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gültig seit 30.06.2023

Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0 – Calciumcarbonat als Mineralstoff

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Calciumcarbonat als mineralischen Stoff, etwa Calcit oder Perlenpulver. Andere mineralische Stoffe dieser Warennummer gehören in 2530.90.70.90.0, Coelestin und Strontianit in 2530.90.30.00.0. Spodumen und Petalit, geeignet zur Gewinnung von Lithium, gehören in 2530.90.40.00.0.

Typische Waren:CalcitPerlenpulverKorallensand

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionMineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
ZolltarifnummerVermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht
ZolltarifnummerKieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)
Unterpositionandere
ZolltarifnummerCoelestin und Strontianit
ZolltarifnummerSpodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit und ähnliche Mineralien, geeignet zur Gewinnung von Lithium
ZolltarifnummerBastnäsit, Xenotim und ähnliche Mineralien, geeignet für die Gewinnung von Seltenerdmetallen, Scandium oder Yttrium
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerCalciumcarbonatDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2530.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2530.90.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2530.90.70.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2530.90.70.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0?

Kapitel 25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und … › 2530 Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch …
✓andere, also nicht: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht, Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)Die Ware ist ein mineralischer Stoff, den die vorher genannten Unterteilungen dieser Ebene nicht erfassen.
✓andere, also nicht: Coelestin und Strontianit, Spodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit und ähnliche Mineralien, geeignet zur Gewinnung von …Die Ware ist kein Strontium-, Lithium- oder Seltenerdmineral, wie es die daneben genannten Unterteilungen erfassen.
✓CalciumcarbonatDie Ware muss Calciumcarbonat sein, etwa als Calcit oder Perlenpulver. Sie darf im Rohzustand oder nur geschlämmt, gebrochen, gemahlen, gesiebt oder angereichert sein. Eine Anreicherung ist nur durch mechanische oder physikalische Verfahren zulässig, ausgenommen Kristallisation. Geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Ware und Ware mit weitergehender Bearbeitung gehört nicht hierher.
2530.90.70.10.0Calciumcarbonat als mineralischer Stoff

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0?

  • ×Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht2530.10.00.00.0
  • ×Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)2530.20.00.00.0
  • ×Coelestin und Strontianit2530.90.30.00.0
  • ×Spodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit und ähnliche Mineralien, geeignet zur Gewinnung von Lithium2530.90.40.00.0
  • ×Bastnäsit, Xenotim und ähnliche Mineralien, geeignet für die Gewinnung von Seltenerdmetallen, Scandium oder Yttrium2530.90.50.00.0
  • ×andere, also nicht: Calciumcarbonat2530.90.70.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2530.90.70

ZolltarifnummerWortlaut
2530.90.70.10.0Calciumcarbonatdiese Seite
2530.90.70.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2530.90.70 eingereiht

22 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland10
Frankreich3
Polen3
Österreich2
Bulgarien1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI15039/26-1DeutschlandAngaben: Korallensand; für die Besiedlung mit nitrifizierenden Bakterien in Teich- und Aquariumfiltern. …19.07.2029
DEBTI23404/26-1DeutschlandAngaben: Erdproben zur Analyse im Labor zum Zwecke der Charakterisierung der Erde nach den darin vorkommenden Pilzen …05.07.2029
DEBTI7618/26-1DeutschlandAngaben: Helles Granulat; Verwendung: Beschichtung von Dächern zur Wärmereflektion. Befund: Mineralische Stoffe …08.03.2029
DEBTI32402/25-1DeutschlandAngaben: Bodenhilfsstoff Leonardit 0/4; Aufmachung: BigBag. Befund: Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch …06.11.2028
DEBTI37945/24-1DeutschlandAngaben: Angereicherter Molybdänit aus Molybdänerzen; Herstellung: durch verschiedene physikalische Verfahren gewonnen …04.08.2028
DEBTI41788/24-1DeutschlandAngaben: Extrakt aus Asphaltum punjabianum; Herstellung: Extraktion, Filtration, Konzentrierung, Sprühtrocknung …10.11.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0

€
2530.90.70.10.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0

KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 4
4. Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 25 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2530.90.70

  1. 01.01.20232530.90.70neu eingeführt · aus 2530.90.00
  2. 30.06.20232530.90.70unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2530.90.70
  3. 30.06.20232530.90.70.10.0neu eingeführt · „Calciumcarbonat“ · aus 2530.90.70
  4. 30.06.20232530.90.70.90.0neu eingeführt · aus 2530.90.70

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Calciumcarbonat unter 2530.90.70?

Calciumcarbonat gehört in die Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0. Andere mineralische Stoffe unter 2530.90.70 gehören in die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Perlenpulver unter 2530.90.70?

Perlenpulver gehört in die Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0. Calcit ist unter derselben Zolltarifnummer geführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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