01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5603.94.80.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5603.946-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5603.94.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5603.94.80.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5603.94.80.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.94.80.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.94.80.30.0?
- ×aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.11, 5603.12, 5603.13, 5603.14
- ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.91
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.92
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.93
- ×bestrichen oder überzogen5603.94.10.00.0
- ×Trägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 565603.94.20.00.0
- ×Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen5603.94.80.20.0
- ×Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und …5603.94.80.40.0
- ×Nadelvliesstoffe, bestehend aus einzeln mit Polyvinylalkohol bestrichenen Polyamidfasern, mit einem Gehalt an Polyvinylalkohol von 20 GHT oder mehr, jedoch …5603.94.80.50.0
- ×andere, also nicht: Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …5603.94.80.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5603.94.80.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.94.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5603.94.80.20.0 | Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 5603.94.80.30.0 | Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …diese Seite | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 5603.94.80.40.0 | Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 5603.94.80.50.0 | Nadelvliesstoffe, bestehend aus einzeln mit Polyvinylalkohol bestrichenen Polyamidfasern, mit einem Gehalt an Polyvinylalkohol von 20 GHT … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 5603.94.80.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.94.80 eingereiht
87 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI35913/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in unterschiedlichen Farben und Abmessungen, - aus … | 04.10.2029 |
| DEBTI35272/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, - als Meterware, laut Antrag mit einer … | 24.09.2029 |
| DEBTI13825/26-1Deutschland | Vliesstoff, - lediglich rechteckig zugeschnitten und aufeinander geklebt (somit nicht konfektioniert), laut Antrag in … | 20.09.2029 |
| DEBTI18660/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten (somit keine Ware der Position 6304), in den … | 28.06.2029 |
| DEBTI12508/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 45 cm x 30 cm … | 21.06.2029 |
| DEBTI12498/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten (u. a. somit keine Ware der Position 6302), in den … | 21.06.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5603.94.10 | 21 | Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - zweilagig gearbeitet, mit: - - einer Außenlage: - - - aus einem Gewebe, - - - aus synthetischen Chemiefasern, - - einer Innenlage: - - - aus einem mit … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.94.80.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8322 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.94.80.30.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.94.80.30.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1458/9725.07.1997 | Vliesstoffe aus mehreren Lagen Kokosfasern, mit Latex und Hitze verfestigt und mehr als 150 g je Quadratmeter schwer, wurden in die damalige Nummer 5603.94.90 eingereiht, heute in die Warennummern 5603.94.20 und 5603.94.80. | 5603.94.90heute 5603.94.20, 5603.94.80 |
| 510/9622.03.1996 | Acrylfaserstränge für Schreibfederspitzen wurden in die damalige Nummer 5603.94.90 eingereiht, heute in die Warennummern 5603.94.20 und 5603.94.80. | 5603.94.90heute 5603.94.20, 5603.94.80 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5603.94.80
- 01.01.20245603.94.80neu eingeführt · aus 5603.94.90
- 01.01.20245603.94.80.20.0neu eingeführt · „Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen“ · aus 5603.94.90
- 01.01.20245603.94.80.30.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · aus 5603.94.90
- 01.01.20245603.94.80.40.0neu eingeführt · „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …“ · aus 5603.94.90
- 01.01.20245603.94.80.90.0neu eingeführt · aus 5603.94.90
- 01.07.20265603.94.80.50.0neu eingeführt · „Nadelvliesstoffe, bestehend aus einzeln mit Polyvinylalkohol bestrichenen Polyamidfasern, mit einem Gehalt an Polyvinylalkohol von 20 GHT …“ · aus 5603.14.10, 5603.14.80
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.94.80.30.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden unter 5603.94.80?
Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten gehören in 5603.94.80.30.0. Die anderen Zeilen der Warennummer 5603.94.80 erfassen Acrylfaserstränge, mehrschichtige Vliesstoffe mit meltblown-Fasern, Nadelvliesstoffe mit Polyvinylalkohol und andere Vliesstoffe.
Welche Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden gehören nicht unter 5603.94.80.30.0?
Konfektionierte Vliesstoffe gehören nicht in 5603.94.80.30.0, denn Abschnitt XI, Anmerkung 8 a schließt konfektionierte Waren aus den Kapiteln 56 bis 59 aus, soweit nichts anderes bestimmt ist. Als konfektioniert gelten nach Anmerkung 7 a Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile