01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1512.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1512.11.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1512.11.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1512.11.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0?
- ×Baumwollsamenöl und seine Fraktionen1512.21, 1512.29
- ×andere, also nicht: rohe Öle1512.19
- ×zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1512.11.10.00.0
- ×Sonnenblumenöl1512.11.91.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1512.11.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1512.11.99.00.0 | Safloröl |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1512.11.99 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1512.11.91 | 2 | Rohes Sonnenblumenöl mit hohem Linolsäuregehalt Herstellung: Pressung und Extraktion Verwendung: zur Verwendung als Lebensmittel geeignet. Botanische Herkunft: Heliantus annuus L. Feststellungen an … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 6,4 %.
Präferenzen
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,1 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0
Anmerkungen (1)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1512.11.99 | Safloröl: Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 a) und b) zu Kapitel 15 in Verbindung mit den Erläuterungen zu Position 1512 des HS, Buchstabe B. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1512.11.99
- 01.01.19721512.11.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Safloröl“
- 01.01.19721512.11.99.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Safloröl“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0
Gilt bei der Einfuhr von Safloröl unter 1512.11.99.00.0 aus Belarus Drittlandszoll?
Ja, bei der Einfuhr von Safloröl aus Belarus fällt Drittlandszoll an, dessen Satz von einer Bedingung oder Unterlage abhängt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission