01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3920.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3920.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3920.91.00.5210-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3920.91.00.52.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0?
- ×aus Polymeren des Ethylens3920.10
- ×aus Polymeren des Propylens3920.20
- ×aus Polymeren des Styrols3920.30
- ×aus Polymeren des Vinylchlorids3920.43, 3920.49
- ×aus Acrylpolymeren3920.51, 3920.59
- ×aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern3920.61, 3920.62, 3920.63.00.00.0, 3920.69
- ×aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten3920.71.00.00.0, 3920.73, 3920.79
- ×aus Polyamiden3920.92.00.00.0
- ×aus Aminoharzen3920.93.00.00.0
- ×aus Phenolharzen3920.94.00.00.0
- ×aus anderen Kunststoffen3920.99
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge3920.91.00.10.0
- ×Poly(vinylbutyral)-Folien mit Farbkeilband3920.91.00.91.0
- ×Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten …3920.91.00.93.0
- ×coextrudierte dreischichtige Polyvinylbutyralfolie3920.91.00.95.0, 3920.91.00.97.0
- ×andere, also nicht: Poly(vinylbutyral)folie - mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr …3920.91.00.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3920.91.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3920.91.00.10.0 | für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3920.91.00.52.0 | Poly(vinylbutyral)folie - mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr …diese Seite | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3920.91.00.91.0 | Poly(vinylbutyral)-Folien mit Farbkeilband | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3920.91.00.93.0 | Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3920.91.00.95.0 | coextrudierte dreischichtige Poly(vinylbutyral)-Folie mit Farbkeilband, mit einem Gehalt an 2,2'-Ethylendioxydiethyl-bis(2-ethylhexanoat) … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3920.91.00.97.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3920.91.00.99.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3920.91.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7015 | Zentralamerika | 0 % | 01.08.2026 – 31.07.2027 |
| 09.7140 | Kolumbien | 0 % | 01.08.2026 – 31.07.2027 |
| 09.7170 | Peru | 0 % | 01.03.2026 – 28.02.2027 |
| 09.7501 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,1 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,6 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0
Anmerkungen (2)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3920.91.00
- 01.01.19723920.91.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Polyvinylbutyral“
- 01.01.19723920.91.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für bestimmte Luftfahrzeuge“
- 01.01.19723920.91.00.91.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Polyvinylbutyralfolien mit Farbkeilband“
- 01.01.19723920.91.00.99.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19883920.91.00.10.0wieder anmeldefähig · aus 7 Vorgängern
- 01.01.19883920.91.00.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19883920.91.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.19983920.91.00.93.0neu eingeführt · „Folien aus Polyethylenterephthalat, ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien davon mit metallbedampften Außenseiten mit …“ · aus 3920.99.29
- 01.01.19993920.91.00.93.0Wortlaut geändert · „Folien aus Polyethylenterephthalat, ein- oder beidseitig metallbedampft, mit nachstehenden Merkmalen: - eine Durchlässigkeit des sichtbaren …“ · vorher „Folien aus Polyethylenterephthalat, ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien davon mit metallbedampften Außenseiten mit nachstehenden Merkmalen: - eine Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von nicht weniger als 50%, - weder mit Klebstoff noch mit anderen Stoffen als Kunststoff beschichtet, - auch beidseitig mit einer Lage aus Polyvinylbutyral versehen, - eine Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2 mm ohne Berücksichtigung etwaiger Lagen aus Polyvinylbutyral, zum Herstellen von wärmereflektierendem Verbundglas“
- 01.07.19993920.91.00.93.0Wortlaut geändert · „Folien aus Polyethylenterephthalat, ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Polyethylenterephthalat-Folien, nur an den …“ · vorher „Folien aus Polyethylenterephthalat, ein- oder beidseitig metallbedampft, mit nachstehenden Merkmalen: - eine Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von nicht weniger als 50%, - weder mit Klebstoff noch mit anderen Stoffen als Kunststoff beschichtet, - beidseitig mit einer Lage aus Polyvinylbutyral versehen, - eine Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2 mm ohne Berücksichtigung etwaiger Lagen aus Polyvinylbutyral, zum Herstellen von wärmereflektierendem Verbundglas“
- 01.01.20003920.91.00.93.0Wortlaut geändert · „Folien aus Polyethylenterephthalat, ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Polyethylenterephthalat-Folien, nur an den …“ · vorher „Folien aus Polyethylenterephthalat, ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Polyethylenterephthalat-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, und mit nachstehenden Merkmalen: - eine Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50 % oder mehr, - beidseitig mit einer Lage aus Polyvinylbutyral versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderen Stoffen als Polyvinylbutyral beschichtet, - eine Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2 mm ohne Berücksichtigung der Lagen aus Polyvinylbutyral, zur Verwendung beim Herstellen von wärmereflektierendem Verbundglas“
- 01.01.20023920.91.00Wortlaut geändert · „aus Poly(vinylbutyral)“ · vorher „aus Polyvinylbutyral“
