01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2530.90.70?
Die Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0 gilt für Calciumcarbonat. Die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 gilt für alle übrigen Stoffe dieser Warennummer, die nicht Calciumcarbonat sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2530.90.70
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 2530.90.70?
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2530.90.70. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2530.90.70
Anmerkungen (2)
4. Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2530.90.70
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2530.90.70 gilt für Calciumcarbonat?
Calciumcarbonat gehört in die Zolltarifnummer 2530.90.70.10.0. Andere Stoffe als Calciumcarbonat gehören in die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex








