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Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0 – Getränkte, laminierte Nadelfilze

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, die getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert sind. Nadelfilze ohne diese Behandlung gehören je nach Material in 5602.10.11.00.0, 5602.10.19.00.0, 5602.10.31.00.0 oder in die Warennummer 5602.10.38. Typische Waren sind Ölaufsaugrollen, Ölabsorptions-Pads und Nadelfilz auf Rollen.

Typische Waren:ÖlaufsaugrollenÖlabsorptions-PadsNadelfilz auf RollenNadelfilz, einseitig laminiert

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionFilze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
UnterpositionNadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse
Zolltarifnummergetränkt, bestrichen, überzogen oder laminiertDiese Seite
5602.21 – 5602.29andere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5602.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5602.10.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5602.10.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5602.10.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder …
✓Nadelfilze und nähgewirkte FlächenerzeugnisseDie Ware ist ein Nadelfilz oder ein nähgewirktes Flächenerzeugnis. Bei Nadelfilz steht im Untersuchungsergebnis „genadelt“.
✓getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiertDie Ware ist getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, etwa durch eine einseitige Kunststofffolie oder einen selbsthaftenden Kleber.
5602.10.90.00.0Getränkte oder laminierte Nadelfilze

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5602.10.90

ZolltarifnummerWortlaut
5602.10.90.00.0getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5602.10.90 eingereiht

20 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland17
Österreich2
Belgien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI33959/26-1DeutschlandNadelfilz, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen aufgemacht, laut Antrag mit einer Breite von 1 m und einer …12.10.2029
DEBTI16389/26-1DeutschlandNadelfilz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf Rollen, -- aus synthetischen Chemiefasern …27.04.2029
DEBTI16381/26-1DeutschlandNadelfilz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf Rollen bzw. rechteckig zugeschnitten in …27.04.2029
DEBTI3240/26-1DeutschlandNadelfilz, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- …08.03.2029
DEBTI46599/25-1DeutschlandNadelfilz, Foto siehe Anlage, - in einer Folie verpackt, - als Meterware, auf Rollen, mit einer Breite von ca. 100 cm …22.02.2029
DEBTI326/26-1DeutschlandNadelfilz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf Rollen, in den Abmessungen von 1 m x 25 m, -- aus …01.02.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5602.10.1928Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einem Band mit bedrucktem Pappetikett umwickelt, -- in den Abmessungen von 150 cm (L) x 12 cm (B), -- in unterschiedlichen Farben …
5602.10.118Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, -- in den Abmessungen von 150 cm (L) x 50 cm (B), -- in unterschiedlichen Farben, -- aus …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0

€
5602.10.90.00.0Drittlandszoll6,7 %670 €2.027 €2.697 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8321Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5602.10.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19725602.10.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen“
  2. 01.01.19725602.10.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen“
  3. 01.01.20195602.10.90Wortlaut geändert · „getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“ · vorher „getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen“
  4. 01.01.20195602.10.90.00.0Wortlaut geändert · „getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“ · vorher „getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0

Gehören konfektionierte Nadelfilze unter 5602.10.90.00.0 in diese Nummer?

Nein, konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 a) nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59. Als konfektioniert gilt nach Anmerkung 7 unter anderem Ware in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten.

Welche Zolltarifnummer gilt für Ölaufsaugrollen und Ölabsorptions-Pads?

Ölaufsaugrollen und Ölabsorptions-Pads gehören in die Zolltarifnummer 5602.10.90.00.0. Diese Nummer erfasst Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, die getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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