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Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0 – Milcherzeugnisse, 1,5 bis 27 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Milcherzeugnisse ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, deren Milchfettgehalt mehr als 1,5 bis 27 GHT beträgt. Milcherzeugnisse mit 1,5 GHT oder weniger Milchfett gehören in 0404.90.21.00.0, solche mit mehr als 27 GHT in 0404.90.29.00.0. Kolostrumpulver und Milchproteinkonzentrate mit diesem Milchfettgehalt gehören hierher.

Typische Waren:KolostrumpulverMilchproteinkonzentrate

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionMolke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
UnterpositionMolke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionandere
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHTDiese Seite
Zolltarifnummermehr als 27 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0404.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0404.90.238-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0404.90.23.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0404.90.23.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker …
✓andere, also nicht: Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnDie Ware ist kein Molkeerzeugnis. Molke und modifizierte Molke gehören nicht hierher, für diese Ware bleibt ein Erzeugnis aus natürlichen Milchbestandteilen.
✓ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt vonDie Ware darf keinen Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln haben. Danach entscheidet der Milchfettgehalt über die weitere Einreihung.
✓mehr als 1,5 bis 27 GHTDer Milchfettgehalt liegt über 1,5 GHT und höchstens bei 27 GHT. Liegt er darunter oder darüber, passt die Ware nicht hierher.
0404.90.23.00.0Milcherzeugnisse, Milchfett 1,5 bis 27 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0404.90.23

ZolltarifnummerWortlaut
0404.90.23.00.0mehr als 1,5 bis 27 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0404.90.23 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Dänemark1
Slowenien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI10887/25-1DeutschlandKolostrumpulver Pulverförmiges Kuhkolostrum in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Inverkehr- bringer, zur …21.07.2028
DEBTI12142/24-1DeutschlandMilchproteinkonzentrat in Form eines feinen, cremefarbenen Pulvers mit 70 % Protein i. Tr., zur Verwendung in der …06.10.2027
DEBTI46410/23-1DeutschlandKolostrum, als Pulver. Nach den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei der Ware um getrocknetes Rinder- …10.12.2026
SIBTI2026/0127SlowenienEin Milchprodukt in flüssiger Form, von weißer bis leicht gelblicher Farbe, ohne zugesetzten Zucker oder andere …03.11.2029
DKBTI24-1967425-2DänemarkDie Ware ist eine weiße, undurchsichtige Flüssigkeit. Die Ware riecht mild nach Milch und schmeckt leicht süßlich und …04.05.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0404.90.213Kulturenpermeatkonzentrat Fermentativ hergestellte Milchsäure auf der Basis von Milchpermeat zur Verwendung in der Lebensmittelherstellung; Bernsteinfarbene Flüssigkeit mit säuerlichem Geruch, in …
0404.90.831Khoa Indisches Milcherzeugnis, gefroren, in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Hersteller, zum Inhalt (341 g) und zu den Zutaten (im Wesentlichen Milch, pulverförmige Milcherzeugnisse …
0404.90.291Erzeugnis aus natürlichen Milchbestandteilen, zur Verwendung in der weiterverarbeitenden Lebensmittelindustrie. Lebensmittelzubereitung in Pulverform aus Vollrahm, Lactose und Milchproteinkonzentrat …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0

€
0404.90.23.00.0Drittlandszoll135,70 EUR je 100 kg–––
0404.90.23.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll135,70 EUR je 100 kg + 50 %–––
0404.90.23.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll135,70 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7903Neuseeland0 %16.06.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 135,70 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 4, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne der Unterposition 0404.10 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 0404.10 und 0404.90 gilt Folgendes: Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden. Zu Unterposition 0404.10 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird. Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition. Zu Unterposition 0404.90 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 0404.90. Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 04, AllgemeinesAus Milchcasein hergestellte Caseinate werden beispielsweise als Emulgatoren (Natriumcaseinat) oder Eiweißquelle (Calciumcaseinat) verwendet. Erzeugnisse, die Caseinate in einer größeren Menge als 3 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, werden von den Positionen 0401 bis 0404 ausgeschlossen, weil diese Caseinate natürlicherweise nicht in diesen Mengen in Milch vorkommen (siehe insbesondere Position 1901).
0404.90.21 bis 0404.90.89andere: Die Erläuterungen zu Position 0402 gelten sinngemäß. Hierher gehören insbesondere Milcheiweißkonzentrate, die aus entrahmter Milch durch teilweisen Entzug der Lactose und Mineralsalze gewonnen werden und die einen Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von nicht mehr als 85 GHT aufweisen. Für die Berechnung des Proteingehalts wird der Stickstoffgehalt mit dem Faktor 6,38 multipliziert. Konzentrate aus …

Einreihungsverordnungen (8)

VerordnungWareNummer
775/201102.08.20112. Kolostrumpulver, sprühgetrocknet, fettreduziert und nicht entkaseiniert, in Aufmachung für den Einzelverkauf, abgepackt à 64 g in einer Kunststoffdose mit Schraubverschluss mit folgender Zusammensetzung (in GHT): — Milchfett 1,2 — …0404.90.21
1887/200327.10.2003Magermilchpulver mit Zusatz von Laktose, mit folgender Zusammensetzung (in GHT, bezogen auf das Gesamterzeugnis): — Milchfett 0,6 — Eiweiß 33,5 — Laktose 570404.90.21
1264/9817.06.1998Pulverförmiges Erzeugnis aus 80 GHT Vollmilchpulver und 20 GHT Lactoserum mit folgender Zusammensetzung (GHT): Wasser: 5 Proteine: 21 Milchfett: 24 Asche: 6 Lactose: 440404.90.23
1264/9817.06.1998Pulverförmiges Erzeugnis aus 80 GHT Milchpulver und 20 GHT anderer Bestandteile (8 GHT Lactose, 11,8 GHT Maltodextrin mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose und bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 10 GHT …0404.90.83
1160/9802.06.1998Mischung aus Milchbestandteilen mit Zusatz von Natriumchlorid und Natriumcitrat (2 %) und Vitaminen (0,2 %) mit folgenden analytischen Merkmalen (in GHT): Trockenmasse: 95 Lactose: 56,5 Protein: 28,8 Milchfett: 1,1 Asche: 80404.90.21
1160/9802.06.1998Mischung aus Milchbestandteilen mit Zusatz von Natriumchlorid und Natriumcitrat (4,5 %) und Vitaminen (0,2 %) mit folgenden analytischen Merkmalen (in GHT): Trockenstoff: 96,2 Lactose: 59,7 Protein: 23,3 Milchfett: 0,9 Asche: 11,50404.90.21

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-315/9629.01.1998Die Prüfung von Artikel 13 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 1715/90 des Rates vom 20. Juni 1990 über die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten erteilten Auskünfte über die Einreihung von Waren in der Zollnomenklatur hat im Hinblick …
C-120/9007.05.1991Der Gemeinsame Zolltarif ist dahin auszulegen, daß ein als "Molkenproteinkonzentrat 75%ig" bezeichnetes, durch Ultrafiltration von Molke gewonnenes Erzeugnis mit 76,6 % Milchprotein, 5 % Laktose und 2,1 % Milchfett, ohne nachweisbaren Zucker, in die …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0404.90.23

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19960404.90.23neu eingeführt · „mehr als 1,5 bis 27 GHT“ · aus 12 Vorgängern
  2. 01.01.19960404.90.23.00.0neu eingeführt · „mehr als 1,5 bis 27 GHT“ · aus 12 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0404.90.23.00.0

Gilt für Waren mit Ursprung Belarus unter 0404.90.23.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter 0404.90.23.00.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Milcherzeugnisse ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln mit mehr als 1,5 bis 27 GHT Milchfett.

Gilt für Waren mit Ursprung Russland unter 0404.90.23.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 0404.90.23.00.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Milcherzeugnisse ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln mit mehr als 1,5 bis 27 GHT Milchfett.

Welche Veterinärkontrolle gilt bei der Einfuhr unter 0404.90.23.00.0?

Bei der Einfuhr greift die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder. Als Unterlage ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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