01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2707.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2707.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2707.30.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2707.30.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0?
- ×Benzole2707.10
- ×Toluole2707.20
- ×Naphthalin2707.40.00.00.0
- ×andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT …2707.50
- ×andere, also nicht: Xylole2707.91.00.00.0, 2707.99
- ×zu anderer Verwendung2707.30.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2707.30.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2707.30.00.10.0 | zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffediese Seite | – |
| 2707.30.00.90.0 | zu anderer Verwendung | Zollsatz bei Endverwendung |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2707.30.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ITBTI2026-0607Italien | Farblose Flüssigkeit, abgefüllt in zugelassenen Kanistern zu 2,5 und 5 Litern. Es handelt sich um ein Isomerengemisch … | 11.10.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.
Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0
Anmerkungen (3)
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 2707.10, 2707.20, 2707.30 und 2707.40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 2707.99.80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2707.30.00 | Xylole: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27. Hierher gehören nur Xylole (getrennte oder gemischte ortho-, meta- oder para-Isomere) mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT (gaschromatografisch bestimmt). Xylol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehört zu den Unterpositionen 2902.41.00 bis 2902.44.00. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2080/9116.07.1991 | Verordnung 2080/91 hat Erzeugnisse, die bei einer bestimmten Bearbeitung auch als Kraft- oder Heizstoffe geeignete Erzeugnisse ergeben, in die damalige Nummer 2707.30.10 eingereiht, die heute in die Warennummer 2707.30.00 fällt. | 2707.30.10heute 2707.30.00 |
| 2080/9116.07.1991 | Verordnung 2080/91 betrifft Erzeugnisse mit derselben Bearbeitungsregel in der damaligen Nummer 2707.30.90; heute fällt diese in die Warennummer 2707.30.00. | 2707.30.90heute 2707.30.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-330/1312.06.2014 | 1. Als Kriterium für die Einreihung eines Erzeugnisses mit Merkmalen des Erzeugnisses des Ausgangsverfahrens in die Position 2707 oder in die Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2707.30.00
- 01.01.19722707.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Xylole“
- 01.01.19882707.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2707.30.10, 2707.30.90
- 01.01.20132707.30.00.10.0neu eingeführt · „zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe“ · aus 2707.30.10, 2707.30.90
- 01.01.20132707.30.00.90.0neu eingeführt · „zu anderer Verwendung“ · aus 2707.30.10, 2707.30.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Xylole zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe unter 2707.30.00?
Xylole mit weniger als 95 GHT Reinheit, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe bestimmt sind, gehören in 2707.30.00.10.0. Ist die Verwendung eine andere, gehören sie in 2707.30.00.90.0; Xylol mit 95 GHT oder mehr gehört zu den Warennummern 2902.41.00 bis 2902.44.00.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile