Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.2007

Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0 – Ungestrichenes Papier, A4-Format

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, ohne Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Fasern oder mit höchstens 10 GHT solcher Fasern, in Bogen von 40 g bis 150 g je Quadratmeter, die ungefaltet auf einer Seite 297 mm und auf der anderen 210 mm messen, also im A4-Format. Bogen, die nicht 297 mm mal 210 mm messen, gehören in 4802.56.80.00.0. Typische Waren sind Kopierpapier, Papierbogen und Dokumentenpapier.

Typische Waren:KopierpapierPapierbogenDokumentenpapierA4-KopierpapierHolzfreies Papier

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionPapiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder …
ZolltarifnummerBüttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
ZolltarifnummerRohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen
UnterpositionTapetenrohpapier
andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
Zolltarifnummerauf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
4802.61 – 4802.69andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4802.566-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4802.56.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4802.56.20.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4802.56.20.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0?

Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff … › 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch …
✓andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger …Die Ware ist ein Papier oder eine Pappe, weder gestrichen noch überzogen, ohne Gehalt an Fasern aus mechanischer oder chemisch-mechanischer Aufbereitung oder mit höchstens 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge.
✓mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messenDas Papier liegt in Bogen vor, nicht in Rollen, und wiegt 40 g bis 150 g je Quadratmeter. Ungefaltet darf es auf einer Seite höchstens 435 mm und auf der anderen höchstens 297 mm messen.
✓auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)Der Bogen misst ungefaltet genau 297 mm auf einer Seite und 210 mm auf der anderen Seite. Das ist das A4-Format.
4802.56.20.00.0Ungestrichenes Papier im A4-Format

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0?

  • ×Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)4802.10.00.00.0
  • ×Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen4802.20.00.00.0
  • ×Tapetenrohpapier4802.40
  • ×andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT …4802.61, 4802.62.00.00.0, 4802.69.00.00.0
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g4802.54
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen4802.55
  • ×andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g4802.57.00.00.0
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g4802.58
  • ×andere, also nicht: auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)4802.56.80.00.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 4802.56.20

ZolltarifnummerWortlaut
4802.56.20.00.0auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4802.56.20 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
4802.56.803Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. Etwa 700 lose, rechteckige …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0?

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0

€
4802.56.20.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · IndonesienEinfuhr aus Indonesien: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 5
5. Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden“ und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert“, Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: A. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben: a) einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder b) einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder c) einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder d) einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder e) einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger. …
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 4802.56.20

  1. 01.01.20074802.56.20neu eingeführt · „auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)“ · aus 4802.56.10, 4802.56.90
  2. 01.01.20074802.56.20.00.0neu eingeführt · „auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)“ · aus 4802.56.10, 4802.56.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für A4-Kopierpapier?

Für A4-Kopierpapier gilt die Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0, wenn das Papier weder gestrichen noch überzogen ist, höchstens 10 GHT mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnene Fasern enthält und 40 g bis 150 g je Quadratmeter wiegt. Es muss in Bogen vorliegen und ungefaltet auf einer Seite 297 mm und auf der anderen 210 mm messen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →