01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2208.90.33.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2208.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2208.90.338-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2208.90.33.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2208.90.33.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2208.90.33.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2208.90.33.00.0?
- ×Branntwein aus Wein oder Traubentrester2208.20
- ×Whisky2208.30
- ×Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse2208.40
- ×Gin und Genever2208.50
- ×Wodka2208.60
- ×Likör2208.70
- ×Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von2208.90.11.00.0, 2208.90.19.00.0
- ×anderer Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt von2208.90.41.00.0, 2208.90.45.00.0, 2208.90.48.00.0, 2208.90.54.00.0 und 6 weitere
- ×Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von2208.90.91, 2208.90.99
- ×mehr als 2 l2208.90.38.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2208.90.33.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2208.90.33
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2208.90.33.00.0 | 2 l oder weniger |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2208.90.33 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2208.90.69 | 134 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): alkoholisches Getränk mit Yuzu-Saft; Alkoholgehalt: 12,4 %vol; Handelseinheit: 700 ml-Glasflasche. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit … |
| 2208.90.78 | 25 | Antragsangaben: Apfel-Pfirsich-Fermentat (Fruchtdessertwein Apfel/Pfirsich); Mischung aus Apfel- und Pfirsichdessertwein; Alkoholgehalt: 14,4 +/- 0,5 %vol. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe … |
| 2208.90.56 | 7 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aquavit; Alkoholgehalt: 40 %vol; Verpackungseinheit: 0,7 l-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: bernsteinfarbene, klare, alkoholische … |
| 2208.90.99 | 1 | Malzwein 14,85 % vol. Das Produkt wird nur als Zwischenalkoholzutat verwendet und nicht als Getränk. Der deklarierte Alkoholgehalt beträgt 14,85 % vol. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2208.90.33.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2208.90.33.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2208.90.33.00.0
Anmerkungen (1)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2208.90.33 bis 2208.90.38 | Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von Pflaumen-, Birnen- und Kirschbranntwein sind alkoholhaltige Getränke, die nur durch Destillieren aus vergorener Maische von Pflaumen, Birnen oder Kirschen hergestellt werden. Wegen der Begriffe „Pflaumen“ und „Kirschen“ siehe die Erläuterungen zu Position 0809 des HS. |
Einreihungsverordnungen (9)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2025/122116.06.2025 | Ein kohlensäurehaltiges dunkelrotes alkoholisches Getränk mit Schwarzer-Johannisbeer-Geschmack und 14,5 % vol wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
| 2019/92303.06.2019 | Eine alkoholische Flüssigkeit mit 15 % vol aus vergorenem Zuckerrübenextrakt wurde in die Warennummer 2208.90.99 eingereiht. | 2208.90.99 |
| 160/200715.02.2007 | Eine dunkelbraune Kräuterflüssigkeit mit 43 % vol aus Extrakten von 32 Heilkräutern wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
| 1114/200620.07.2006 | Eine Flüssigkeit mit 68 % vol aus Heilkräuter- und Propolisauszügen in 30-ml-Flaschen für den Einzelhandel wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
| 1114/200620.07.2006 | Eine Propolis-Flüssigkeit mit 70 % vol in 30-ml-Flaschen für den Einzelhandel wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
| 1114/200620.07.2006 | Eine Propolis-Flüssigkeit mit 70 % vol in 30-ml-Flaschen für den Einzelhandel, zur Stärkung der Rachenabwehr bestimmt, wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-532/1412.05.2016 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-150/0807.05.2009 | Getränke auf Basis von gegorenem Alkohol, die zunächst Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in … |
| C-196/1014.07.2011 | Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2587/91 der Kommission vom 26. Juli 1991 geänderten Fassung ist dahin … |
| T-533/1412.05.2016 | 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Frau Desislava Kolarova trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Exekutivagentur für die Forschung (REA) im vorliegenden Rechtszug entstanden sind. |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2208.90.33
- 01.01.19882208.90.33neu eingeführt · „Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein“
- 01.01.19882208.90.33.00.0neu eingeführt · „Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein“
- 01.01.19962208.90.33Wortlaut geändert · „2 l oder weniger“ · vorher „Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein“ · Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, aus 2208.90.00, nach 2208.90.00
- 01.01.19962208.90.33Stellung im Tarifbaum geändert · Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, aus 2208.90.00, nach 2208.90.00
- 01.01.19962208.90.33.00.0Wortlaut geändert · „2 l oder weniger“ · vorher „Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein“
- 01.01.19962208.90.33.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20012208.90.33wieder anmeldefähig · aus 2208.90.33
- 01.07.20012208.90.33.00.0wieder anmeldefähig · aus 2208.90.33
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2208.90.33.00.0
Gibt es einen Zusatzzoll für Pflaumenbranntwein mit Ursprung Belarus unter 2208.90.33.00.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gibt es einen Zusatzzoll für Kirschbranntwein mit Ursprung Russland unter 2208.90.33.00.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile