01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0511.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0511.91.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0511.91.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0511.91.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0?
- ×Rindersperma0511.10.00.00.0
- ×andere, also nicht: Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 30511.99
- ×andere, also nicht: Abfälle von Fischen0511.91.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0511.91.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0511.91.10.00.0 | Abfälle von Fischen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0511.91.10 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI34212/25-1Deutschland | Nach den Antragsangaben, weiterer Produktinformationen sowie der vorliegenden Abbildungen handelt es sich um … | 09.11.2028 |
| DEBTI16294/25-1Deutschland | Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sogenannten „Federklemme“ um ein … | 16.06.2028 |
| SKBTI281392/26/157Slowakei | Fischhäute in Form von Stücken und Abschnitten unregelmäßiger Formen und Größen von kleinen bis mittleren Stücken je … | 04.06.2029 |
| PLBTIWIT-2025-000959Polen | Produkte tierischen Ursprungs, nicht zum menschlichen Verzehr geeignet; entstanden durch Verarbeitung von Atlantischem … | 24.07.2028 |
| DKBTI24-1116751Dänemark | Die Ware ist eine Mischung aus Mageninhalt von Fischen und ganzen Fischen. Es wurde mitgeteilt, dass die Ware … | 10.11.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0511.91.90 | 16 | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um dünn geraspelten, getrockneten Thunfisch ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Katzenfutter (Tierfuttermittel … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0511.91.10 | Abfälle von Fischen: Siehe die Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 6 Absätze (i) bis (iv). |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-406/2510.09.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung … |
| C-318/9003.06.1992 | Die Verordnung (EWG) Nr. 3300/81 des Rates vom 16. November 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß unsteriles fötales Kälberserum nicht unter die Tarifnummer 38.16, sondern unter die … |
| C-56/0816.07.2009 | Der EuGH hat entschieden, dass gefrorenes Rückgrat von gezüchtetem Atlantischem Lachs, das nach dem Filetieren des Fischs anfällt, in die Warennummer 0303.22.00 einzureihen ist. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 05 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0511.91.10
- 01.01.19720511.91.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Abfälle von Fischen“
- 01.01.19720511.91.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Abfälle von Fischen“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0
Gehören genießbare Waren unter die Zolltarifnummer 0511.91.10.00.0?
Nein. Kapitel 5 erfasst keine genießbaren Waren (Kapitel 5, Anmerkung 1 a). Diese Zolltarifnummer gilt nur für ungenießbare Abfälle von Fischen.
Gilt für Abfälle von Fischen mit Ursprung Belarus unter 0511.91.10.00.0 ein Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Unterliegen Abfälle von Fischen unter 0511.91.10.00.0 bei der Einfuhr einer Veterinärkontrolle?
Ja, als Waren tierischen Ursprungs unterliegen sie bei der Einfuhr amtlichen Kontrollen an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Als Unterlage ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, N853) angegeben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile