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Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0 – Samen krautartiger Blütenpflanzen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

12Kapitel09Position30HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen ihrer Blüten gezogen werden, etwa für Schnittblumen und Zierblumen. Samen von Zuckerrüben gehören in 1209.10.00.00.0, Samen von Gemüsen in die Unterposition 1209.91. Typische Waren sind Blumensamen und Cannabissamen, die zum Säen bestimmt sind.

Typische Waren:BlumensamenCannabissamenSchnittblumensamenZierblumensamen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionSamen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
ZolltarifnummerSamen von Zuckerrüben
ZolltarifnummerSamen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werdenDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1209.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1209.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1209.30.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1209.30.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
✓Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werdenDie Ware muss Samen von krautartigen Pflanzen sein, die ausschließlich oder hauptsächlich wegen ihrer Blüten gezogen werden, etwa für Schnittblumen oder Zierblumen. Samen dieser Art können auf einer Unterlage, etwa aus Zellstoffwatte oder Torf, gestellt werden.
1209.30.00.00.0Samen krautartiger Blütenpflanzen

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1209.30.00

ZolltarifnummerWortlaut
1209.30.00.00.0Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1209.30.00 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Niederlande2
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
NLBTI2026-0422NiederlandeCannabis-Samen mit – laut Angabe – unter anderem den folgenden Merkmalen: - für die Aussaat bestimmt, um schließlich …13.09.2029
NLBTI2025-1426-1NiederlandeCannabissamen mit - laut Angabe - unter anderem folgenden Merkmalen: - bestimmt zum Säen, um letztendlich …02.08.2029
FRBTIFR-BTI-2024-03164FrankreichAussaatfähige Samen von krautigen Pflanzen, hauptsächlich für ihre Blumen verwendet, präsentiert in einem Set, das eine …09.06.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0

€
1209.30.00.00.0Drittlandszoll3 %300 €721 €1.021 €
1209.30.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll53 %5.300 €1.071 €6.371 €
1209.30.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll53 %5.300 €1.071 €6.371 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Chile, Neuseeland, UruguayEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1209.30.00Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden Hierher gehören Samen von Pflanzen, die ausschließlich oder hauptsächlich ihrer Blüten wegen gezogen werden (Samen für Schnittblumen, Zierblumen usw.). Samen dieser Art können auf einer Unterlage, z. B. aus Zellstoffwatte oder Torf, gestellt werden. Zu den Samen dieser Unterposition gehören auch Samen der „Edelwicke“ …

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …
C-653/1316.07.20151. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1209.30.00

  1. 01.01.19721209.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden“
  2. 01.01.19721209.30.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Blumensamen unter 1209.30.00?

Blumensamen gehören in die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0. Diese Nummer erfasst Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen ihrer Blüten gezogen werden.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Samen unter 1209.30.00.00.0 aus Russland?

Ja, für diese Zolltarifnummer gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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