01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1515.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1515.90.518-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1515.90.51.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1515.90.51.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0?
- ×Leinöl und seine Fraktionen1515.11.00.00.0, 1515.19
- ×Maisöl und seine Fraktionen1515.21, 1515.29
- ×Rizinusöl und seine Fraktionen1515.30
- ×Sesamöl und seine Fraktionen1515.50
- ×mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen1515.60
- ×Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen1515.90.11.00.0
- ×Tabaksamenöl und seine Fraktionen1515.90.21.00.0, 1515.90.29.00.0, 1515.90.31.00.0, 1515.90.39.00.0
- ×andere, also nicht: rohe Fette und Öle1515.90.60.00.0, 1515.90.91.00.0, 1515.90.99
- ×zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1515.90.40.00.0
- ×fest, in anderen Aufmachungen; flüssig1515.90.59.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1515.90.51
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1515.90.51.00.0 | fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1515.90.51 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ESBTI2024SOL1182Spanien | Kürbiskernöl aus Steiermark (Österreich) roh, verzehrfertig. Gepresstes, nicht raffiniertes Öl. Präsentiert für den … | 22.01.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1515.90.59 | 9 | CBKETO 500 MG Hanfsamenöl. Hanfsamenöl aus hochwertigen Samen der Cannabis sativa Pflanze, hergestellt durch mechanische Kaltpressung und Filtration. Verwendung als Speiseöl in Salaten, Shakes … |
| 1515.90.40 | 9 | Öl, das durch Kaltpressen der Samen des Marulabaumes (Sclerocarya birrea) gewonnen wird. Das Öl hat eine dunkelgelbe Farbe und einen nur schwachen Geruch. Das Öl dient als Rohstoff zur Herstellung … |
| 1515.90.99 | 5 | Sanddorn-Fruchtfleischöl Die gereinigten und zerkleinerten Früchte werden dreimal extrahiert, dann wird filtriert und neutralisiert. Aufmachung: 25-kg-Press-Spahn-Fässer (Innenverpackung aus … |
| 1515.90.60 | 1 | Pflanzliches Fett, konkret, raffiniert, vom Typ Shorea-robusta-Öl, in fester Form, verwendet als Rohstoff für die Zusammensetzung eines Produkts für die Kosmetikindustrie. |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 12,8 %.
Präferenzen
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 11,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 8,9 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0
Anmerkungen (1)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-410/0817.12.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1515.90.51
- 01.01.19721515.90.51gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“
- 01.01.19721515.90.51.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1515.90.51.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Traubenkernöl, roh und fest in Packungen bis 1 kg?
Traubenkernöl gehört in 1515.90.51.00.0, wenn es roh, fest und in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegt. Flüssiges Traubenkernöl oder festes Traubenkernöl in anderen Aufmachungen gehört in 1515.90.59.00.0.
Gilt bei der Einfuhr von Traubenkernöl aus Russland ein Drittlandszoll unter 1515.90.51.00.0?
Ja, die Einfuhr aus Russland unterliegt für diese Zolltarifnummer dem Drittlandszoll. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