- 01.01.20023920.91.00.91.0Wortlaut geändert · „Poly(vinylbutyral)-Folien mit Farbkeilband“ · vorher „Polyvinylbutyralfolien mit Farbkeilband“
- 01.01.20023920.91.00.93.0Wortlaut geändert · „Folien aus Poly(ethylenterephthalat), ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an …“ · vorher „Folien aus Polyethylenterephthalat, ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Polyethylenterephthalat-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, und mit nachstehenden Merkmalen: - eine Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50 % oder mehr, - beidseitig mit einer Lage aus Polyvinylbutyral versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderem Stoffen als Polyvinylbutyral beschichtet, - eine Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2 mm ohne Berücksichtigung der Lagen aus Polyvinylbutyral, zur Verwendung beim Herstellen von wärmereflektierendem Verbundglas“
- 01.07.20053920.91.00.93.0Wortlaut geändert · „Folien aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien …“ · vorher „Folien aus Poly(ethylenterephthalat), ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, und mit nachstehenden Merkmalen: - eine Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50 % oder mehr, - beidseitig mit einer Lage aus Poly(vinylbutyral) versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderem Stoffen als Poly(vinylbutyral) beschichtet, - eine Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2 mm ohne Berücksichtigung der Lagen aus Poly(vinylbutyral), zur Verwendung beim Herstellen von wärmereflektierendem Verbundglas“
- 01.07.20093920.91.00.95.0neu eingeführt · „mit Farbkeilband, mit einem Gehalt an 2,2'-Ethylendioxydiethyl-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 29 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr …“ · aus 3920.62.19, 3920.99.28 (11 Unterteilungen)
- 01.07.20093920.91.00.97.0neu eingeführt · aus 3920.62.19, 3920.99.28 (11 Unterteilungen)
- 01.07.20103920.91.00.52.0neu eingeführt · „Poly(vinylbutyral)folie - mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr …“
- 01.07.20103920.91.00.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20103920.91.00.93.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20103920.91.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20123920.91.00.93.0Wortlaut geändert · „Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur …“ · vorher „Folien aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, mit nachstehenden Merkmalen: - eine Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50 % oder mehr, - ein- oder beidseitig mit einer Lage aus Poly(vinylbutyral) versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderen Stoffen als Poly(vinylbutyral) beschichtet, - mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2 mm ohne Berücksichtigung der Lagen aus Poly(vinylbutyral) zur Verwendung beim Herstellen von wärmereflektierendem oder dekorativem Verbundglas“
- 01.01.20143920.91.00.93.0Wortlaut geändert · „Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur …“ · vorher „Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, mit folgenden Merkmalen: • mit einer Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50% oder mehr, • ein- oder beidseitig mit einer Lage aus Poly(vinylbutyral) versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderen Stoffen als Poly(vinylbutyral) beschichtet, • mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2mm, ohne Berücksichtigung der Lagen aus Poly(vinylbutyral), und einer Dicke des Poly(vinylbutyral) von mehr als 0,2mm, zur Verwendung bei der Herstellung von wärmereflektierendem oder dekorativem Verbundglas“
- 01.01.20143920.91.00.95.0Wortlaut geändert · „coextrudierte dreischichtige Poly(vinylbutyral)-Folie mit Farbkeilband, mit einem Gehalt an 2,2'-Ethylendioxydiethyl-bis(2-ethylhexanoat) …“ · vorher „mit Farbkeilband, mit einem Gehalt an 2,2'-Ethylendioxydiethyl-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 29 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 31 GHT“
- 01.01.20143920.91.00.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20143920.91.00.97.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20153920.91.00.93.0Wortlaut geändert · „Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur …“ · vorher „Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, mit folgenden Merkmalen: - mit einer Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50 % oder mehr, - ein- oder beidseitig mit einer Lage aus Poly(vinylbutyral) versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderen Stoffen als Poly(vinylbutyral) beschichtet, - mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2 mm, ohne Berücksichtigung der Lagen aus Poly(vinylbutyral), und einer Dicke des Poly(vinylbutyral) von mehr als 0,2 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von wärmereflektierendem oder dekorativem Verbundglas“
- 01.01.20203920.91.00.52.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20203920.91.00.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20203920.91.00.93.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20203920.91.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3920.91.00.52.0
Gilt 3920.91.00.52.0 auch für Poly(vinylbutyral)folien für bestimmte Luftfahrzeuge?
Nein, Folien für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 3920.91.00.10.0. Diese Seite gilt nur für Folien mit 26 GHT bis 30 GHT Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher und 0,73 mm bis 1,50 mm Dicke.
Welche Zolltarifnummer gilt für Pvb-Folie unter der Warennummer 3920.91.00?
Pvb-Folie gehört in 3920.91.00.52.0, wenn sie Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) mit 26 GHT bis 30 GHT als Weichmacher enthält und 0,73 mm bis 1,50 mm dick ist. Pvb-Folien mit Farbkeilband gehören in 3920.91.00.91.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
