01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1902.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1902.30.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1902.30.90.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1902.30.90.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0?
- ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
- ×Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)1902.20
- ×Couscous1902.40
- ×getrocknet1902.30.10
- ×andere, also nicht: Reis enthaltend1902.30.90.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1902.30.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1902.30.90.20.0 | Reis enthaltenddiese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 1902.30.90.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.30.90 eingereiht
77 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI32699/26-1Deutschland | Asiatisches Nudelgericht. Vorgekochte Nudeln und eine Saucenmischung, getrennt verpackt in Beuteln, in einer Umver- … | 13.09.2029 |
| DEBTI29255/26-1Deutschland | Nudelgericht mit Hackfleischsauce mit Gemüse. Zweikammer-Kunststoffschale mit einem Fertiggericht aus gekochten Nudeln … | 07.09.2029 |
| DEBTI32700/26-1Deutschland | Asiatisches Nudelgericht. Vorgekochte Nudeln und eine Saucenmischung, getrennt verpackt in Beuteln, in einer Umver- … | 06.09.2029 |
| DEBTI32701/26-1Deutschland | Asiatisches Nudelgericht. Vorgekochte Nudeln und eine Saucenmischung, getrennt verpackt in Beuteln, in einer Umver- … | 06.09.2029 |
| DEBTI24794/26-1Deutschland | Zubereitung aus vorgekochten Nudeln, Gemüse und Suppenkonzentrat, tiefgekühlt. Tiefgekühlte Zubereitung zur Herstellung … | 06.09.2029 |
| DEBTI29251/26-1Deutschland | Nudelgericht mit Hähnchenfleisch. Zweikammer-Kunststoffschale mit einem Fertiggericht aus gekochten Nudeln in einer … | 03.09.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1902.30.10 | 56 | Teigwaren aus grünen Sojabohnen. Getrocknete, lange, flache, olivgrüne, geriffelte Bandnudeln (Länge ca. 19 cm; Breite ca. 5 mm); hergestellt durch Kochextrusion aus entfettetem Sojabohnenmehl. … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (5)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0086 | alle Drittländer | 11 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0232 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1022 | Algerien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8302 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9015 | USA | 1,6 % + 2,43 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,4 % + 9,70 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 9,70 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,6 % + 8,48 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 9,70 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,9 % + 9,70 EUR je 100 kg |
| Chile | 0 % + 4,85 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 5,00 EUR je 100 kg |
| Färöer | 0 % + 9,70 EUR je 100 kg |
| Island | 0 % + 5,00 EUR je 100 kg |
| Libanon | 0 % + 9,70 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 0 % + 5,00 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 9,70 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 0 % + 9,70 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 9,70 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 9,70 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 767/201411.07.2014 | Ein Nudelgericht aus einem Block getrockneter vorgekochter Nudeln, einem Würzmittelbeutel, einem Speiseölbeutel und getrocknetem Gemüse wurde in die Warennummer 1902.30.10 eingereiht. | 1902.30.10 |
| 635/200526.04.2005 | Eine Schale mit vorgekochten getrockneten Teigwaren aus Weizenmehl und einem Gewürzbeutel, die mit kochendem Wasser zubereitet wird, wurde in die Warennummer 1902.30.10 eingereiht. | 1902.30.10 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Instantnudelgerichte, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, fallen unter die Warennummer 1902.30.10. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1902.30.90
- 01.01.19721902.30.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 21.09.20171902.30.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.30.90
- 21.09.20171902.30.90.20.0neu eingeführt · „Reis enthaltend“ · aus 1902.30.90
- 21.09.20171902.30.90.90.0neu eingeführt · aus 1902.30.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Teigwaren mit Reis unter 1902.30.90?
Teigwaren unter 1902.30.90, die Reis enthalten, gehören in die Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0 mit dem Wortlaut „Reis enthaltend“. Teigwaren dieser Warennummer ohne Reis fallen unter 1902.30.90.90.0 mit dem Wortlaut „andere“.
Gehören Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Fleisch unter 1902.30.90?
Nein, nicht gefüllte Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, einzeln oder zusammen, gehören nicht zu Kapitel 19 und damit nicht zur Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0. Gefüllte Waren der Position 1902 sind davon ausgenommen und bleiben in Kapitel 19.
Gilt für Teigwaren mit Reis unter 1902.30.90.20.0 ein Zusatzzoll aus Russland?
Auf Waren mit Ursprung Russland wird für die Zolltarifnummer 1902.30.90.20.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile