01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1702.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1702.30.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1702.30.50.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1702.30.50.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0?
- ×Lactose und Lactosesirup1702.11.00.00.0, 1702.19.00.00.0
- ×Ahornzucker und Ahornsirup1702.20
- ×Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.40
- ×chemisch reine Fructose1702.50.00.00.0
- ×andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.60
- ×andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT1702.90
- ×Isoglucose1702.30.10.00.0
- ×andere, also nicht: Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert1702.30.90
- ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr1702.30.50.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1702.30.50
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1702.30.50.10.0 | mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehrdiese Seite |
| 1702.30.50.90.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1702.30.50 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI23161/24-1Deutschland | Dextrose-Monohydrat, ein chemisch einheitlicher Zucker (α-D-Glucose-Monohydrat) mit einer Reinheit von über 99 %. … | 15.09.2027 |
| DEBTI46779/23-1Deutschland | Anderer Zucker; Glucose Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um den chemisch einheitlichen … | 10.01.2027 |
| CZBTI31/275921/2025-300000-ZI/01Tschechien | Nach den angemeldeten Angaben handelt es sich um einen gereinigten, getrockneten Glukosesirup, der durch Hydrolyse von … | 09.11.2028 |
| CZBTI31/275919/2025-300000-ZI/01Tschechien | Den deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um kristallines Dextrose-Monohydrat (chemisch reine Glukose). … | 09.11.2028 |
| CZBTI31/275918/2025-300000-ZI/01Tschechien | Den angegebenen Daten zufolge handelt es sich um kristallinen Dextroseanhydrid (chemisch reine wasserfreie Glukose). … | 09.11.2028 |
| ESBTI2025SOL343Spanien | Dextrose-Monohydrat in Form von weißem oder farblosem kristallinem Pulver, mit süßlichem Geschmack und geruchlos. Der … | 20.03.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1702.30.90 | 9 | Gerstenmalz Bei der ursprünglich vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen dunkelbraunen, trüben Sirup mit bitter-süßem Geruch und Geschmack, abgefüllt in einem etikettierten Schraubdeckelglas … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (13)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0880 | Mercosur | 13,40 EUR je 100 kg | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1818 | Südafrika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1956 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4324 | Albanien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4325 | Bosnien und Herzegowina | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4326 | Serbien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4327 | Nordmazedonien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.6705 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7226 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7307 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7311 | Panama | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7533 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8206 | Vietnam | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 26,80 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 30 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 13,40 EUR je 100 kg |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0
Anmerkungen (3)
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1702.30.50 bis 1702.30.90 | andere: Für die Berechnung des Gewichtsanteils an Glucose bedeutet der Begriff „bezogen auf die Trockenmasse“, dass sowohl freies Wasser als auch Kristallwasser ausgeschlossen sind. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-822/1903.06.2021 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1702.30.50
- 01.01.20081702.30.50neu eingeführt · „Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert“ · aus 1702.30.51, aus 1702.30.91
- 01.01.20081702.30.50.10.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr“ · aus 1702.30.51, 1702.30.59, 1702.30.91, 1702.30.99
- 01.01.20081702.30.50.90.0neu eingeführt · aus 1702.30.51, 1702.30.59, 1702.30.91, 1702.30.99
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1702.30.50.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Glucose-Pulver unter 1702.30.50, wenn der Glucosegehalt 99 GHT oder mehr beträgt?
Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver mit einem Gehalt von 99 GHT oder mehr Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, gehört in 1702.30.50.10.0. Pulver ohne diesen Gehalt fällt in 1702.30.50.90.0.
Gilt bei der Einfuhr aus Russland ein Zusatzzoll auf Glucose-Pulver unter 1702.30.50.10.0?
Ja, für Waren dieser Zolltarifnummer mit Ursprung Russland gilt bei der Einfuhr ein Zusatzzoll.
Welche Zolltarifnummer gilt für Dextrose-Monohydrat unter 1702.30.50?
Dextrose-Monohydrat gehört in 1702.30.50.10.0, wenn es einen Gehalt an Glucose von 99 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, hat.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



