01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 2530.90?
Zolltarifnummer 2530.90.30.00.0 umfasst Coelestin und Strontianit. Zolltarifnummer 2530.90.40.00.0 umfasst Spodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit und ähnliche Mineralien, geeignet zur Gewinnung von Lithium. Zolltarifnummer 2530.90.50.00.0 umfasst Bastnäsit, Xenotim und ähnliche Mineralien, geeignet für die Gewinnung von Seltenerdmetallen, Scandium oder Yttrium. Die Warennummer 2530.90.70 ist die Nummer „andere“ für alle Waren, die die drei Nummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2530.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 2530.90?
12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 2530.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Gesteinsprobe – 2530.90.70.90.0
Zeolith – 2530.90.70.90.0
Kompost – 2530.90.70.90.0
Mineral – 2530.90.70.90.0
Bodenprobe – 2530.90.70.90.0
Zirkoniumsilikat – 2530.90.70.90.0
Calcit – 2530.90.70.10.0
Spodumen Konzentrat – 2530.90.40.00.0
Spodumen – 2530.90.40.00.0
Wollastonit – 2530.90.70.90.0
Lithium-Erz – 2530.90.40.00.0
Perlenpulver – 2530.90.70.10.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2530.90
Anmerkungen (2)
4. Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2530.90.00 | andere: Siehe die Erläuterungen zu Position 2530 des HS, Abschnitte A, B, C und D (ausgenommen Ziffer 3). |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 2530.90
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 2530.90 für Lithium-Erz?
Lithium-Erz gehört in die Zolltarifnummer 2530.90.40.00.0, wenn es Spodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit oder ähnliche Mineralien ist, die zur Gewinnung von Lithium geeignet sind. Coelestin und Strontianit fallen unter 2530.90.30.00.0, Bastnäsit, Xenotim und ähnliche Mineralien für die Gewinnung von Seltenerdmetallen unter 2530.90.50.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex