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HS-Code 0511.99 – Ungenießbare Waren tierischen Ursprungs

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 0511.99 erfasst ungenießbare Waren tierischen Ursprungs der Position 0511, die im Wortlaut als „andere“ geführt werden. Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren gehören in die Unterposition 0511.91, Rindersperma in die Unterposition 0511.10. Darunter richten sich die Nummern nach der Warenart und bei natürlichen Schwämmen nach dem Zustand, roh oder andere.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0511.99?

Flechsen und Sehnen sowie Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle gehören in 0511.99.10.00.0. Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs sind roh in 0511.99.31.00.0 und andere in 0511.99.39.00.0 eingereiht. Alle übrigen Waren dieser Unterposition gehören in die Warennummer 0511.99.85.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelAndere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionWaren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
andere
UnterpositionandereDiese Seite
ZolltarifnummerFlechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
0 % · 4 vZTA
natürliche Schwämme tierischen Ursprungs
Zolltarifnummerroh
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
5,1 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
0 % · 89 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0511.99

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0511.99

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).
Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein“ Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2023/24801.02.2023Getrocknete Büffelohren als Tierfutter in Kunststoffbeuteln von 50 oder 100 Stück wurden in die Warennummer 0511.99.85 eingereiht.0511.99.85
2023/24801.02.2023Dörrfleisch vom Schlund des Rindes als Tierfutter in Kunststoffbeuteln von 1 bis 5 kg wurde in die Warennummer 0511.99.85 eingereiht.0511.99.85
1125/200621.07.2006Getrocknete Schweineohren, nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, wurden in die damalige Nummer 0511.99.90 eingereiht, heute in die Warennummer 0511.99.85.0511.99.90heute 0511.99.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-406/2510.09.2026Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung …
C-318/9003.06.1992Die Verordnung (EWG) Nr. 3300/81 des Rates vom 16. November 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß unsteriles fötales Kälberserum nicht unter die Tarifnummer 38.16, sondern unter die …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0511.99

Welche genießbaren Waren gehören nicht unter HS-Code 0511.99?

Genießbare Waren gehören nicht zu Kapitel 5 und damit nicht in den HS-Code 0511.99, ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut sowie ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren. Spinnstoffe tierischen Ursprungs gehören ebenfalls nicht dorthin, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle. Rosshaar und Rosshaarabfälle gehören zur Position 0511.

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 0511.99 gilt für natürliche Schwämme tierischen Ursprungs?

Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs roh gehören in die Zolltarifnummer 0511.99.31.00.0, andere in die Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0. Badeschwämme sind der Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0 zugeordnet.

Welche Einfuhrkontrolle gilt unter HS-Code 0511.99 an der Grenzkontrollstelle?

Unter HS-Code 0511.99 gelten bei der Einfuhr Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, aufgeführt für alle Länder, die Europäische Union, die Färöer und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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