01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1513.19.30?
Die Zolltarifnummer 1513.19.30.20.0 gilt für Kokosöl zur Herstellung von technischen einbasischen Fettsäuren der Warennummer 3823.19.10, Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916, Fettalkoholen der Unterpositionen 2905.17, 2905.19 und 3823.70 sowie der Unterposition 2905.16, rein oder gemischt, jeweils zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, Stearinsäure der Warennummer 3823.11.00, Waren der Position 3401 oder Fettsäuren der Position 2915 mit hohem Reinheitsgrad. Die Zolltarifnummer 1513.19.30.90.0 erfasst Kokosöl für andere technische oder industrielle Verwendungen, das nicht unter die Zolltarifnummer 1513.19.30.20.0 fällt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1513.19.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1513.19.30
Anmerkungen (2)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1513.19.30
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 1513.19.30 gilt für Kokosöl zur Herstellung von Fettalkoholen?
Für Kokosöl zur Herstellung von Fettalkoholen der Unterpositionen 2905.16, 2905.17, 2905.19 und 3823.70 gilt die Zolltarifnummer 1513.19.30.20.0, wenn die Fettalkohole zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sind. Dieselbe Nummer gilt für Kokosöl zur Herstellung von technischen einbasischen Fettsäuren der Warennummer 3823.19.10, Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916, Stearinsäure der Warennummer 3823.11.00, Waren der Position 3401 oder Fettsäuren der Position 2915 mit hohem Reinheitsgrad. Für alle anderen technischen oder industriellen Verwendungen unter der Warennummer 1513.19.30 gilt die Zolltarifnummer 1513.19.30.90.0.
Gilt unter der Warennummer 1513.19.30 für Kokosöl aus Armenien eine Präferenz?
Ja, für Kokosöl aus Armenien ist unter der Warennummer 1513.19.30 eine Präferenz in Verbindung mit der Endverwendung eingetragen. Ob sie für Ihre Ware gilt, hängt von deren Endverwendung ab.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung