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Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 – Glucosepulver mit 99 GHT oder mehr

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert, mit einem Gehalt an Glucose von 99 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse. Pulver ohne den Gehalt von 99 GHT oder mehr gehört in 1702.30.50.90.0. Typische Waren sind Dextrose-Monohydrat, Traubenzucker und Dextroseanhydrid.

Typische Waren:Dextrose-MonohydratDextroseTraubenzuckerDextrose, wasserfreiDextroseanhydrid

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionAndere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
1702.11 – 1702.19Lactose und Lactosesirup
UnterpositionAhornzucker und Ahornsirup
UnterpositionGlucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT
ZolltarifnummerIsoglucose
andere
Kombinierte NomenklaturGlucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehrDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionGlucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
Zolltarifnummerchemisch reine Fructose
Unterpositionandere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
Unterpositionandere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1702.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1702.30.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1702.30.50.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1702.30.50.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0?

Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren › 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine …
✓Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHTDie Ware ist Glucose oder Glucosesirup, der keine Fructose enthält oder dessen Fructosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, weniger als 20 GHT beträgt.
✓andere, also nicht: IsoglucoseDie Ware ist kein Erzeugnis aus Glucose oder Glucosepolymeren mit einem Fructosegehalt von 10 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse. Diese Angabe entscheidet, ob Isoglucose vorliegt.
✓Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriertDie Ware ist Glucose (Dextrose) in Form eines weißen, kristallinen Pulvers. Auch agglomeriertes Pulver gehört dazu.
✓mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehrDie Ware hat einen Gehalt an Glucose von 99 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse. Freies Wasser und Kristallwasser bleiben bei dieser Berechnung außer Betracht.
1702.30.50.10.0Glucose-Pulver mit 99 GHT oder mehr

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0?

  • ×Lactose und Lactosesirup1702.11.00.00.0, 1702.19.00.00.0
  • ×Ahornzucker und Ahornsirup1702.20
  • ×Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.40
  • ×chemisch reine Fructose1702.50.00.00.0
  • ×andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.60
  • ×andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT1702.90
  • ×Isoglucose1702.30.10.00.0
  • ×andere, also nicht: Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert1702.30.90
  • ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr1702.30.50.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1702.30.50

ZolltarifnummerWortlaut
1702.30.50.10.0mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehrdiese Seite
1702.30.50.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1702.30.50 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Tschechien3
Deutschland2
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI23161/24-1DeutschlandDextrose-Monohydrat, ein chemisch einheitlicher Zucker (α-D-Glucose-Monohydrat) mit einer Reinheit von über 99 %. …15.09.2027
DEBTI46779/23-1DeutschlandAnderer Zucker; Glucose Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um den chemisch einheitlichen …10.01.2027
CZBTI31/275921/2025-300000-ZI/01TschechienNach den angemeldeten Angaben handelt es sich um einen gereinigten, getrockneten Glukosesirup, der durch Hydrolyse von …09.11.2028
CZBTI31/275919/2025-300000-ZI/01TschechienDen deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um kristallines Dextrose-Monohydrat (chemisch reine Glukose). …09.11.2028
CZBTI31/275918/2025-300000-ZI/01TschechienDen angegebenen Daten zufolge handelt es sich um kristallinen Dextroseanhydrid (chemisch reine wasserfreie Glukose). …09.11.2028
ESBTI2025SOL343SpanienDextrose-Monohydrat in Form von weißem oder farblosem kristallinem Pulver, mit süßlichem Geschmack und geruchlos. Der …20.03.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1702.30.909Gerstenmalz Bei der ursprünglich vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen dunkelbraunen, trüben Sirup mit bitter-süßem Geruch und Geschmack, abgefüllt in einem etikettierten Schraubdeckelglas …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0

€
1702.30.50.10.0Drittlandszoll26,80 EUR je 100 kg–––
1702.30.50.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll26,80 EUR je 100 kg + 50 %–––
1702.30.50.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll26,80 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (13)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0880Mercosur13,40 EUR je 100 kg01.05.2026 – 31.12.2026
09.1818Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1956Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4324Albanien0 %seit 01.10.2021
09.4325Bosnien und Herzegowina0 %seit 01.10.2021
09.4326Serbien0 %seit 01.10.2021
09.4327Nordmazedonien0 %seit 01.10.2021
09.6705Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7226Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7533Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8206Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 26,80 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 30 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland13,40 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1702.30.50 bis 1702.30.90andere: Für die Berechnung des Gewichtsanteils an Glucose bedeutet der Begriff „bezogen auf die Trockenmasse“, dass sowohl freies Wasser als auch Kristallwasser ausgeschlossen sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-822/1903.06.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1702.30.50

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 13.
  1. 01.01.20081702.30.50neu eingeführt · „Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert“ · aus 1702.30.51, aus 1702.30.91
  2. 01.01.20081702.30.50.10.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr“ · aus 1702.30.51, 1702.30.59, 1702.30.91, 1702.30.99
  3. 01.01.20081702.30.50.90.0neu eingeführt · aus 1702.30.51, 1702.30.59, 1702.30.91, 1702.30.99

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Glucose-Pulver unter 1702.30.50, wenn der Glucosegehalt 99 GHT oder mehr beträgt?

Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver mit einem Gehalt von 99 GHT oder mehr Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, gehört in 1702.30.50.10.0. Pulver ohne diesen Gehalt fällt in 1702.30.50.90.0.

Gilt bei der Einfuhr aus Russland ein Zusatzzoll auf Glucose-Pulver unter 1702.30.50.10.0?

Ja, für Waren dieser Zolltarifnummer mit Ursprung Russland gilt bei der Einfuhr ein Zusatzzoll.

Welche Zolltarifnummer gilt für Dextrose-Monohydrat unter 1702.30.50?

Dextrose-Monohydrat gehört in 1702.30.50.10.0, wenn es einen Gehalt an Glucose von 99 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, hat.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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