01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2941.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2941.20.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2941.20.80.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2941.20.80.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0?
- ×Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse2941.10.00.00.0
- ×Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.30.00.00.0
- ×Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.40.00.00.0
- ×Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.50.00.00.0
- ×andere, also nicht: Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.90.00.00.0
- ×Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate2941.20.30
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2941.20.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2941.20.80.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2941.20.80 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0?
Stoffe dieser Nummer laut ECICS
Das Europäische Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) ordnet dieser Nummer 13 Stoffe zu. Die Stoffnamen stehen dort auf Englisch; für die Suche zählen CAS- und CUS-Nummer.
| Stoff (englisch) | CAS-Nummer | CUS-Nummer |
|---|---|---|
| actinomycetin | 1402-37-5 | 0010241-0 |
| actinomycin | 1402-38-6 | 0010242-1 |
| streptomycin | 57-92-1 | 0023650-0 |
| streptomycin—calcium chloride | 22647-28-5 | 0023651-1 |
| streptomycin hydrochloride | 6160-32-3 | 0023652-2 |
| streptomycin sulfate | 3810-74-0 | 0023653-3 |
| streptoniazid | 4480-58-4 | 0023654-4 |
| streptomycin B sulfate | 34520-85-9 | 0026220-4 |
| bluensomycin | 11011-72-6 | 0034238-1 |
| paldimycin | 102426-96-0 | 0037616-9 |
| 1,1'-[(1S,2R,3R,4S,5R,6R)-2,4,5-trihydroxy-6-{[β-D-mannopyranosyl-(1→4)-2-deoxy-2-(methylamino)-α-L-glucopyranosyl-(1→2)-5-deoxy-3-C-formyl-α-L-lyxofuranosyl]oxy}cyclohexane-1,3-diyl]diguanidine | 128-45-0 | 0038170-4 |
| (3aR,4R,5R,6S,6aS)-2-(dimethylamino)-4-hydroxy-6-(hydroxymethyl)-4,5,6,6a-tetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]oxazol-5-yl 2-acetamido-4-O-(2-acetamido-2-deoxy-β-D-allopyranosyl)-2-deoxy-β-D-allopyranoside | 103782-08-7 | 0048592-7 |
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich; d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse; e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; f) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); g) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum …
5. A) Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt; B) aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen; C) vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind: 1) anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen; 2) Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt; 3) Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten“ aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen; D) Metallalkoholate sind in …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2941.20.30 bis 2941.20.80 | Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 2941.20 des HS. Neben Streptomycin gehören hierher z. B. Mannosidostreptomycin sowie die Salze dieser Erzeugnisse, z. B. -sulfate und -pantothenate. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2941.20.80
- 01.01.19952941.20.80neu eingeführt · aus 2941.20.90
- 01.01.19952941.20.80.00.0neu eingeführt · aus 2941.20.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0
Welche Stoffe fallen unter die Zolltarifnummer 2941.20.80.00.0?
Unter 2941.20.80.00.0 fallen Streptomycine und ihre Derivate sowie deren Salze, zum Beispiel Streptomycin, Streptomycin-Sulfat und Streptomycin-Hydrochlorid. Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate gehören nicht hierher, sondern in die Warennummer 2941.20.30.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- ECICS
- Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer