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Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0 – Ungenießbare Abfälle von Fischen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Abfälle von Fischen, etwa Fischhäute, Fischköpfe und Flossenabschnitte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Waren aus Fischen, die keine Abfälle sind, gehören in die Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0.

Typische Waren:FischhäuteFischkopf- und FlossenabschnitteFischabfälle von LachsMageninhalt von Fischen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelAndere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionWaren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
ZolltarifnummerRindersperma
andere
UnterpositionWaren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
ZolltarifnummerAbfälle von FischenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0511.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0511.91.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0511.91.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0511.91.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0?

Kapitel 05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder … › 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder …
✓andere, also nicht: RinderspermaDie Ware ist ungenießbar und bleibt bei den nicht lebenden Tieren und Waren aus Wassertieren, die davor nicht erfasst sind.
✓Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3Die Ware muss aus Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren stammen und nicht lebend sein. An Teilen wie Haut, Kopf oder Flossen ist das bei Fischen erkennbar.
✓Abfälle von FischenDie Ware ist ein Abfall von Fischen, etwa ein beim Filetieren anfallendes Nebenprodukt. Für die Abgrenzung der Abfälle sind die Erläuterungen zum HS, Ziffer 6 Absätze (i) bis (iv), heranzuziehen.
0511.91.10.00.0Ungenießbare Abfälle von Fischen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0?

  • ×Rindersperma0511.10.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 30511.99
  • ×andere, also nicht: Abfälle von Fischen0511.91.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0511.91.10

ZolltarifnummerWortlaut
0511.91.10.00.0Abfälle von Fischen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0511.91.10 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Dänemark1
Polen1
Slowakei1
vZTAWareGültig bis
DEBTI34212/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben, weiterer Produktinformationen sowie der vorliegenden Abbildungen handelt es sich um …09.11.2028
DEBTI16294/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sogenannten „Federklemme“ um ein …16.06.2028
SKBTI281392/26/157SlowakeiFischhäute in Form von Stücken und Abschnitten unregelmäßiger Formen und Größen von kleinen bis mittleren Stücken je …04.06.2029
PLBTIWIT-2025-000959PolenProdukte tierischen Ursprungs, nicht zum menschlichen Verzehr geeignet; entstanden durch Verarbeitung von Atlantischem …24.07.2028
DKBTI24-1116751DänemarkDie Ware ist eine Mischung aus Mageninhalt von Fischen und ganzen Fischen. Es wurde mitgeteilt, dass die Ware …10.11.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0511.91.9016Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um dünn geraspelten, getrockneten Thunfisch ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Katzenfutter (Tierfuttermittel …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0

€
0511.91.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
0511.91.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
0511.91.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).
Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0511.91.10Abfälle von Fischen: Siehe die Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 6 Absätze (i) bis (iv).

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-406/2510.09.2026Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung …
C-318/9003.06.1992Die Verordnung (EWG) Nr. 3300/81 des Rates vom 16. November 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß unsteriles fötales Kälberserum nicht unter die Tarifnummer 38.16, sondern unter die …
C-56/0816.07.2009Der EuGH hat entschieden, dass gefrorenes Rückgrat von gezüchtetem Atlantischem Lachs, das nach dem Filetieren des Fischs anfällt, in die Warennummer 0303.22.00 einzureihen ist.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 05 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0511.91.10

  1. 01.01.19720511.91.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Abfälle von Fischen“
  2. 01.01.19720511.91.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Abfälle von Fischen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0

Gehören genießbare Waren unter die Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0?

Nein. Kapitel 5 erfasst keine genießbaren Waren (Kapitel 5, Anmerkung 1 a). Diese Zolltarifnummer gilt nur für ungenießbare Abfälle von Fischen.

Gilt für Abfälle von Fischen mit Ursprung Belarus unter 0511.91.10.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Unterliegen Abfälle von Fischen unter 0511.91.10.00.0 bei der Einfuhr einer Veterinärkontrolle?

Ja, als Waren tierischen Ursprungs unterliegen sie bei der Einfuhr amtlichen Kontrollen an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Als Unterlage ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, N853) angegeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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