01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0404.90.81.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0404.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0404.90.818-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0404.90.81.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0404.90.81.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0404.90.81.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0404.90.81.00.0?
- ×Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln0404.10
- ×ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von0404.90.21.00.0, 0404.90.23.00.0, 0404.90.29.00.0
- ×mehr als 1,5 bis 27 GHT0404.90.83
- ×mehr als 27 GHT0404.90.89.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0404.90.81.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0404.90.81
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0404.90.81.00.0 | 1,5 GHT oder weniger |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0404.90.81 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0404.90.23 | 5 | Kolostrumpulver Pulverförmiges Kuhkolostrum in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Inverkehr- bringer, zur Zusammensetzung, zum Inhalt (100 g) und zur Verzehrempfehlung (täglich ein … |
| 0404.90.21 | 3 | Kulturenpermeatkonzentrat Fermentativ hergestellte Milchsäure auf der Basis von Milchpermeat zur Verwendung in der Lebensmittelherstellung; Bernsteinfarbene Flüssigkeit mit säuerlichem Geruch, in … |
| 0404.90.83 | 1 | Khoa Indisches Milcherzeugnis, gefroren, in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Hersteller, zum Inhalt (341 g) und zu den Zutaten (im Wesentlichen Milch, pulverförmige Milcherzeugnisse … |
| 0404.90.29 | 1 | Erzeugnis aus natürlichen Milchbestandteilen, zur Verwendung in der weiterverarbeitenden Lebensmittelindustrie. Lebensmittelzubereitung in Pulverform aus Vollrahm, Lactose und Milchproteinkonzentrat … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0404.90.81.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7903 | Neuseeland | 0 % | 16.06.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 0,95 EUR je kg + 22,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0404.90.81.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0404.90.81.00.0
Anmerkungen (3)
1. Im Sinne der Unterposition 0404.10 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 0404.10 und 0404.90 gilt Folgendes: Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden. Zu Unterposition 0404.10 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird. Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition. Zu Unterposition 0404.90 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 0404.90. Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 04, Allgemeines | Aus Milchcasein hergestellte Caseinate werden beispielsweise als Emulgatoren (Natriumcaseinat) oder Eiweißquelle (Calciumcaseinat) verwendet. Erzeugnisse, die Caseinate in einer größeren Menge als 3 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, werden von den Positionen 0401 bis 0404 ausgeschlossen, weil diese Caseinate natürlicherweise nicht in diesen Mengen in Milch vorkommen (siehe insbesondere Position 1901). |
| 0404.90.21 bis 0404.90.89 | andere: Die Erläuterungen zu Position 0402 gelten sinngemäß. Hierher gehören insbesondere Milcheiweißkonzentrate, die aus entrahmter Milch durch teilweisen Entzug der Lactose und Mineralsalze gewonnen werden und die einen Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von nicht mehr als 85 GHT aufweisen. Für die Berechnung des Proteingehalts wird der Stickstoffgehalt mit dem Faktor 6,38 multipliziert. Konzentrate aus … |
Einreihungsverordnungen (8)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 775/201102.08.2011 | Sprühgetrocknetes, fettreduziertes Kolostrumpulver in Verkaufspackungen à 64 g wurde in die Warennummer 0404.90.21 eingereiht. | 0404.90.21 |
| 1887/200327.10.2003 | Magermilchpulver mit Zusatz von Laktose wurde in die Warennummer 0404.90.21 eingereiht, wobei Laktose als natürlicher Milchbestandteil gilt. | 0404.90.21 |
| 1264/9817.06.1998 | Ein pulverförmiges Erzeugnis aus 80 GHT Vollmilchpulver und 20 GHT Lactoserum wurde in die Warennummer 0404.90.23 eingereiht. | 0404.90.23 |
| 1264/9817.06.1998 | Ein pulverförmiges Erzeugnis aus 80 GHT Milchpulver und 20 GHT anderen Bestandteilen wurde in die Warennummer 0404.90.83 eingereiht. | 0404.90.83 |
| 1160/9802.06.1998 | Eine Mischung aus Milchbestandteilen mit Zusatz von Natriumchlorid und Natriumcitrat wurde in die Warennummer 0404.90.21 eingereiht und kann nicht als Nährsubstrat zum Züchten von Mikroorganismen gelten. | 0404.90.21 |
| 1160/9802.06.1998 | Eine weitere Mischung aus Milchbestandteilen mit Zusatz von Natriumchlorid und Natriumcitrat wurde in die Warennummer 0404.90.21 eingereiht und kann nicht als Nährsubstrat zum Züchten von Mikroorganismen gelten. | 0404.90.21 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-315/9629.01.1998 | Der Gerichtshof hat festgestellt, dass nichts gegen die Gültigkeit von Artikel 13 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 1715/90 im Hinblick auf Vertrauensschutz und Rechtssicherheit spricht. |
| C-120/9007.05.1991 | Der Gemeinsame Zolltarif ist dahin auszulegen, daß ein als "Molkenproteinkonzentrat 75%ig" bezeichnetes, durch Ultrafiltration von Molke gewonnenes Erzeugnis mit 76,6 % Milchprotein, 5 % Laktose und 2,1 % Milchfett, ohne nachweisbaren Zucker, in die … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0404.90.81
- 01.01.19960404.90.81neu eingeführt · „1,5 GHT oder weniger“ · aus 12 Vorgängern
- 01.01.19960404.90.81.00.0neu eingeführt · „1,5 GHT oder weniger“ · aus 12 Vorgängern
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0404.90.81.00.0
Gilt ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Belarus unter 0404.90.81.00.0?
Ja, bei der Einfuhr gilt für Waren mit Ursprung Belarus unter 0404.90.81.00.0 ein Zusatzzoll.
Gilt ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland unter 0404.90.81.00.0?
Ja, bei der Einfuhr gilt für Waren mit Ursprung Russland unter 0404.90.81.00.0 ein Zusatzzoll.
Sind bei der Einfuhr von 0404.90.81.00.0 Veterinärkontrollen zu beachten?
Ja, bei der Einfuhr unter 0404.90.81.00.0 gelten amtliche Veterinärkontrollen an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für Waren aus allen Ländern. Dafür sind Unterlagen wie das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorzulegen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile