01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1701.12.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1701.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1701.12.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1701.12.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1701.12.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1701.12.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1701.12.90.00.0?
- ×andere, also nicht: Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen1701.91.00.00.0, 1701.99
- ×Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel1701.13
- ×anderer Rohrzucker1701.14
- ×zur Raffination bestimmt1701.12.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1701.12.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1701.12.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1701.12.90.00.0 | anderer |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1701.12.90 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1701.12.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (6)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.4321 | Indien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4324 | Albanien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4325 | Bosnien und Herzegowina | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4326 | Serbien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4327 | Nordmazedonien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.6704 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 41,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 20,95 EUR je 100 kg |
| Vietnam | 5,24 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1701.12.90.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1701.12.90.00.0
Anmerkungen (5)
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2. Zur Unterposition 1701.13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.12.90, 1701.13.10, 1701.13.90, 1701.14.10 und 1701.14.90 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.13.10 und 1701.14.10 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet: Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 1701.99.10 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1701.12.10 bis 1701.12.90 | Rübenzucker: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 des HS. |
| 1701.12.10 bis 1701.14.90 | Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte nicht raffinierte Zucker von weißer Farbe; 2. niedrigprozentiger Zucker, der während der Zuckergewinnung aus dem zweiten und dritten Ablauf anfällt, eine gelbe bis dunkelbraune Farbe hat, die in der Hauptsache auf die im Zucker verbliebene Melasse zurückzuführen ist, und dessen … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-133/0222.01.2004 | Niederländisch. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1701.12.90
- 01.01.19721701.12.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderer“
- 01.01.19721701.12.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderer“
- 01.01.19881701.12.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1701.12.90
- 01.01.19881701.12.90.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1701.12.90
- 01.01.19941701.12.90wieder anmeldefähig · aus 1701.12.90
- 01.01.19941701.12.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 1701.12.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1701.12.90.00.0
Gilt für 1701.12.90.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus wird auf diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung alle Länder gilt daneben ebenfalls.
Gilt für 1701.12.90.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland wird auf diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung alle Länder gilt daneben ebenfalls.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile