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Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0 – Anderer Zimt, unzerkleinert

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

09Kapitel06Position19HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Zimt, der nicht von Cinnamomum zeylanicum Blume stammt und weder gemahlen noch sonst zerkleinert ist, zum Beispiel Zimtstangen aus Cassia. Zimt der Art Cinnamomum zeylanicum Blume gehört in die Zolltarifnummer 0906.11.00.00.0, gemahlener oder sonst zerkleinerter Zimt in die Zolltarifnummer 0906.20.00.00.0.

Typische Waren:ZimtstangenCassia-ZimtGetrocknete ZimtstangenZimtblüten

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelKaffee, Tee, Mate und Gewürze
PositionZimt und Zimtblüten
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
ZolltarifnummerZimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0906.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0906.19.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0906.19.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0906.19.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0?

Kapitel 09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze › 0906 Zimt und Zimtblüten
✓weder gemahlen noch sonst zerkleinertDer Zimt muss weder gemahlen noch sonst zerkleinert sein, also in Form von Rinde, ganzen Stangen, Abschnitten oder Bruchstücken vorliegen. Dazu zählen ineinander gerollte Zimtstangen, Schneidabschnitte, Schneideabgänge und Featherings.
✓andere, also nicht: Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)Es bleibt Zimt, der nicht Cinnamomum zeylanicum Blume ist, etwa Chinesischer Zimt der Art Cinnamomum cassia.
0906.19.00.00.0Anderer Zimt, weder gemahlen noch zerkleinert

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0906.19.00

ZolltarifnummerWortlaut
0906.19.00.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0906.19.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI24992/25-1DeutschlandGetrocknete, geschnittene Zimtstangen aus der Rinde von Bäumen der Art Cinnamomum cassia (Chinesischer Zimt). …17.08.2028
DEBTI24979/25-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um getrocknete, ganze Zimtblüten von Bäumen der Art …07.08.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0

€
0906.19.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €
0906.19.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €
0906.19.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 9, Anmerkung 1
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0906.11.00 bis 0906.19.00weder gemahlen noch sonst zerkleinert: Hierher gehören z. B.: 1. Stangen aus ineinander gerollten Zimtrindenstreifen, die eine Länge bis zu 110 cm erreichen können; 2. Abschnitte, die durch Schneiden von Zimtstangen auf bestimmte Längen (z. B. 5 bis 10 cm) hergestellt werden; 3. Zimtrindenstücke unterschiedlicher Größe und Dicke sowie so genannte Schneideabgänge oder „Quillings“ (d.h. Bruchstücke und Abfälle, die …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 0906.19.00

  1. 01.01.20070906.19.00neu eingeführt · aus 0906.10.00
  2. 01.01.20070906.19.00.00.0neu eingeführt · aus 0906.10.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0906.19.00.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Zimt aus Russland unter 0906.19.00.00.0?

Ja. Für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Zimt aus Belarus unter 0906.19.00.00.0?

Ja. Für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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