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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0 – Rohes Sonnenblumenöl, Nichttechnik

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst rohes Sonnenblumenöl, das durch Pressen oder Extraktion gewonnen wurde und dabei nur die in den Zusätzlichen Anmerkungen 1 a) und b) zu Kapitel 15 genannten Behandlungen erfahren hat, sofern es nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist. Zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, gehört es in die Zolltarifnummer 1512.11.10.00.0. Typische Waren sind Sonnenblumen-Rohöl, Samenöl und natives Öl.

Typische Waren:Rohes SonnenblumenölSonnenblumen-RohölSamenölNatives Öl

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionSonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen
Unterpositionrohe Öle
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
ZolltarifnummerSonnenblumenölDiese Seite
ZolltarifnummerSafloröl
Unterpositionandere
1512.21 – 1512.29Baumwollsamenöl und seine Fraktionen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1512.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1512.11.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1512.11.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1512.11.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie …
✓Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren FraktionenDas Öl ist Sonnenblumenöl, Safloröl oder eine Fraktion davon, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert.
✓rohe ÖleDas Öl muss roh sein. Gepresstes oder extrahiertes Öl gilt als roh, wenn es nur die in Anmerkung 1 a) bzw. 1 b) genannten Behandlungen erfahren hat, etwa Absetzenlassen, Abschleudern oder mechanisches Filtrieren.
✓andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Öl ist nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt. Wird es zum Herstellen von Lebensmitteln verwendet, gehört es trotzdem hierher.
✓SonnenblumenölEs handelt sich um Sonnenblumenöl und nicht um Safloröl, das eine eigene Warennummer hat.
1512.11.91.00.0Rohes Sonnenblumenöl, nicht technisch

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1512.11.91

ZolltarifnummerWortlaut
1512.11.91.00.0Sonnenblumenöl

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1512.11.91 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI41417/26-1DeutschlandRohes Sonnenblumenöl mit hohem Linolsäuregehalt Herstellung: Pressung und Extraktion Verwendung: zur Verwendung als …25.10.2029
DEBTI29837/26-1DeutschlandRohes Sonnenblumenöl mit hohem Linolsäuregehalt Herstellung: Pressung und Extraktion Verwendung: zur Verwendung als …23.08.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0

€
1512.11.91.00.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 6,4 %.

Präferenzen

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,9 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1512.11.91Sonnenblumenöl: Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 a) und b) zu Kapitel 15 in Verbindung mit den Erläuterungen zu Position 1512 des HS, Buchstabe A.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1512.11.91

  1. 01.01.19721512.11.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sonnenblumenöl“
  2. 01.01.19721512.11.91.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sonnenblumenöl“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0

Gilt für Sonnenblumenöl unter 1512.11.91 bei der Einfuhr aus Belarus ein Drittlandszoll?

Für Einfuhren aus Belarus gilt bei Sonnenblumenöl unter 1512.11.91 ein Drittlandszoll. Dessen Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Welche Zolltarifnummer gilt für Samenöl unter 1512.11.91?

Samenöl gehört in die Zolltarifnummer 1512.11.91.00.0, sofern es roh ist und nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist. Die Anmerkung 1 a) zum Kapitel 15 nennt für gepresste Öle als rohe Behandlung nur Absetzenlassen, Abschleudern oder mechanisches Filtrieren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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