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Zolltarifnummer 2208.90.38.00.0 – Pflaumen-/Birnen-/Kirschbranntwein

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pflaumen-, Birnen- und Kirschbranntwein in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l. Behältnisse mit 2 l oder weniger gehören in 2208.90.33.00.0. Nach den Erläuterungen sind diese Branntweine alkoholhaltige Getränke, die nur durch Destillieren aus vergorener Maische von Pflaumen, Birnen oder Kirschen hergestellt werden.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2208.90.38.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionEthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke
UnterpositionBranntwein aus Wein oder Traubentrester
UnterpositionWhisky
UnterpositionRum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse
UnterpositionGin und Genever
UnterpositionWodka
UnterpositionLikör
Unterpositionandere
Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von
Zolltarifnummer2 l oder weniger
Zolltarifnummermehr als 2 lDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2208.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2208.90.388-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2208.90.38.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2208.90.38.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2208.90.38.00.0?

Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig › 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger …
✓andere, also nicht: Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse …Die Ware ist keine der ausdrücklich genannten Sorten der Position 2208. Was als sonstiger alkoholhaltiger Branntwein oder Getränk übrig bleibt, fällt in die Gruppe „andere“.
✓Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt vonDie Ware ist ein Pflaumen-, Birnen- oder Kirschbranntwein, der nur durch Destillieren aus vergorener Maische von Pflaumen, Birnen oder Kirschen hergestellt wird. Der Herstellungsweg steht in den Erläuterungen zu dieser Unterteilung.
✓mehr als 2 lDie Ware ist in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l aufgemacht. Behältnisse mit 2 l oder weniger fallen unter die Nachbarzeile.
2208.90.38.00.0Pflaumen-, Birnen-, Kirschbranntwein über 2 l

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2208.90.38.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2208.90.38

ZolltarifnummerWortlaut
2208.90.38.00.0mehr als 2 l

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2208.90.38 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2208.90.69134Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): alkoholisches Getränk mit Yuzu-Saft; Alkoholgehalt: 12,4 %vol; Handelseinheit: 700 ml-Glasflasche. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit …
2208.90.7825Antragsangaben: Apfel-Pfirsich-Fermentat (Fruchtdessertwein Apfel/Pfirsich); Mischung aus Apfel- und Pfirsichdessertwein; Alkoholgehalt: 14,4 +/- 0,5 %vol. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe …
2208.90.567Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aquavit; Alkoholgehalt: 40 %vol; Verpackungseinheit: 0,7 l-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: bernsteinfarbene, klare, alkoholische …
2208.90.991Malzwein 14,85 % vol. Das Produkt wird nur als Zwischenalkoholzutat verwendet und nicht als Getränk. Der deklarierte Alkoholgehalt beträgt 14,85 % vol.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2208.90.38.00.0

€
2208.90.38.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
2208.90.38.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
2208.90.38.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2208.90.38.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2208.90.38.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2208.90.33 bis 2208.90.38Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von Pflaumen-, Birnen- und Kirschbranntwein sind alkoholhaltige Getränke, die nur durch Destillieren aus vergorener Maische von Pflaumen, Birnen oder Kirschen hergestellt werden. Wegen der Begriffe „Pflaumen“ und „Kirschen“ siehe die Erläuterungen zu Position 0809 des HS.

Einreihungsverordnungen (9)

VerordnungWareNummer
2025/122116.06.2025Ein kohlensäurehaltiges dunkelrotes alkoholisches Getränk mit Geschmack und Aroma von Schwarzen Johannisbeeren und einem Alkoholgehalt von 14,5 % vol. Es wird durch Mischen einer alkoholischen Flüssigkeit mit einer kohlensäurehaltigen …2208.90.69
2019/92303.06.20192. Eine Ware, bei der es sich um eine alkoholische Flüssigkeit mit einem Alkoholgehalt von 15 % vol handelt. Sie wird durch die Gärung eines Zuckerrübenextrakts gewonnen, der aus 93,4 GHT Saccharose (96,7 % bezogen auf die Trockenmasse) …2208.90.99
160/200715.02.2007Bei der Ware handelt es sich um eine klare, dunkelbraune Flüssigkeit mit einem aromatischen, würzigen Geruch und einem bitteren, kräuterartigen Geschmack. Sie hat einen vorhandenen Alkoholgehalt von 43 % vol. Die Ware besteht aus einer …2208.90.69
1114/200620.07.20062. Flüssigkeit, die in Flaschen mit 30 ml Inhalt für den Einzelhandel aufgemacht ist, mit einem Alkoholgehalt von 68 % vol, bestehend aus — Spitzwegerichblättern (Plantago lanceolata) Thymianspitzen (Thymus vulgaris) und Currykraut …2208.90.69
1114/200620.07.20064. Flüssigkeit, die in Flaschen mit 30 ml Inhalt für den Einzelhandel aufgemacht ist, mit einem Alkoholgehalt von 70 % vol, bestehend aus — wässrigem alkoholischem Propolisextrakt (angereichert mit nativem Propolis-Trockenextrakt) 0,6 g — …2208.90.69
1114/200620.07.20063. Flüssigkeit, die in Flaschen mit 30 ml Inhalt für den Einzelhandel aufgemacht ist, mit einem Alkoholgehalt von 70 % vol, bestehend aus — Propolis (mind. 38 mg/ml Gesamtflavonoide berechnet als Galangin) 16 GHT — Alkohol — Wasser Laut …2208.90.69

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-532/1412.05.20161. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-150/0807.05.2009Getränke auf Basis von gegorenem Alkohol, die zunächst Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in …
C-196/1014.07.2011Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2587/91 der Kommission vom 26. Juli 1991 geänderten Fassung ist dahin …
T-533/1412.05.20161. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Frau Desislava Kolarova trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Exekutivagentur für die Forschung (REA) im vorliegenden Rechtszug entstanden sind.

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2208.90.38

  1. 01.01.19942208.90.38neu eingeführt · „Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein“ · aus 7 Vorgängern
  2. 01.01.19942208.90.38.00.0neu eingeführt · „Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein“ · aus 7 Vorgängern
  3. 01.01.19962208.90.38Wortlaut geändert · „mehr als 2 l“ · vorher „Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein“
  4. 01.01.19962208.90.38Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.19962208.90.38.00.0Wortlaut geändert · „mehr als 2 l“ · vorher „Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein“
  6. 01.01.19962208.90.38.00.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2208.90.38.00.0

Gilt für 2208.90.38.00.0 ein Zusatzzoll bei Waren mit Ursprung Russland oder Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland und Waren mit Ursprung Belarus fällt unter 2208.90.38.00.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs unterliegen ihm nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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