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Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0 – Andere ungenießbare Wassertierwaren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst andere ungenießbare Waren aus Fischen, Krebstieren oder Weichtieren, die nicht lebend sind, etwa Fischrogen, Fischmilch und Garnelenschalen. Abfälle von Fischen gehören in die Nummer 0511.91.10.00.0. In verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) wurden getrocknete Garnelen und Daphnien als Tierfutter dieser Zolltarifnummer zugeordnet.

Typische Waren:Getrockneter ThunfischGetrocknete DaphnienGetrocknete ShrimpsGefriergetrocknete SalzkrebseGefriergetrocknete Garnelen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelAndere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionWaren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
ZolltarifnummerRindersperma
andere
UnterpositionWaren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
ZolltarifnummerAbfälle von Fischen
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0511.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0511.91.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0511.91.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0511.91.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0?

Kapitel 05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder … › 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder …
✓andere, also nicht: RinderspermaDie Ware muss tierischen Ursprungs sein und darf kein Rindersperma sein. Übrig bleiben Waren tierischen Ursprungs, die nicht genießbar sind, weil genießbare Waren nicht zu Kapitel 5 gehören; ausgenommen sind flüssiges oder getrocknetes Tierblut sowie ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren.
✓Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3Die Ware stammt aus Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren und ist nicht lebend. Ungenießbare Fischeier, Fischrogen und Fischmilch gehören ebenso dazu wie ungenießbare tote Tiere der in Kapitel 3 erfassten Arten.
✓andere, also nicht: Abfälle von FischenDie Ware bleibt hier als Abfall von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, etwa Schalen von Garnelen, auch in Pulverform. Abfälle von Fischen werden davon getrennt eingereiht.
0511.91.90.00.0Andere ungenießbare Waren aus Wassertieren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0?

  • ×Rindersperma0511.10.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 30511.99
  • ×Abfälle von Fischen0511.91.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0511.91.90

ZolltarifnummerWortlaut
0511.91.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0511.91.90 eingereiht

16 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Tschechien3
Frankreich1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI14578/26-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um dünn geraspelten, getrockneten Thunfisch ohne …26.04.2029
DEBTI31437/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete Daphnien (Wasserflöhe) …14.09.2028
DEBTI31435/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Krebstiere (Shrimps / Garnelen), ohne weitere Zusätze. Das …14.09.2028
DEBTI31436/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um gefriergetrocknete Salzkrebse …11.09.2028
DEBTI51266/24-1DeutschlandNach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um gefriergetrocknete Garnelen, ohne weitere …19.01.2028
DEBTI51263/24-1DeutschlandNach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um gefriergetrocknete ganze Sardellen, ohne weitere …08.12.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0511.91.105Nach den Antragsangaben, weiterer Produktinformationen sowie der vorliegenden Abbildungen handelt es sich um Abfallprodukte von Fischen, ohne Zusätze. Das Erzeugnis besteht erkennbar aus frischen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0

€
0511.91.90.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
0511.91.90.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
0511.91.90.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle invasiver gebietsfremder Arten (IAS) · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).
Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0511.91.90andere: Hierher gehören: 1. ungenießbare Fischeier, Fischrogen und Fischmilch (siehe hierzu die Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 5 Absätze (i) und (ii)); 2. Abfälle von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, z. B. Schalen von Garnelen, auch in Pulverform; 3. ungenießbare oder für die menschliche Ernährung nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 3 …

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-406/2510.09.2026Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung …
C-318/9003.06.1992Die Verordnung (EWG) Nr. 3300/81 des Rates vom 16. November 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß unsteriles fötales Kälberserum nicht unter die Tarifnummer 38.16, sondern unter die …
C-56/0816.07.2009Gefrorenes Rückgrat von gezüchtetem Atlantischem Lachs, das beim Filetieren des Fischs anfällt, gehört in die Warennummer 0303.22.00.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 05 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0511.91.90

  1. 01.01.19720511.91.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19720511.91.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0

Gehören genießbare Waren unter 0511.91.90.00.0?

Nein, genießbare Waren gehören nicht zu Kapitel 5, ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut sowie ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren. Unter dieser Zolltarifnummer bleiben daher nur ungenießbare Waren, etwa ungenießbare Fischeier, Fischrogen und Fischmilch.

Brauchen Waren unter 0511.91.90.00.0 bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle?

Ja, für Waren tierischen Ursprungs unter 0511.91.90.00.0 gilt bei der Einfuhr die amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Als Unterlagen sind unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A) und für Erzeugnisse (GGED-P) aufgeführt.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren aus Russland unter 0511.91.90.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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