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Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0 – Samen von Zuckerrüben

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

12Kapitel09Position10HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst nur Samen von Zuckerrüben (Beta vulgaris var. altissima) zur Aussaat. Samen von Luzernen gehören in 1209.21.00.00.0, Samen von Klee in die Unterposition 1209.22. Dazu zählen auch Monogermsaatgut und Präzisionssaatgut, auch mit Überzug.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionSamen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
ZolltarifnummerSamen von ZuckerrübenDiese Seite
ZolltarifnummerSamen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1209.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1209.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1209.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1209.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
✓Samen von ZuckerrübenDie Ware muss Samen der Zuckerrübe (Beta vulgaris var. altissima) sein. Dazu gehört auch Monogermsaatgut und Präzisionssaatgut, auch wenn es überzogen ist.
1209.10.00.00.0Samen von Zuckerrüben

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1209.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
1209.10.00.00.0Samen von Zuckerrüben

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1209.10.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0

€
1209.10.00.00.0Drittlandszoll8,3 %830 €758 €1.588 €
1209.10.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll58,3 %5.830 €1.108 €6.938 €
1209.10.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll58,3 %5.830 €1.108 €6.938 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1209.10.00Samen von Zuckerrüben: Hierher gehören nur die Samen der Zuckerrüben (Beta vulgaris var. altissima). Hierher gehört auch so genanntes Monogermsaatgut, das durch Zucht, und Präzisionssaatgut, das durch künstliche Teilung der Samenknäuel gewonnen ist (genetisch einkeimiges oder auf technischem Weg einkeimig gemachtes Saatgut), auch wenn es mit einem Überzug (meist auf der Grundlage von Ton) versehen ist.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …
C-653/1316.07.20151. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1209.10.00

  1. 01.01.20021209.10.00neu eingeführt · „Samen von Zuckerrüben“ · aus 1209.11.00, 1209.19.00
  2. 01.01.20021209.10.00.00.0neu eingeführt · „Samen von Zuckerrüben“ · aus 1209.11.00, 1209.19.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0

Gilt für Samen von Zuckerrüben unter 1209.10.00.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0 ein Zusatzzoll.

Gilt für Samen von Zuckerrüben unter 1209.10.00.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1209.10.00.00.0 ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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