01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1902.30.10?
Die Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0 erfasst Teigwaren, die Reis enthalten. Die Zolltarifnummer 1902.30.10.40.0 erfasst Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60 GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 (andere) erfasst alle Waren dieser Warennummer, die weder unter 1902.30.10.20.0 noch unter 1902.30.10.40.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1902.30.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1902.30.10?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1902.30.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1902.30.10
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1902.30.10 | getrocknet: Der Ausdruck „getrocknet“ im Sinne dieser Unterposition bezieht sich auf Waren in trockenem und brüchigem Zustand mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt (bis etwa 12 %), die entweder direkt in der Sonne getrocknet oder einem industriellen Trocknungsverfahren (z. B. Tunneltrocknung, Rösten oder Frittieren) unterzogen wurden. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 767/201411.07.2014 | Ein Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln mit Beuteln für Würzmittel, Speiseöl und getrocknetes Gemüse, für den Einzelverkauf zusammengepackt, wurde in die Warennummer 1902.30.10 eingereiht. | 1902.30.10 |
| 635/200526.04.2005 | Vorgekochte, getrocknete Teigwaren aus Weizenmehl mit Gewürzen in einer Schale, die mit kochendem Wasser zubereitet wird, wurde in die Warennummer 1902.30.10 eingereiht. | 1902.30.10 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Instantnudelgerichte, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, gehören in die Warennummer 1902.30.10. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1902.30.10
Welche Waren gehören nicht unter die Warennummer 1902.30.10?
Lebensmittelzubereitungen mit einzeln oder zusammen mehr als 20 GHT an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren gehören nicht in Kapitel 19, sondern in Kapitel 16, ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902. Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke, die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind, gehören in Position 2309. Arzneiwaren gehören in Kapitel 30.
Gilt für die Einfuhr aus China unter der Warennummer 1902.30.10 eine Kontrolle für genetisch veränderte Organismen?
Ja, für die Einfuhr aus China gilt eine Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltender Erzeugnisse. Dieselbe Kontrolle gilt für die Einfuhr aus allen Ländern.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



