikettierter Kunststoffbecher mit Abziehfolie in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (250 g), zum Vertreiber und zu den …
0403.90.515Fermentiertes Milcherzeugnis Kunststoffbecher in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (500 g), zum Vertreiber und zu den Zutaten. Nach den Antragsangaben …
0403.90.533Kefir Laktosefreier Kefir ohne weitere Zusätze in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben über den Inverkehrbringer, die Produktbezeichnung, den Inhalt einer Packung (150 g) und die …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0403.90.19.00.0

€
0403.90.19.00.0Drittlandszoll167,20 EUR je 100 kg–––
0403.90.19.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll167,20 EUR je 100 kg + 50 %–––
0403.90.19.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll167,20 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7211Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9003USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 167,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Kolumbien133,70 EUR je 100 kg
Neuseeland104,50 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0403.90.19.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0403.90.19.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 2
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0403.90.11 bis 0403.90.99andere Siehe die Erläuterung zu den Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.99. Hierher gehören nicht die in den Erläuterungen zu den Unterpositionen 0406.10.30 bis 0406.10.80, dritter Absatz, beschriebenen Erzeugnisse der Art „Cagliata“.

Einreihungsverordnungen (5)

VerordnungWareNummer
1160/9802.06.1998Ein Erzeugnis aus Milchpulver mit Zusatz von Milchsäurebakterien und inaktivierter Milchhefe ist in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht worden.0403.90.13
1160/9802.06.1998Milchpulver mit einem Gehalt von 2 bis 27 Millionen lebenden Milchsäurebakterien je Gramm ist in die Warennummer 0403.90.11 eingereiht worden.0403.90.11
1160/9802.06.1998Eine Mischung aus Lactose, Casein, Milchalbuminen, Milchglobulinen und Milchfett mit sporenbildenden Mikroorganismen in Pulverform ist in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht worden.0403.90.13
2291/9313.08.1993Ein dickflüssiges Erzeugnis mit dem Geschmack von Joghurt, mit Aprikosenpülpe, Zucker und Stabilisatoren ist in die Warennummer 0403.90.91 eingereiht worden.0403.90.91
1533/9212.06.1992Ein hellgelbes Pulver mit dem Geschmack von getrockneter Milch, das als mit Milchfett angereichertes süßes Buttermilchpulver gehandelt wird, ist in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht worden.0403.90.13

Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0403.90.19

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19720403.90.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 27 GHT“
  2. 01.01.19720403.90.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 27 GHT“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0403.90.19.00.0

Gehören Erzeugnisse der Art „Cagliata“ unter 0403.90.19 in diese Zolltarifnummer?

Nein, Erzeugnisse der Art „Cagliata“ gehören nicht hierher. Sie sind im dritten Absatz der Erläuterungen zu 0406.10.30 bis 0406.10.80 beschrieben und gehören deshalb nicht zu den Warennummern 0403.90.11 bis 0403.90.99.

Fällt unter 0403.90.19 ein Zusatzzoll an, wenn die Ware Ursprung Belarus hat?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird unter 0403.90.19 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt unter 0403.90.19 ein Zusatzzoll an, wenn die Ware Ursprung Russland hat?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter 0403.90.19 ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren anderen Ursprungs gilt er nur bei direkter oder indirekter Ausfuhr aus Russland oder Belarus (Unterlage Y155).

Muss ich bei der Einfuhr unter 0403.90.19 eine Veterinärkontrolle beachten?

Ja, bei Waren tierischen Ursprungs gilt bei der Einfuhr die Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, N853) genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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