Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0 – Rohrzucker, nicht zur Raffination

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde, eine Polarisation von 69° oder mehr, aber weniger als 93° hat und nicht zur Raffination bestimmt ist. Rohrzucker zur Raffination gehört in 1701.13.10.00.0. Beispiele sind Panela und kristallisierter Zuckerrohrsaft.

Typische Waren:RohzuckerRohrzuckerPanelaKristallisierter Zuckerrohrsaft

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionRohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
UnterpositionRübenzucker
UnterpositionRohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
Zolltarifnummerzur Raffination bestimmt
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Unterpositionanderer Rohrzucker
1701.91 – 1701.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1701.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1701.13.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1701.13.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1701.13.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?

Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren › 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine …
✓Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder FarbstoffenDie Ware muss Rohzucker sein: Zucker mit einer Polarisation von weniger als 99,5° bezogen auf die Trockenmasse und ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen.
✓Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem KapitelDer Rohrzucker wurde ohne Zentrifugation hergestellt und hat bezogen auf die Trockenmasse eine Polarisation von 69° oder mehr, aber weniger als 93°. Er enthält nur natürliche, mit bloßem Auge nicht erkennbare Mikrokristalle von unregelmäßiger Form, die von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
✓andererDie Ware fällt hierunter, wenn sie nicht zur Raffination bestimmt ist.
1701.13.90.00.0Rohrzucker, nicht zur Raffination bestimmt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1701.13.90

ZolltarifnummerWortlaut
1701.13.90.00.0anderer

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1701.13.90 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Spanien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI13554/25-1DeutschlandRohrzucker Bei der Ware handelt es sich um Rohrohrzucker. Die Ware kennzeichnet sich als braunes, polymorphes Pulver …10.08.2028
DEBTI13550/25-1DeutschlandRohrzucker Bei der Ware handelt es sich um Rohrohrzucker. Die Ware kennzeichnet sich als braunes, polymorphes Pulver …10.08.2028
ESBTI2025SOL1152SpanienPanela, gekristalliseerd suikerrietsap (100%), ongeraffineerd. Het suikergehalte in gewicht, in droge staat …23.09.2028
ESBTI2024SOL874SpanienPanela, kristallisierter Zuckerrohrsaft (100 %), roh. Sein Saccharosegehalt nach Gewicht im trockenen Zustand …21.11.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0

€
1701.13.90.00.0Drittlandszoll41,90 EUR je 100 kg–––
1701.13.90.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll41,90 EUR je 100 kg + 50 %–––
1701.13.90.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll41,90 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (11)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.4321Indien0 %seit 01.10.2021
09.4324Albanien0 %seit 01.10.2021
09.4325Bosnien und Herzegowina0 %seit 01.10.2021
09.4326Serbien0 %seit 01.10.2021
09.4327Nordmazedonien0 %seit 01.10.2021
09.7226Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7235Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7532Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8206Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 41,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 25 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland20,95 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 17, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
Wortlaut · Kapitel 17, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Zur Unterposition 1701.13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.12.90, 1701.13.10, 1701.13.90, 1701.14.10 und 1701.14.90 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.13.10 und 1701.14.10 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet: Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 1701.99.10 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
1701.13.10 bis 1701.13.90Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 des HS.
1701.12.10 bis 1701.14.90Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte nicht raffinierte Zucker von weißer Farbe; 2. niedrigprozentiger Zucker, der während der Zuckergewinnung aus dem zweiten und dritten Ablauf anfällt, eine gelbe bis dunkelbraune Farbe hat, die in der Hauptsache auf die im Zucker verbliebene Melasse zurückzuführen ist, und dessen …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1701.13.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 11.
  1. 01.01.20121701.13.90neu eingeführt · „anderer“ · aus 1701.11.10, 1701.11.90
  2. 01.01.20121701.13.90.00.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1701.11.10, 1701.11.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Rohzucker mit Polarisation von 69° bis unter 93°?

Rohzucker mit Polarisation von 69° bis unter 93°, ohne Zentrifugation hergestellt und nicht zur Raffination bestimmt, gehört in 1701.13.90.00.0. Rohzucker zur Raffination gehört in 1701.13.10.00.0.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Rohrzucker unter 1701.13.90 aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →