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gültig seit 01.01.2013Dual-Use

Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0 – Xylole als Kraft- oder Heizstoff

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Sie erfasst Xylole (getrennte oder gemischte ortho-, meta- oder para-Isomere) mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe bestimmt sind. Xylole zu anderer Verwendung gehören in 2707.30.00.90.0, Benzole in die Unterposition 2707.10 und Toluole in die Unterposition 2707.20.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionÖle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
UnterpositionBenzole
UnterpositionToluole
UnterpositionXylole
Zolltarifnummerzur Verwendung als Kraft- oder HeizstoffeDiese Seite
Zolltarifnummerzu anderer Verwendung
ZolltarifnummerNaphthalin
Unterpositionandere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2707.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2707.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2707.30.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2707.30.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0?

Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und … › 2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des …
✓XyloleDie Ware muss als Xylol gelten. Erzeugnisse mit mehr als 50 GHT Xylol gelten nach Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27 als Xylole. Erfasst werden nur getrennte oder gemischte ortho-, meta- oder para-Isomere mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT, gaschromatografisch bestimmt.
✓zur Verwendung als Kraft- oder HeizstoffeDie Ware muss zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe bestimmt sein. Ist sie zu anderer Verwendung bestimmt, trifft diese Einreihung nicht zu.
2707.30.00.10.0Xylole als Kraft- oder Heizstoff

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2707.30.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2707.30.00.10.0zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffediese Seite–
2707.30.00.90.0zu anderer VerwendungZollsatz bei Endverwendung

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2707.30.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ITBTI2026-0607ItalienFarblose Flüssigkeit, abgefüllt in zugelassenen Kanistern zu 2,5 und 5 Litern. Es handelt sich um ein Isomerengemisch …11.10.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0

€
2707.30.00.10.0Drittlandszoll3 %300 €1.957 €2.257 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 2707.30.00.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · NordkoreaAusfuhr nach Nordkorea nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 27, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 2707.10, 2707.20, 2707.30 und 2707.40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 2707.99.80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2707.30.00Xylole: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 27. Hierher gehören nur Xylole (getrennte oder gemischte ortho-, meta- oder para-Isomere) mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT (gaschromatografisch bestimmt). Xylol mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr gehört zu den Unterpositionen 2902.41.00 bis 2902.44.00.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
2080/9116.07.1991Verordnung 2080/91 hat Erzeugnisse, die bei einer bestimmten Bearbeitung auch als Kraft- oder Heizstoffe geeignete Erzeugnisse ergeben, in die damalige Nummer 2707.30.10 eingereiht, die heute in die Warennummer 2707.30.00 fällt.2707.30.10heute 2707.30.00
2080/9116.07.1991Verordnung 2080/91 betrifft Erzeugnisse mit derselben Bearbeitungsregel in der damaligen Nummer 2707.30.90; heute fällt diese in die Warennummer 2707.30.00.2707.30.90heute 2707.30.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-330/1312.06.20141. Als Kriterium für die Einreihung eines Erzeugnisses mit Merkmalen des Erzeugnisses des Ausgangsverfahrens in die Position 2707 oder in die Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2707.30.00

  1. 01.01.19722707.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Xylole“
  2. 01.01.19882707.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2707.30.10, 2707.30.90
  3. 01.01.20132707.30.00.10.0neu eingeführt · „zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe“ · aus 2707.30.10, 2707.30.90
  4. 01.01.20132707.30.00.90.0neu eingeführt · „zu anderer Verwendung“ · aus 2707.30.10, 2707.30.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2707.30.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Xylole zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe unter 2707.30.00?

Xylole mit weniger als 95 GHT Reinheit, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe bestimmt sind, gehören in 2707.30.00.10.0. Ist die Verwendung eine andere, gehören sie in 2707.30.00.90.0; Xylol mit 95 GHT oder mehr gehört zu den Warennummern 2902.41.00 bis 2902.44.00.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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