01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1701.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1701.13.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1701.13.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1701.13.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?
- ×andere, also nicht: Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen1701.91.00.00.0, 1701.99
- ×Rübenzucker1701.12
- ×anderer Rohrzucker1701.14
- ×zur Raffination bestimmt1701.13.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1701.13.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1701.13.90.00.0 | anderer |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1701.13.90 eingereiht
4 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI13554/25-1Deutschland | Rohrzucker Bei der Ware handelt es sich um Rohrohrzucker. Die Ware kennzeichnet sich als braunes, polymorphes Pulver … | 10.08.2028 |
| DEBTI13550/25-1Deutschland | Rohrzucker Bei der Ware handelt es sich um Rohrohrzucker. Die Ware kennzeichnet sich als braunes, polymorphes Pulver … | 10.08.2028 |
| ESBTI2025SOL1152Spanien | Panela, gekristalliseerd suikerrietsap (100%), ongeraffineerd. Het suikergehalte in gewicht, in droge staat … | 23.09.2028 |
| ESBTI2024SOL874Spanien | Panela, kristallisierter Zuckerrohrsaft (100 %), roh. Sein Saccharosegehalt nach Gewicht im trockenen Zustand … | 21.11.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (11)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.4321 | Indien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4324 | Albanien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4325 | Bosnien und Herzegowina | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4326 | Serbien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4327 | Nordmazedonien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.7226 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7235 | Kolumbien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7307 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7311 | Panama | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7532 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8206 | Vietnam | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 41,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 25 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 20,95 EUR je 100 kg |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0
Anmerkungen (5)
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2. Zur Unterposition 1701.13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.12.90, 1701.13.10, 1701.13.90, 1701.14.10 und 1701.14.90 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.13.10 und 1701.14.10 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet: Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 1701.99.10 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1701.13.10 bis 1701.13.90 | Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 des HS. |
| 1701.12.10 bis 1701.14.90 | Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte nicht raffinierte Zucker von weißer Farbe; 2. niedrigprozentiger Zucker, der während der Zuckergewinnung aus dem zweiten und dritten Ablauf anfällt, eine gelbe bis dunkelbraune Farbe hat, die in der Hauptsache auf die im Zucker verbliebene Melasse zurückzuführen ist, und dessen … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-133/0222.01.2004 | Niederländisch. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1701.13.90
- 01.01.20121701.13.90neu eingeführt · „anderer“ · aus 1701.11.10, 1701.11.90
- 01.01.20121701.13.90.00.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1701.11.10, 1701.11.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1701.13.90.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Rohzucker mit Polarisation von 69° bis unter 93°?
Rohzucker mit Polarisation von 69° bis unter 93°, ohne Zentrifugation hergestellt und nicht zur Raffination bestimmt, gehört in 1701.13.90.00.0. Rohzucker zur Raffination gehört in 1701.13.10.00.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Rohrzucker unter 1701.13.90 aus Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
