Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie zeigt, wie die 11-stellige Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 aus Abschnitt, Kapitel, Position, Unterpositionen, Kombinierter Nomenklatur und TARIC-Code aufgebaut ist.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelWATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN56
- PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert5603
- Unterpositionandere560391
- Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g560392
- Kombinierte Nomenklaturandere56039290
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einlagestoff
Der HS-Code für Einlagestoff lautet 5603.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5603.92.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5603.92.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5603.92.90.90.0.
Einreihung von Einlagestoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Einlagestoffs in die Position 5603 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. AV 3 b) greift, wenn eine Ware mehreren Positionen zugeordnet werden könnte: Die speziellere Position geht vor. AV 6 schreibt vor, dass die Einreihung auf jeder Ebene (HS, KN, TARIC) nach demselben Prinzip erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einlagestoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebe-Einlagestoff: Gewebe, mit Kunststoff (anderer als PVC/PU) bestrichen, mit Schauseite aus Spinnstoffen – für gewebte Einlagestoffe mit sichtbar aufgebrachtem Schmelzkleber | 5903.90.91.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungGewebe-Einlagestoff ohne sichtbare Beschichtung: Gewebe aus synthetischen Filamenten (Polyamid), nicht sichtbar mit Kunststoff getränkt/beschichtet | 5407.41.00.00.0 | 4,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Einlagestoff (5603) ≠ Gewebe-Einlagestoff: Gewebe, mit Kunststoff (anderer als PVC/PU) bestrichen, mit Schauseite aus Spinnstoffen – für gewebte Einlagestoffe mit sichtbar aufgebrachtem Schmelzkleber (5903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einlagestoff bleibt die Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Einlagestoff (5603) ≠ Gewebe-Einlagestoff ohne sichtbare Beschichtung: Gewebe aus synthetischen Filamenten (Polyamid), nicht sichtbar mit Kunststoff getränkt/beschichtet (5407) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einlagestoff bleibt die Zolltarifnummer 5603.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den reinen Einlagestoff-Alternativen sind auch Positionen in anderen Kapiteln des Zolltarifs denkbar – etwa für Spezialvliese aus technischen Fasern.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebe-Einlagestoff: Gewebe, mit Kunststoff (anderer als PVC/PU) bestrichen, mit Schauseite aus Spinnstoffen – für gewebte Einlagestoffe mit sichtbar aufgebrachtem Schmelzkleber | 5903.90.91.00.0 | 4,3 % |
| Alternative EinreihungGewebe-Einlagestoff ohne sichtbare Beschichtung: Gewebe aus synthetischen Filamenten (Polyamid), nicht sichtbar mit Kunststoff getränkt/beschichtet | 5407.41.00.00.0 | 4,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Einlagestoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38078/19-1 | Bügelvlies, Vliesstoff, synthetische Spinnfasern, thermisch verfestigt, 29 g/m², mit Schmelzklebepunkten, nicht bestrichen | 5603.92.90.90.0 |
| DEBTI20880/19-1 | Bügelvlies, Vliesstoff, synthetische Spinnfasern, genadelt, 26 g/m², mit Schmelzklebepunkten, nicht bestrichen | 5603.92.90.90.0 |
| DE11509/13-1 | Bundeinlage, Vliesstoff, 50% Viskose/50% Polyester, 59 g/m², nicht bestrichen | 5603.92.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Einlagestoff aus China (Drittlandszoll 4,3 %) oder aus einem Präferenzland.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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