Zum Hauptinhalt springen

Position 1211 – Pflanzen und Samen für Riech- und Heilmittel

Position im Zolltarif

12Kapitel11Position

Zu Position 1211 gehören Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, die hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln, zu medizinischen Zwecken, zur Insektenvertilgung oder zur Schädlingsbekämpfung verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert. Hopfen gehört in Position 1210, Johannisbrot und Algen in Position 1212. Pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33 sowie Insektizide und ähnliche Waren der Position 3808 gehören nicht dazu.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr getrocknetes Kraut zu HS-Code 1211?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1211?

Die Position 1211 ist nach Unterpositionen gegliedert, und zwar 1211.20, 1211.30, 1211.40, 1211.50, 1211.60 und 1211.90. Ginsengwurzeln gehören in 1211.20.00.00.0, Cocablätter in 1211.30.00.00.0, Mohnstroh in 1211.40.00.00.0, Ephedra in 1211.50.00.00.0 und Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana) in 1211.60.00.00.0. Unterposition 1211.90 umfasst alle Waren, die nicht unter die fünf genannten Waren fallen; Tonkabohnen gehören in 1211.90.30.00.0, übrige Waren in die Warennummer 1211.90.86.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionPflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinertDiese Seite
ZolltarifnummerGinsengwurzeln
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerCocablätter
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerMohnstroh
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerEphedra
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerRinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana)
0 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 3 % · 101 vZTA
ZolltarifnummerTonkabohnen
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 1211

25 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1211. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1211

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder7 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus7 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland7 von 7
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder4 von 7
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder3 von 7
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder3 von 7
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder2 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle · Indien1 von 7
KontrolleREACH · alle Länder1 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle · Israel1 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle · Türkei1 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sri Lanka1 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1211

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 4
4. Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut. Zu dieser Position gehören jedoch nicht: a) pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30; b) zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33; c) Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1211

Die sieben Warennummern der Position 1211 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721211.20.00.00.0eingeführt · Ginsengwurzeln
  2. 01.01.20021211.30.00.00.0eingeführt · Cocablätter
  3. 01.01.20021211.40.00.00.0eingeführt · Mohnstroh
  4. 01.01.20171211.50.00.00.0eingeführt · Ephedra
  5. 01.01.20221211.60.00.00.0eingeführt · Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana)
  6. 01.01.19721211.90.30.00.0eingeführt · Tonkabohnen
  7. 01.01.20131211.90.86eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →