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Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0 – Feste Kokosöl-Fraktionen, sonstige

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst feste Fraktionen von Kokosöl (Kopraöl), die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger aufgemacht sind. Feste Fraktionen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger gehören in 1513.19.11.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionKokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen
Unterpositionrohes Öl
Unterpositionandere
feste Fraktionen
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerin anderer AufmachungDiese Seite
1513.21 – 1513.29Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1513.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1513.19.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1513.19.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1513.19.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie …
✓Kokosöl (Kopraöl) und seine FraktionenDie Ware ist Kokosöl (Kopraöl) oder eine seiner Fraktionen, nicht Palmkernöl oder Babassuöl.
✓andere, also nicht: rohes ÖlDie Ware ist kein rohes Öl. Durch Pressen gewonnenes Öl gilt nur dann als roh, wenn es nur abgesetzt, zentrifugiert oder mechanisch filtriert wurde, ohne adsorptiv wirkende Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren.
✓feste FraktionenDie Ware ist eine feste Fraktion des Kokosöls. Ob ein Erzeugnis als fest gilt, wird nach den Analyseverfahren der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 bestimmt.
✓in anderer AufmachungDie Ware ist in einer anderen Aufmachung aufgemacht als in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger.
1513.19.19.00.0Feste Kokosöl-Fraktionen in anderer Aufmachung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1513.19.19

ZolltarifnummerWortlaut
1513.19.19.00.0in anderer Aufmachung

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1513.19.19 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1513.19.912Gemäß der Beschreibung des Antragstellers und der bereitgestellten Materialien handelt es sich um ein flüssiges Produkt, das die flüssige Fraktion von Kokosöl darstellt und aus Triglyceriden aus …
1513.19.992Angaben: Raffiniertes Bio Kokosöl für die Verwendung in der Lebensmittelherstellung. Verpackungseinheit: 25-kg-Kartons. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Bei Raumtemperatur schnittfeste …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0

€
1513.19.19.00.0Drittlandszoll10,9 %1.090 €2.107 €3.197 €
1513.19.19.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll60,9 %6.090 €3.057 €9.147 €
1513.19.19.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll60,9 %6.090 €3.057 €9.147 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 10,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20269,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)7,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1513.19.19

  1. 01.01.19721513.19.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in anderer Aufmachung“
  2. 01.01.19721513.19.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in anderer Aufmachung“
  3. 01.01.19881513.19.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1513.19.19
  4. 01.01.19881513.19.19.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1513.19.19
  5. 01.01.19941513.19.19wieder anmeldefähig · aus 1513.19.19
  6. 01.01.19941513.19.19.00.0wieder anmeldefähig · aus 1513.19.19

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0

Gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus bei der Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus wird bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Ob er für Ihre Einfuhr gilt, hängt vom Ursprung der Ware ab.

Gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland bei der Zolltarifnummer 1513.19.19.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland wird bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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