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gültig seit 24.06.2005Antidumpingzoll RusslandCBAM

Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0 – Ammoniumnitrat-Dünger, wenig P/K

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst feste Düngemittel mit mehr als 80 GHT Ammoniumnitrat und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 GHT. Dünger, der kein Phosphor und kein Kalium enthält, gehört in 3105.10.00.10.0, Dünger mit 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT an Phosphor und/oder Kalium in 3105.10.00.30.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelDüngemittel
PositionMineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
UnterpositionErzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, kein Phosphor und kein Kalium enthaltend
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …Diese Seite
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
ZolltarifnummerDiammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)
ZolltarifnummerAmmoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt
Zolltarifnummermineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3105.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3105.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3105.10.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3105.10.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0?

Kapitel 31 Düngemittel › 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder …
✓Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder wenigerDie Ware muss in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger vorliegen. Tabletten oder ähnliche Formen sind dosierte Einheiten, die besonders ausgeformt worden sind; bei Dünger übliche Industrieformen wie Granulate zählen nicht dazu.
✓feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 GHTDie Ware ist ein festes Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT. Ihr Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O, liegt unter 3 GHT; Dünger mit 3 GHT oder mehr gehören in die Nachbarzeilen.
3105.10.00.20.0Feste Ammoniumnitrat-Dünger, Phosphor/Kalium unter 3 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0?

  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend3105.20
  • ×Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)3105.30.00.00.0
  • ×Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt3105.40.00.00.0
  • ×andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend3105.51, 3105.59
  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3105.60.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger3105.90
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, kein Phosphor und kein Kalium enthaltend3105.10.00.10.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O …3105.10.00.30.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O …3105.10.00.40.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O …3105.10.00.50.0
  • ×andere, also nicht: feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …3105.10.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3105.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3105.10.00.10.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, kein Phosphor und kein Kalium enthaltendAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.10.00.20.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …diese SeiteAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.10.00.30.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.10.00.40.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.10.00.50.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.10.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3105.10.00 eingereiht

12 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Bulgarien4
Spanien3
Deutschland2
Österreich1
Kroatien1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI40240/24-1DeutschlandOrganischer NPK-Dünger 6-6-0,5 Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um organischen NPK-Dünger mit einem Gehalt …24.11.2027
DEBTI40249/24-1DeutschlandOrganischer NPK-Dünger 6-4-0,5. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um organischen NPK-Dünger mit einem …10.11.2027
ESBTI2026SOL17SpanienDüngemittel pflanzlichen Ursprungs. Produkt, das aus Aminosäuren gewonnen wird, die durch saure Hydrolyse von …05.02.2029
BGBTIBG009999-2025-BTI102BulgarienDunkelbraunes bis schwarzes Pulver – Dünger, Biostimulans, gewonnen aus Ascophyllum Nodosum, enthaltend Vitamine aus …25.11.2028
BGBTIBG009999-2025-BTI101BulgarienGranulierter schwarzer Produkt – Dünger und Bodenverbesserer, bestehend aus Huminsäure und Fulvosäure, Stickstoff …25.11.2028
BGBTIBG009999-2025-BTI100BulgarienSchwarzes Pulverprodukt – Dünger, bestehend aus Kalium-Fulvosäure, Huminsäure, Algenextrakt, Mikroelementen und …25.11.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0

€
3105.10.00.20.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3105.10.00.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Antidumpingzoll6,5 % + 31,73 EUR je t–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Antidumpingzoll Russland: 31,73 EUR je t – weniger für diese Hersteller

HerstellerZusatzcodeSatz
Für von Open Joint Stock Company (OJSC) Azot, Novomoskovsk, Russland oder von Open Joint Stock Company (OJSC) Nevinnomyssky Azot, Nevinnomyssk, Russland hergestellte WarenVO (EU) 2020/2100 · seit 17.12.2020A52231,73 €/t
KCKK der Joint Stock Company United Chemical Company Uralchem in Kirovo-ChepetskVO (EU) 2020/2100 · seit 17.12.2020A95931,73 €/t
alle übrigen Hersteller in Russland31,73 €/t

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0

erhöht den ZollAntidumpingzoll · RusslandHerstellersätze 31,73 EUR je t (Tabelle unter Abgaben).31,73 €/t
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
HinweisAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · RusslandEin Antidumping- oder Ausgleichszoll auf Waren aus diesem Land wird überprüft. Die Überprüfung erhebt keinen Zoll und verbietet die Einfuhr nicht.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 2
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 3
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 4
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 5
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 6
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3105.10.00Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger Die Bezeichnung „ähnliche Formen“ gilt für Erzeugnisse in dosierten Einheiten, die besonders ausgeformt worden sind. Deshalb sind die bei Dünger üblichen Industrieformen (z. B. Granulate) nicht als „ähnliche Formen“ anzusehen.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3105.10.00

  1. 01.01.19723105.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger“
  2. 24.06.20053105.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3105.10.00
  3. 24.06.20053105.10.00.10.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, kein Phosphor und kein Kalium enthaltend“ · aus 3105.10.00
  4. 24.06.20053105.10.00.20.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …“ · aus 3105.10.00
  5. 24.06.20053105.10.00.30.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …“ · aus 3105.10.00
  6. 24.06.20053105.10.00.40.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …“ · aus 3105.10.00
  7. 24.06.20053105.10.00.50.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium …“ · aus 3105.10.00
  8. 24.06.20053105.10.00.90.0neu eingeführt · aus 3105.10.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Dünger mit mehr als 80 GHT Ammoniumnitrat und weniger als 3 GHT Phosphor und/oder Kalium unter 3105.10.00?

Für diese Ware gilt die Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0. Die Warennummer 3105.10.00 hat weitere Zolltarifnummern, zum Beispiel 3105.10.00.10.0 für Dünger, der kein Phosphor und kein Kalium enthält.

Wird auf Dünger aus Russland unter 3105.10.00.20.0 ein Antidumpingzoll erhoben?

Auf Waren mit Ursprung Russland wird auf diese Zolltarifnummer 3105.10.00.20.0 ein Antidumpingzoll erhoben.

Gilt für die Einfuhr von Dünger unter 3105.10.00.20.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Bei der Einfuhr unter 3105.10.00.20.0 gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Als Unterlage ist dafür die CBAM-Kontonummer anzugeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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