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Zolltarifnummer 2206.00.39.00.0 – Schäumende andere gegorene Getränke

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst schäumende gegorene Getränke wie aromatisierte Getränke auf Traubenbasis. Schäumender Apfelwein und Birnenwein gehört in 2206.00.31.00.0, Tresterwein in 2206.00.10.00.0.

Typische Waren:Alkoholhaltige TraubengetränkeKohlensäurehaltige Sherry-Getränke

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2206.00.39.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionAndere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
ZolltarifnummerTresterwein
andere
schäumend
ZolltarifnummerApfelwein und Birnenwein
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere, in Behältnissen mit einem Inhalt von

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2206.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2206.00.398-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2206.00.39.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2206.00.39.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2206.00.39.00.0?

Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig › 2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein …
✓andere, also nicht: TresterweinDie Ware darf kein Tresterwein sein. Tresterwein ist das Erzeugnis, das durch Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird.
✓schäumendDas Getränk muss schäumend sein. Schäumend sind gegorene Getränke in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind, oder gegorene Getränke in anderer Aufmachung mit einem Überdruck von 3 bar oder mehr, gemessen bei 20 °C.
✓andere, also nicht: Apfelwein und BirnenweinEs bleibt ein schäumendes gegorenes Getränk, das nicht aus Apfelwein oder Birnenwein besteht.
2206.00.39.00.0Schäumende andere gegorene Getränke

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2206.00.39

ZolltarifnummerWortlaut
2206.00.39.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2206.00.39 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich3
Österreich1
Dänemark1
Spanien1
vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2025-03716FrankreichAlkoholhaltiges, fermentiertes, schäumendes Getränk auf Traubenbasis, für den Einzelverkauf in einer 75 cL-Flasche …26.08.2028
FRBTIFR-BTI-2025-03509FrankreichAlkoholhaltiges, fermentiertes, kohlensäurehaltiges, schäumendes Getränk, mit einem Überdruck von mehr als 3 bar bei 20 …06.07.2028
ESBTI2025SOL14SpanienKohlensäurehaltiges alkoholisches Getränk mit 5,5% vol. auf Basis einer Mischung aus Croft-Wein (Sherry) mit …11.02.2028
FRBTIFR-BTI-2024-01676FrankreichKohlensäurehaltiges alkoholisches Getränk, das aus einer Mischung von IGP Roséwein, Wasser, Aromen, Zucker, Säure und …14.04.2027
DKBTI23-1573666-2DänemarkDie Ware ist eine dünnflüssige, hellgelbe und klare Flüssigkeit. Die Flüssigkeit ist leicht perlend und riecht …24.03.2027
ATBTI2023000630-DECÖsterreichAndere schäumende Mischung gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid …26.02.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2206.00.5980Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Schwarzer Reiswein, hergestellt durch Fermentation von Reis; Zutaten: Wasser, Reis, Weizen, Farbstoff; Alkoholgehalt: 12 %vol; Handelseinheit: 750 …
2206.00.5113Aromatisiertes alkoholisches Getränk auf Apfelweinbasis mit einem Alkoholgehalt von 4,5 % vol. Es handelt sich um ein kohlensäurehaltiges, rosafarbenes Getränk, das durch Gärung gewonnen wird und den …
2206.00.8912Antragsangaben: Kochreiswein, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 13,5 % vol; Handelseinheit: Kanister mit 18 l Inhalt. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit …
2206.00.815Aromatisiertes alkoholisches Getränk auf Apfelweinbasis mit einem Alkoholgehalt von 4,5 % vol. Es handelt sich um ein kohlensäurehaltiges, rosafarbenes Getränk, das durch Gärung gewonnen wird und …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2206.00.39.00.0

€
2206.00.39.00.0Drittlandszoll19,20 EUR je hl–––
2206.00.39.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll19,20 EUR je hl + 50 %–––
2206.00.39.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll19,20 EUR je hl + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 19,20 EUR je hl gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)13,40 EUR je hl
Chile6,70 EUR je hl
Neuseeland4,80 EUR je hl

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2206.00.39.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2206.00.39.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206.00.10 versteht man jeweils unter: a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts; d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung; e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 9
9. Für die Anwendung der Unterposition 2206.00.10 gilt als „Tresterwein“ das Erzeugnis, das durch die Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 10
10. Für die Anwendung der Unterpositionen 2206.00.31 und 2206.00.39 gelten als „schäumend“: — gegorene Getränke in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; — gegorene Getränke in anderer Aufmachung mit einem Überdruck von 3 bar oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
2206.00.31 bis 2206.00.89andere: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2206 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 1 bis 10 genannten Erzeugnisse.
2206.00.31 bis 2206.00.39schäumend: Wegen des Begriffs „schäumend“ siehe die Zusätzliche Anmerkung 10 zu Kapitel 22. Wegen des Begriffs „Schaumweinstopfen“ in der genannten Zusätzlichen Anmerkung siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 2204.21.06 bis 2204.21.09, letzter Absatz.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
600/200618.04.2006Eine dunkelrote, nicht schäumende Flüssigkeit aus Traubenmost mit zugesetztem Rübenzucker und Ethylalkohol wurde in die Warennummer 2206.00.59 eingereiht.2206.00.59
2802/9504.12.1995Ein süßes, nach Apfel schmeckendes alkoholisches Getränk aus Apfelwein, Zuckersirup und Alkohol in Behältnissen unter 2 Litern wurde in die Warennummer 2206.00.51 eingereiht.2206.00.51
1676/8913.06.1989Reiswein (Sake) in einer Glasflasche mit 0,7 Litern wurde in die damalige Warennummer 2206.00.93 eingereiht.2206.00.93

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
T-691/2404.03.2026Das Urteil T-691/24 betrifft die Auslegung, welche Getränke zu den Warennummern 2206.00.31, 2206.00.51 oder 2206.00.81 gehören.
C-532/1412.05.20161. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-150/0807.05.2009Getränke auf Basis von gegorenem Alkohol, die zunächst Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in …
C-339/0916.12.2010Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 ist dahin auszulegen, dass …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2206.00.39

  1. 01.01.19942206.00.39neu eingeführt · aus 2206.00.91, 2206.00.93, 2206.00.99
  2. 01.01.19942206.00.39.00.0neu eingeführt · aus 2206.00.91, 2206.00.93, 2206.00.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2206.00.39.00.0

Gilt ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland unter 2206.00.39.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gilt ein Zusatzzoll auf Waren aus Belarus unter 2206.00.39.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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