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Position 2007 – Konfitüren, Fruchtgelees und Marmeladen

Position im Zolltarif

20Kapitel07Position

Zu dieser Position gehören Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen sowie Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, die durch Kochen hergestellt sind, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Mit Zucker durchtränkte, glasierte oder kandierte Früchte gehören in Position 2006, andere zubereitete oder haltbar gemachte Früchte in Position 2008.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2007 gilt für Ihre Marmelade?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2007?

Die Position 2007 gliedert sich in die Unterpositionen 2007.10 (homogenisierte Zubereitungen), 2007.91 (von Zitrusfrüchten) und 2007.99 (andere). Unterposition 2007.10 erfasst fein homogenisierte Früchte für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Innerhalb von 2007.10 gilt für die Warennummer 2007.10.10 ein Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, alle anderen homogenisierten Zubereitungen fallen unter „andere“. Unterposition 2007.91 unterscheidet Zubereitungen von Zitrusfrüchten mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT (Warennummer 2007.91.10) und mehr als 13 bis 30 GHT (Zolltarifnummer 2007.91.30.00.0), Unterposition 2007.99 umfasst die übrigen Zubereitungen, etwa Maronenpaste und Maronenmus (Warennummer 2007.99.20) sowie Zubereitungen von Kirschen, Erdbeeren oder Himbeeren (Warennummern 2007.99.31, 2007.99.33 und 2007.99.35).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionKonfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnDiese Seite
Unterpositionhomogenisierte Zubereitungen15 % bis 24 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 3 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
andere
Zolltarifnummervon tropischen Früchten
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Unterpositionvon Zitrusfrüchten21,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 6 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere15 % bis 24 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 108 vZTA
mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT
ZolltarifnummerPflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen Verarbeitung
Kombinierte NomenklaturMaronenpaste und Maronenmus
andere
Kombinierte Nomenklaturvon Kirschen
Kombinierte Nomenklaturvon Erdbeeren
Kombinierte Nomenklaturvon Himbeeren
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
andere
Zolltarifnummervon tropischen Früchten und tropischen Nüssen
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2007

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2007. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2007

Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Türkei9 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile7 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Zentralamerika6 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Panama6 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kolumbien6 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ecuador6 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru6 von 15
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder15 von 15
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus15 von 15
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland15 von 15
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder15 von 15
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten8 von 15
KontrolleEinfuhrkontrolle · Türkei5 von 15
KontrolleEinfuhrkontrolle · USA5 von 15
KontrolleEinfuhrkontrolle · Aserbaidschan5 von 15
KontrolleEinfuhrkontrolle · Georgien5 von 15
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2007

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 5
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2007

Die 15 Warennummern der Position 2007 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722007.10.10eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT · zuletzt geändert 01.01.2010
  2. 01.01.19952007.10.91.00.0eingeführt · von tropischen Früchten
  3. 01.01.19952007.10.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  4. 01.01.19722007.91.10eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT · zuletzt geändert 01.03.2013
  5. 01.01.19722007.91.30.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005
  6. 01.01.19722007.91.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2007
  7. 01.01.19722007.99.10.00.0eingeführt · Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des …
  8. 01.01.19722007.99.20eingeführt · Maronenpaste und Maronenmus · zuletzt geändert 01.03.2013
  9. 01.01.19722007.99.31eingeführt · von Kirschen · zuletzt geändert 02.06.2012
  10. 01.01.19722007.99.33eingeführt · von Erdbeeren · zuletzt geändert 02.06.2012
  11. 01.01.19722007.99.35eingeführt · von Himbeeren · zuletzt geändert 02.06.2012
  12. 01.01.19722007.99.39eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  13. 01.01.20082007.99.50eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
  14. 01.01.19952007.99.93.00.0eingeführt · von tropischen Früchten und tropischen Nüssen · zuletzt geändert 01.01.2025
  15. 01.01.20082007.99.97eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2007

Was gehört nicht zur Position 2007?

Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen gehören in Form von Zuckerwaren in Position 1704 und in Form von Schokoladewaren in Position 1806 und damit nicht in Position 2007. Für Position 2007 muss die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts erhöht worden sein, etwa mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren, damit es als durch Kochen hergestellt gilt.

Welche Zolltarifnummer gilt für Erdbeermarmelade in Position 2007?

Erdbeermarmelade gehört in die Zolltarifnummer 2007.99.33.25.0. Sie fällt damit unter die Warennummer 2007.99.33 für Zubereitungen von Erdbeeren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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