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Position 1513 – Kokosöl, Palmkernöl und Babassuöl

Position im Zolltarif

15Kapitel13Position

Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen gehören in Position 1513, auch wenn sie raffiniert sind, sofern sie nicht chemisch modifiziert wurden. Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen gehören in Position 1512, Raps- und Rübsenöl sowie Senföl in Position 1514.

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Gehört Ihr Kokosöl zu HS-Code 1513?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1513?

Die Position unterteilt sich zuerst nach Kokosöl (Kopraöl) und seinen Fraktionen (Unterpositionen 1513.11 rohes Öl und 1513.19 andere) sowie nach Palmkernöl und Babassuöl mit deren Fraktionen (Unterpositionen 1513.21 rohe Öle und 1513.29 andere). Innerhalb der Unterpositionen 1513.19 und 1513.29 stehen die festen Fraktionen und die übrigen Waren nebeneinander. Bei jeder Unterposition trennt die Verwendung zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, die Warennummern 1513.11.10, 1513.19.30, 1513.21.10 und 1513.29.30 ab. Die übrigen Waren richten sich nach der Aufmachung: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger oder in anderer Aufmachung.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionKokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertDiese Seite
Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen
Unterpositionrohes Öl
6,4 % bis 12,8 % · 3 vZTA
Kombinierte Nomenklaturzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
anderes
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerin anderer Aufmachung
Unterpositionandere
9,6 % bis 12,8 % · 4 vZTA
feste Fraktionen
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerin anderer Aufmachung
andere
Kombinierte Nomenklaturzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerin anderer Aufmachung
Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen
Unterpositionrohe Öle
6,4 % bis 12,8 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerin anderer Aufmachung
Unterpositionandere
9,6 % bis 12,8 % · 2 vZTA
feste Fraktionen
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerin anderer Aufmachung
andere
Kombinierte Nomenklaturzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerin anderer Aufmachung

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1513

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1513. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1513

Rechts: wie viele der 16 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder4 von 16
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder4 von 16
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)4 von 16
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Mercosur4 von 16
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Armenien4 von 16
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Singapur2 von 16
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder16 von 16
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus16 von 16
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland16 von 16
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder16 von 16
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder16 von 16
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder12 von 16
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1513

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1513

Die 16 Warennummern der Position 1513 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721513.11.10eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln · zuletzt geändert 01.11.1999
  2. 01.01.19721513.11.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  3. 01.01.19721513.11.99.00.0eingeführt · in anderer Aufmachung
  4. 01.01.19721513.19.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger · zuletzt geändert 01.01.1994
  5. 01.01.19721513.19.19.00.0eingeführt · in anderer Aufmachung · zuletzt geändert 01.01.1994
  6. 01.01.19721513.19.30eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln · zuletzt geändert 01.11.1999
  7. 01.01.19721513.19.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  8. 01.01.19721513.19.99.00.0eingeführt · in anderer Aufmachung
  9. 01.01.20041513.21.10eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  10. 01.01.19721513.21.30.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  11. 01.01.19931513.21.90.00.0eingeführt · in anderer Aufmachung · zuletzt geändert 01.03.1997
  12. 01.01.19721513.29.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger · zuletzt geändert 01.01.1994
  13. 01.01.19721513.29.19.00.0eingeführt · in anderer Aufmachung · zuletzt geändert 01.01.1994
  14. 01.01.19721513.29.30eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln · zuletzt geändert 01.11.1999
  15. 01.01.19721513.29.50.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  16. 01.01.20041513.29.90.00.0eingeführt · in anderer Aufmachung · zuletzt geändert 01.07.2005

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1513

Welche Zolltarifnummer gilt für rohes Kokosöl in Position 1513?

Rohes Kokosöl gehört in die Zolltarifnummer 1513.11.91.00.0, wenn es nicht zu technischen oder industriellen Zwecken verwendet wird und in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegt. Dasselbe rohe Kokosöl in anderer Aufmachung fällt unter 1513.11.99.00.0, rohes Kokosöl zu technischen oder industriellen Zwecken unter die Warennummer 1513.11.10. Durch Pressen gewonnenes Öl gilt als roh, wenn es nur abgesetzt, zentrifugiert oder filtriert wurde, ohne adsorptiv wirkende Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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