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Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0 – Mannitol, mehrwertiger Alkohol

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

29Kapitel05Position43HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Mannitol, einen mehrwertigen acyclischen Alkohol. Pentaerythritol gehört in 2905.42.00.00.0, Glycerin in 2905.45.00.00.0 und Sorbit in die Unterposition 2905.44.

Typische Waren:MannitolMehrwertiger acyclischer Alkohol

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionAcyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
andere mehrwertige Alkohole
Zolltarifnummer2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan)
ZolltarifnummerPentaerythritol
ZolltarifnummerMannitolDiese Seite
UnterpositionD-Glucitol (Sorbit)
ZolltarifnummerGlycerin
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2905.436-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2905.43.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2905.43.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2905.43.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0?

Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse › 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- …
✓andere mehrwertige Alkohole, also nicht: einwertige gesättigte Alkohole, einwertige ungesättigte Alkohole, zweiwertige Alkohole, Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder …Die Ware ist ein mehrwertiger Alkohol ohne Ring, der weder einwertig noch zweiwertig ist und kein Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivat darstellt.
✓MannitolDie Ware ist Mannitol, also die chemisch einheitliche Verbindung, die nach den vorgelegten Unterlagen mindestens 97 % rein ist.
2905.43.00.00.0Mannitol, mehrwertiger acyclischer Alkohol

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2905.43.00

ZolltarifnummerWortlaut
2905.43.00.00.0Mannitol

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2905.43.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI25790/26-1DeutschlandMehrwertiger, acyclischer Alkohol; Mannitol Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die …30.08.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

Stoffe dieser Nummer laut ECICS

Das Europäische Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) ordnet dieser Nummer 2 Stoffe zu. Die Stoffnamen stehen dort auf Englisch; für die Suche zählen CAS- und CUS-Nummer.

Stoff (englisch)CAS-NummerCUS-Nummer
D-mannitol69-65-80019536-8
DL-mannitol87-78-50048896-0

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0

€
2905.43.00.00.0Drittlandszoll9,6 % + 125,80 EUR je 100 kg–––
2905.43.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll9,6 % + 125,80 EUR je 100 kg + 50 %–––
2905.43.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll9,6 % + 125,80 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0884Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1949Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6725Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8210Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9018USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9,6 % + 125,80 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 35 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Algerien0 % + 125,80 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)7,8 % + 121,92 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 125,80 EUR je 100 kg
Island8 % + 121,92 EUR je 100 kg
Israel0 % + 125,80 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 125,80 EUR je 100 kg
Neuseeland6 % + 78,63 EUR je 100 kg
Norwegen8 % + 121,92 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 125,80 EUR je 100 kg
Südafrika9 % + 125,80 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 125,80 EUR je 100 kg
AndorraZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 125,80 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 125,80 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 5
5. A) Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt; B) aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen; C) vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind: 1) anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen; 2) Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt; 3) Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten“ aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen; D) Metallalkoholate sind in …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2905.43.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.19722905.43.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Mannitol“
  2. 01.01.19722905.43.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Mannitol“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0

Gehört D-Mannitol mit CAS 69-65-8 in die Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0?

Ja, D-Mannitol (CAS 69-65-8) gehört in die Zolltarifnummer 2905.43.00.00.0. Auch DL-Mannitol (CAS 87-78-5) ist unter dieser Nummer erfasst.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Mannitol mit Ursprung Belarus unter 2905.43.00.00.0?

Ja, für Mannitol mit Ursprung Belarus gilt ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
ECICS
Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer

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