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Zolltarifnummer 1515.30.10.00.0 – Rizinusöl für Aminoundecansäure

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rizinusöl, auch Kastoröl genannt, das zum Herstellen von Aminoundecansäure bestimmt ist. Rizinusöl, das nicht zum Herstellen von Aminoundecansäure bestimmt ist, gehört in die Zolltarifnummer 1515.30.90.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1515.30.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionAndere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1515.11 – 1515.19Leinöl und seine Fraktionen
1515.21 – 1515.29Maisöl und seine Fraktionen
UnterpositionRizinusöl und seine Fraktionen
Zolltarifnummerzum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder KunststoffenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionSesamöl und seine Fraktionen
Unterpositionmikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1515.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1515.30.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1515.30.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1515.30.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1515.30.10.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1515 Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und …
✓Rizinusöl und seine FraktionenDie Ware ist Rizinusöl oder eine seiner Fraktionen, auch Kastoröl, Palma-Christi-Öl oder Kerva-Öl genannt. Öl aus den Samen von Jatropha curcas gehört nicht hierher.
✓zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder KunststoffenDas Rizinusöl ist zum Herstellen von Aminoundecansäure bestimmt, die zum Erzeugen synthetischer Chemiefasern oder Kunststoffen dient.
1515.30.10.00.0Rizinusöl zum Herstellen von Aminoundecansäure

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1515.30.10.00.0?

  • ×Leinöl und seine Fraktionen1515.11.00.00.0, 1515.19
  • ×Maisöl und seine Fraktionen1515.21, 1515.29
  • ×Sesamöl und seine Fraktionen1515.50
  • ×mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen1515.60
  • ×andere, also nicht: Rizinusöl und seine Fraktionen1515.90
  • ×andere, also nicht: zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen1515.30.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1515.30.10

ZolltarifnummerWortlaut
1515.30.10.00.0zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1515.30.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1515.30.10.00.0

€
1515.30.10.00.0Drittlandszoll––––
1515.30.10.00.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €
1515.30.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––
1515.30.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1515.30.10.00.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderNur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1515.30.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1515.30.10 bis 1515.30.90Rizinusöl und seine Fraktionen: Rizinusöl wird auch Kastoröl, Palma-Christi-Öl oder Kerva-Öl genannt. Nicht hierher gehört Öl aus den Samen des Wolfsmilchgewächses „Jatropha curcas“ (Purgiernuss), das oft auch „Amerikanisches Rizinusöl“ oder „Wildes Rizinusöl“ genannt wird (Unterpositionen 1515.90.40 bis 1515.90.99).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-410/0817.12.2009Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1515.30.10

  1. 01.01.19721515.30.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen“
  2. 01.01.19721515.30.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1515.30.10.00.0

Gilt für Rizinusöl unter 1515.30.10.00.0 ein Zusatzzoll im Zusammenhang mit Russland?

Ja, für diese Zolltarifnummer gilt ein Zusatzzoll mit dem Land Russland. Er gilt für Waren mit Ursprung Russland. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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