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Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0 – Zitrus-Konfitüren, 13 bis 30 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Konfitüren, Fruchtgelees und Marmeladen aus Zitrusfrüchten, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT. Zitrus-Konfitüren mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT gehören in die Warennummer 2007.91.10.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionKonfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionhomogenisierte Zubereitungen
andere
Unterpositionvon Zitrusfrüchten
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHTDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2007.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2007.91.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2007.91.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2007.91.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder …
✓andere, also nicht: homogenisierte ZubereitungenDie Ware ist keine homogenisierte Zubereitung aus fein homogenisierten Früchten für Säuglinge, Kleinkinder oder den Diätgebrauch in Behältnissen bis 250 g. Sie ist eine durch Kochen hergestellte Konfitüre, ein Fruchtgelee oder eine Marmelade, deren Viskosität durch Verringern des Wassergehalts erhöht wurde.
✓von ZitrusfrüchtenDie Ware muss aus Zitrusfrüchten hergestellt sein. Erzeugnisse aus anderen Früchten fallen nicht unter dieses Merkmal.
✓mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHTDer Zuckergehalt der Ware muss mehr als 13 GHT und bis 30 GHT betragen. Eine Ware mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT gehört in eine andere Zeile.
2007.91.30.00.0Zitrus-Konfitüren, 13 bis 30 GHT Zucker

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0?

  • ×homogenisierte Zubereitungen2007.10
  • ×andere, also nicht: von Zitrusfrüchten2007.99
  • ×mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT2007.91.10
  • ×andere, also nicht: mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT2007.91.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2007.91.30

ZolltarifnummerWortlaut
2007.91.30.00.0mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2007.91.30 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2007.91.106Fruchtzubereitung in Form von Marmelade auf Basis von Zitrone, Limette, Zucker, Früchten und Fruchtpektinen, durch Kochen gewonnen, mit Zuckerzusatz, einem Zuckergehalt von über 30 %, für den …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0

€
2007.91.30.00.0Drittlandszoll20 % + 4,20 EUR je 100 kg–––
2007.91.30.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll20 % + 4,20 EUR je 100 kg + 50 %–––
2007.91.30.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll20 % + 4,20 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0208Türkei0 % + 1,38 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.0223Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1820Südafrika10 % + 2,10 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1959Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 20 % + 4,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 4,20 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.202618,1 % + 3,81 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 4,20 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)16,5 % + 4,20 EUR je 100 kg
Chile16,5 % + 4,20 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)11,64 % + 4,07 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 4,20 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 5
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2007.91.30

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 4.
  1. 01.01.19722007.91.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT“
  2. 01.01.19722007.91.30.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT“
  3. 01.01.19882007.91.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2007.91.30
  4. 01.01.19882007.91.30.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2007.91.30
  5. 01.01.20052007.91.30wieder anmeldefähig · aus 2007.91.30
  6. 01.01.20052007.91.30.00.0wieder anmeldefähig · aus 2007.91.30

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0

Gehören Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren unter 2007.91.30.00.0?

Nein, Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren gehören nicht zur Position 2007 und damit nicht in die Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0. Sie gehören in die Position 1704. Fruchtgelees in Form von Schokoladewaren gehören in die Position 1806.

Gilt ein Zusatzzoll bei der Einfuhr von Konfitüren aus Belarus unter 2007.91.30.00.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt ein Zusatzzoll bei der Einfuhr von Konfitüren aus Russland unter 2007.91.30.00.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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