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Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 – Weißzucker ab 99,5° Polarisation

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Weißzucker: Zucker ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen, dessen Saccharosegehalt bezogen auf die Trockenmasse einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht. Zucker der Unterposition 1701.99, der diese Merkmale nicht erfüllt, gehört in die Zolltarifnummer 1701.99.90.00.0. Dazu zählen raffinierter und nicht raffinierter Zucker, dessen Farbe im Allgemeinen weiß ist.

Typische Waren:WeißzuckerRaffinierter WeißzuckerKristallzuckerIcumsa-45-ZuckerZucker

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionRohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
1701.12 – 1701.14Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
andere
Zolltarifnummermit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
Unterpositionandere
ZolltarifnummerWeißzuckerDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1701.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1701.99.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1701.99.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1701.99.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?

Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren › 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine …
✓andere, also nicht: Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder FarbstoffenDie Ware ist Zucker mit einem Saccharosegehalt von 99,5 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse. Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 liegt darunter.
✓andere, also nicht: mit Zusatz von Aroma- oder FarbstoffenDie Ware ist Zucker ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen.
✓WeißzuckerDer Saccharosegehalt der Ware entspricht bezogen auf die Trockenmasse einer Polarisation von 99,5° oder mehr. Die Farbe ist im Allgemeinen weiß. Die Polarisation wird nach der polarimetrischen Methode bestimmt.
1701.99.10.00.0Weißzucker mit 99,5° Polarisation oder mehr

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1701.99.10

ZolltarifnummerWortlaut
1701.99.10.00.0Weißzucker

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1701.99.10 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien3
Deutschland2
vZTAWareGültig bis
DEBTI3099/26-1DeutschlandZucker; Globoli. Bei der Ware handelt es sich um Zuckerkügelchen (Globoli). Die Ware wird in Trommeln zu je 50 kg …14.05.2029
DEBTI48391/23-1DeutschlandRohrzucker. Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um farblose Zuckerkristalle. Nach den Angaben wird die Ware aus …04.03.2027
ESBTI2025SOL1636SpanienWeißer, raffinierter Zucker. Er wird für den Einzelverkauf in Beuteln mit einem Gesamtinhalt von 500g angeboten. …23.11.2028
ESBTI2025SOL1129SpanienPhysikalische Beschreibung: Weißer, raffinierter Zucker, 100% Rohrzucker. Wird in 2-kg-Packungen angeboten. Funktion …10.09.2028
ESBTI2024SOL1092SpanienKristalliner weißer Zucker (100 %), raffiniert. Wird in 1-kg-Packungen angeboten. Für den menschlichen Verzehr bestimmt.02.12.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1701.99.904Anderer Rohrzucker; Gelierzucker Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein cremefarbenes, grobkristallines Pulver, verpackt in einem mehrfarbig bedruckten und innen beschichteten Papierbeutel …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0

€
1701.99.10.00.0Drittlandszoll41,90 EUR je 100 kg–––
1701.99.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll41,90 EUR je 100 kg + 50 %–––
1701.99.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll41,90 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (13)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1806Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4321Indien0 %seit 01.10.2021
09.4324Albanien0 %seit 01.10.2021
09.4325Bosnien und Herzegowina0 %seit 01.10.2021
09.4326Serbien0 %seit 01.10.2021
09.4327Nordmazedonien0 %seit 01.10.2021
09.6704Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7226Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7235Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7533Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8206Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 41,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland20,95 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 17, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
Wortlaut · Kapitel 17, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Zur Unterposition 1701.13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.12.90, 1701.13.10, 1701.13.90, 1701.14.10 und 1701.14.90 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.13.10 und 1701.14.10 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet: Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 1701.99.10 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1701.99.10Weißzucker: Der Begriff „Weißzucker“ ist in der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 festgelegt. Hierher gehört sowohl raffinierter als auch nicht raffinierter Zucker, dessen Farbe im Allgemeinen aufgrund seines hohen Gehaltes an Saccharose (99,5 GHT oder mehr) weiß ist. Zur Bestimmung des Saccharosegehalts von Weißzucker (Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 17) ist die in Anlage II, Methode 10 der Richtlinie …

Einreihungsverordnungen (7)

VerordnungWareNummer
227/200609.02.2006Zucker mit 95 GHT Saccharose und 5 GHT Lactose ist als anderer Zucker in die Warennummer 1701.99.90 eingereiht, weil die Lactose die Eigenschaften als Zucker nicht ändert.1701.99.90
227/200609.02.2006Zucker mit 99,7 GHT Saccharose, 0,2 GHT Zitronensäure und 0,1 GHT Ascorbinsäure kann nicht als Weißzucker gelten und gehört in die Warennummer 1701.99.90.1701.99.90
227/200609.02.2006Zucker mit 99,5 GHT Saccharose, 0,4 GHT Zitronensäure und 0,1 GHT Ascorbinsäure kann nicht als Weißzucker gelten und gehört in die Warennummer 1701.99.90.1701.99.90
227/200609.02.2006Zucker mit 99,5 GHT Saccharose und 0,5 GHT Zitronensäure kann nicht als Weißzucker gelten und gehört in die Warennummer 1701.99.90.1701.99.90
227/200609.02.2006Pulver aus 97,7 GHT Saccharose und 2,3 GHT Natriumchlorid (Salz) ist in die Warennummer 1701.99.90 eingereiht worden.1701.99.90
227/200609.02.2006Weißes Pulver aus 97,5 GHT Saccharose und 2,5 GHT Kakaobutter, das wie handelsüblicher Weißzucker aussieht, kann nicht als Rohzucker gelten und gehört in die Warennummer 1701.99.90.1701.99.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1701.99.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 13.
  1. 01.01.19721701.99.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Weißzucker“
  2. 01.01.19721701.99.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Weißzucker“
  3. 01.01.19881701.99.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1701.99.10
  4. 01.01.19881701.99.10.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1701.99.10
  5. 01.01.20151701.99.10wieder anmeldefähig · aus 1701.99.10
  6. 01.01.20151701.99.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 1701.99.10

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0

Gilt bei 1701.99.10.00.0 ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Belarus?

Ja, für Weißzucker mit Ursprung Belarus fällt ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt bei 1701.99.10.00.0 ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland?

Ja, für Weißzucker mit Ursprung Russland fällt ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Icumsa 45 Zucker unter 1701.99.10?

Icumsa 45 Zucker gehört in die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0, wenn er ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen ist und einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht. Anderer Zucker dieser Unterposition gehört in 1701.99.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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