01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1701.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1701.99.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1701.99.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1701.99.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?
- ×Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen1701.12, 1701.13, 1701.14
- ×mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen1701.91.00.00.0
- ×andere, also nicht: Weißzucker1701.99.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1701.99.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1701.99.10.00.0 | Weißzucker |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1701.99.10 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI3099/26-1Deutschland | Zucker; Globoli. Bei der Ware handelt es sich um Zuckerkügelchen (Globoli). Die Ware wird in Trommeln zu je 50 kg … | 14.05.2029 |
| DEBTI48391/23-1Deutschland | Rohrzucker. Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um farblose Zuckerkristalle. Nach den Angaben wird die Ware aus … | 04.03.2027 |
| ESBTI2025SOL1636Spanien | Weißer, raffinierter Zucker. Er wird für den Einzelverkauf in Beuteln mit einem Gesamtinhalt von 500g angeboten. … | 23.11.2028 |
| ESBTI2025SOL1129Spanien | Physikalische Beschreibung: Weißer, raffinierter Zucker, 100% Rohrzucker. Wird in 2-kg-Packungen angeboten. Funktion … | 10.09.2028 |
| ESBTI2024SOL1092Spanien | Kristalliner weißer Zucker (100 %), raffiniert. Wird in 1-kg-Packungen angeboten. Für den menschlichen Verzehr bestimmt. | 02.12.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1701.99.90 | 4 | Anderer Rohrzucker; Gelierzucker Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein cremefarbenes, grobkristallines Pulver, verpackt in einem mehrfarbig bedruckten und innen beschichteten Papierbeutel … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (13)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1806 | Südafrika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4321 | Indien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4324 | Albanien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4325 | Bosnien und Herzegowina | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4326 | Serbien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4327 | Nordmazedonien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.6704 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7226 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7235 | Kolumbien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7307 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7311 | Panama | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7533 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8206 | Vietnam | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 41,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 20,95 EUR je 100 kg |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0
Anmerkungen (5)
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2. Zur Unterposition 1701.13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.12.90, 1701.13.10, 1701.13.90, 1701.14.10 und 1701.14.90 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.13.10 und 1701.14.10 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet: Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 1701.99.10 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1701.99.10 | Weißzucker: Der Begriff „Weißzucker“ ist in der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 festgelegt. Hierher gehört sowohl raffinierter als auch nicht raffinierter Zucker, dessen Farbe im Allgemeinen aufgrund seines hohen Gehaltes an Saccharose (99,5 GHT oder mehr) weiß ist. Zur Bestimmung des Saccharosegehalts von Weißzucker (Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 17) ist die in Anlage II, Methode 10 der Richtlinie … |
Einreihungsverordnungen (7)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 227/200609.02.2006 | Zucker mit 95 GHT Saccharose und 5 GHT Lactose ist als anderer Zucker in die Warennummer 1701.99.90 eingereiht, weil die Lactose die Eigenschaften als Zucker nicht ändert. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Zucker mit 99,7 GHT Saccharose, 0,2 GHT Zitronensäure und 0,1 GHT Ascorbinsäure kann nicht als Weißzucker gelten und gehört in die Warennummer 1701.99.90. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Zucker mit 99,5 GHT Saccharose, 0,4 GHT Zitronensäure und 0,1 GHT Ascorbinsäure kann nicht als Weißzucker gelten und gehört in die Warennummer 1701.99.90. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Zucker mit 99,5 GHT Saccharose und 0,5 GHT Zitronensäure kann nicht als Weißzucker gelten und gehört in die Warennummer 1701.99.90. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Pulver aus 97,7 GHT Saccharose und 2,3 GHT Natriumchlorid (Salz) ist in die Warennummer 1701.99.90 eingereiht worden. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Weißes Pulver aus 97,5 GHT Saccharose und 2,5 GHT Kakaobutter, das wie handelsüblicher Weißzucker aussieht, kann nicht als Rohzucker gelten und gehört in die Warennummer 1701.99.90. | 1701.99.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-133/0222.01.2004 | Niederländisch. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1701.99.10
- 01.01.19721701.99.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Weißzucker“
- 01.01.19721701.99.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Weißzucker“
- 01.01.19881701.99.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1701.99.10
- 01.01.19881701.99.10.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1701.99.10
- 01.01.20151701.99.10wieder anmeldefähig · aus 1701.99.10
- 01.01.20151701.99.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 1701.99.10
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0
Gilt bei 1701.99.10.00.0 ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Belarus?
Ja, für Weißzucker mit Ursprung Belarus fällt ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt bei 1701.99.10.00.0 ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland?
Ja, für Weißzucker mit Ursprung Russland fällt ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Zolltarifnummer gilt für Icumsa 45 Zucker unter 1701.99.10?
Icumsa 45 Zucker gehört in die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0, wenn er ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen ist und einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht. Anderer Zucker dieser Unterposition gehört in 1701.99.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


