Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0 – Rübenrohzucker zur Raffination

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rübenrohzucker ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, der zur Raffination bestimmt ist. Rübenrohzucker, der nicht zur Raffination bestimmt ist, gehört in 1701.12.90.00.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionRohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
UnterpositionRübenzucker
Zolltarifnummerzur Raffination bestimmtDiese Seite
Zolltarifnummeranderer
UnterpositionRohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
Unterpositionanderer Rohrzucker
1701.91 – 1701.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1701.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1701.12.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1701.12.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1701.12.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0?

Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren › 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine …
✓Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder FarbstoffenDie Ware muss Rohzucker sein, also Zucker ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, dessen Saccharoseanteil, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
✓RübenzuckerDie Ware muss Rübenzucker sein. Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 17 ist davon getrennt und gehört zu einer anderen Nummer.
✓zur Raffination bestimmtDie Ware muss zur Raffination bestimmt sein, also zur Weiterverarbeitung zu raffiniertem Zucker.
1701.12.10.00.0Rohzucker aus Rüben zur Raffination

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0?

  • ×andere, also nicht: Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen1701.91.00.00.0, 1701.99
  • ×Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel1701.13
  • ×anderer Rohrzucker1701.14
  • ×anderer, also nicht: zur Raffination bestimmt1701.12.90.00.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1701.12.10

ZolltarifnummerWortlaut
1701.12.10.00.0zur Raffination bestimmt

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1701.12.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0

€
1701.12.10.00.0Drittlandszoll––––
1701.12.10.00.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)33,90 EUR je 100 kg–––
1701.12.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––
1701.12.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (6)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.4321Indien0 %seit 01.10.2021
09.4324Albanien0 %seit 01.10.2021
09.4325Bosnien und Herzegowina0 %seit 01.10.2021
09.4326Serbien0 %seit 01.10.2021
09.4327Nordmazedonien0 %seit 01.10.2021
09.6704Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 23 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea und Kanada. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderNur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.33,90 EUR je 100 kg
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · NeuseelandPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · SingapurPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · VietnamPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 17, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
Wortlaut · Kapitel 17, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Zur Unterposition 1701.13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.12.90, 1701.13.10, 1701.13.90, 1701.14.10 und 1701.14.90 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.13.10 und 1701.14.10 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet: Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 1701.99.10 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
1701.12.10 bis 1701.12.90Rübenzucker: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 des HS.
1701.12.10 bis 1701.14.90Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte nicht raffinierte Zucker von weißer Farbe; 2. niedrigprozentiger Zucker, der während der Zuckergewinnung aus dem zweiten und dritten Ablauf anfällt, eine gelbe bis dunkelbraune Farbe hat, die in der Hauptsache auf die im Zucker verbliebene Melasse zurückzuführen ist, und dessen …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1701.12.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 6.
  1. 01.01.19721701.12.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zur Raffination bestimmt“
  2. 01.01.19721701.12.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zur Raffination bestimmt“
  3. 01.01.19881701.12.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1701.12.10
  4. 01.01.19881701.12.10.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1701.12.10
  5. 01.01.19941701.12.10wieder anmeldefähig · aus 1701.12.10
  6. 01.01.19941701.12.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 1701.12.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0

Gilt für die Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?

Ja, für die Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0 gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus.

Gilt für die Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Ja, für die Zolltarifnummer 1701.12.10.00.0 gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →