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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0 – Rohes Safloröl, nicht technisch

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst rohes Safloröl und dessen Fraktionen. Sonnenblumenöl gehört in 1512.11.91.00.0, Safloröl zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, in 1512.11.10.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionSonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen
Unterpositionrohe Öle
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
ZolltarifnummerSonnenblumenöl
ZolltarifnummerSaflorölDiese Seite
Unterpositionandere
1512.21 – 1512.29Baumwollsamenöl und seine Fraktionen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1512.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1512.11.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1512.11.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1512.11.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie …
✓Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren FraktionenDie Ware ist Safloröl oder eine Fraktion davon.
✓rohe ÖleDas Öl ist roh. Bei durch Pressen gewonnenem Öl gilt das, wenn es nur abgesetzt, zentrifugiert oder filtriert wurde und dabei nur mechanische Kräfte wirkten.
✓andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Safloröl ist für Lebensmittel bestimmt, nicht für technische oder industrielle Zwecke.
✓SaflorölDie Ware ist Safloröl.
1512.11.99.00.0Rohes Safloröl

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1512.11.99

ZolltarifnummerWortlaut
1512.11.99.00.0Safloröl

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1512.11.99 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1512.11.912Rohes Sonnenblumenöl mit hohem Linolsäuregehalt Herstellung: Pressung und Extraktion Verwendung: zur Verwendung als Lebensmittel geeignet. Botanische Herkunft: Heliantus annuus L. Feststellungen an …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0

€
1512.11.99.00.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 6,4 %.

Präferenzen

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1512.11.99Safloröl: Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 a) und b) zu Kapitel 15 in Verbindung mit den Erläuterungen zu Position 1512 des HS, Buchstabe B.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1512.11.99

  1. 01.01.19721512.11.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Safloröl“
  2. 01.01.19721512.11.99.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Safloröl“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1512.11.99.00.0

Gilt bei der Einfuhr von Safloröl unter 1512.11.99.00.0 aus Belarus Drittlandszoll?

Ja, bei der Einfuhr von Safloröl aus Belarus fällt Drittlandszoll an, dessen Satz von einer Bedingung oder Unterlage abhängt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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