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Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0 – Sonstige Vliesstoffe über 150 g/m²

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Vliesstoffe mit mehr als 150 g je Quadratmeter, die keiner der gesondert genannten Ausführungen der Warennummer 5603.94.80 entsprechen. Trägervliese aus Polyester gehören in 5603.94.20.00.0, Nadelvliesstoffe aus Polyamidfasern mit Polyvinylalkohol in 5603.94.80.50.0. Typisch sind genadelte, mit Bindemittel verfestigte Vliesstoffe als Meterware oder rechteckig zugeschnitten.

Typische Waren:Vliesstoffe als MeterwareRechteckig zugeschnittene VliesstoffeGenadelte Vliesstoffzuschnitte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603.11 – 5603.14aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
andere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
Zolltarifnummerbestrichen oder überzogen
andere
ZolltarifnummerTrägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerAcrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen
ZolltarifnummerVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …
ZolltarifnummerVliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …
ZolltarifnummerNadelvliesstoffe, bestehend aus einzeln mit Polyvinylalkohol bestrichenen Polyamidfasern, mit einem Gehalt an Polyvinylalkohol von 20 GHT …
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.946-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.94.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.94.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.94.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDie Ware ist ein Vliesstoff, der nicht aus synthetischen oder künstlichen Filamenten besteht.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gDie Ware wiegt mehr als 150 g je Quadratmeter. Das erkennen Sie, wenn Sie einen Quadratmeter des Vliesstoffs wiegen.
✓andere, also nicht: bestrichen oder überzogenDie Ware ist ein Vliesstoff, der nicht bestrichen oder überzogen ist.
✓andere, also nicht: Trägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56Die Ware ist ein Vliesstoff ohne Ausführung als Trägervlies aus Polyester im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56.
✓andere, also nicht: Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen, Vliesstoffe aus aromatischen …Die Ware ist ein Vliesstoff ohne die Merkmale der vorrangig genannten Ausführungen dieser Warennummer.
5603.94.80.90.0Sonstige schwere Vliesstoffe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0?

  • ×aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.11, 5603.12, 5603.13, 5603.14
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.91
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.92
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.93
  • ×bestrichen oder überzogen5603.94.10.00.0
  • ×Trägervlies, aus Polyester, im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 565603.94.20.00.0
  • ×Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen5603.94.80.20.0
  • ×Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder …5603.94.80.30.0
  • ×Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und …5603.94.80.40.0
  • ×Nadelvliesstoffe, bestehend aus einzeln mit Polyvinylalkohol bestrichenen Polyamidfasern, mit einem Gehalt an Polyvinylalkohol von 20 GHT oder mehr, jedoch …5603.94.80.50.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.94.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.94.80.20.0Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von MarkierstiftspitzenZollaussetzung bei Endverwendung
5603.94.80.30.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.94.80.40.0Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.94.80.50.0Nadelvliesstoffe, bestehend aus einzeln mit Polyvinylalkohol bestrichenen Polyamidfasern, mit einem Gehalt an Polyvinylalkohol von 20 GHT …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.94.80.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.94.80 eingereiht

87 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland63
Slowenien14
Schweden4
Spanien2
Frankreich2
Tschechien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI35913/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in unterschiedlichen Farben und Abmessungen, - aus …04.10.2029
DEBTI35272/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, - als Meterware, laut Antrag mit einer …24.09.2029
DEBTI13825/26-1DeutschlandVliesstoff, - lediglich rechteckig zugeschnitten und aufeinander geklebt (somit nicht konfektioniert), laut Antrag in …20.09.2029
DEBTI18660/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten (somit keine Ware der Position 6304), in den …28.06.2029
DEBTI12508/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 45 cm x 30 cm …21.06.2029
DEBTI12498/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten (u. a. somit keine Ware der Position 6302), in den …21.06.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.94.1021Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - zweilagig gearbeitet, mit: - - einer Außenlage: - - - aus einem Gewebe, - - - aus synthetischen Chemiefasern, - - einer Innenlage: - - - aus einem mit …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0

€
5603.94.80.90.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5603.94.80.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.94.80.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
1458/9725.07.1997Vliesstoffe aus mehreren Lagen Kokosfasern, mit Latex verfestigt und mehr als 150 g je Quadratmeter schwer, wurden in die damalige Warennummer 5603.94.90 eingereiht; heute gehören sie in 5603.94.20 und 5603.94.80.5603.94.90heute 5603.94.20, 5603.94.80
510/9622.03.1996Acrylfaserstränge mit mehr als 150 g je Quadratmeter, bis 50 cm lang, zum Bilden von Schreibfederspitzen wurden in die damalige Warennummer 5603.94.90 eingereiht; heute gehören sie in 5603.94.20 und 5603.94.80.5603.94.90heute 5603.94.20, 5603.94.80

Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.94.80

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20245603.94.80neu eingeführt · aus 5603.94.90
  2. 01.01.20245603.94.80.20.0neu eingeführt · „Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen“ · aus 5603.94.90
  3. 01.01.20245603.94.80.30.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · aus 5603.94.90
  4. 01.01.20245603.94.80.40.0neu eingeführt · „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …“ · aus 5603.94.90
  5. 01.01.20245603.94.80.90.0neu eingeführt · aus 5603.94.90
  6. 01.07.20265603.94.80.50.0neu eingeführt · „Nadelvliesstoffe, bestehend aus einzeln mit Polyvinylalkohol bestrichenen Polyamidfasern, mit einem Gehalt an Polyvinylalkohol von 20 GHT …“ · aus 5603.14.10, 5603.14.80

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für sonstige Vliesstoffe unter 5603.94.80?

Sonstige Vliesstoffe unter 5603.94.80 gehören nur dann in 5603.94.80.90.0, wenn sie keine der vier gesondert genannten Ausführungen sind. Diese sind Acrylfaserstränge bis 50 cm zum Herstellen von Markierstiftspitzen (5603.94.80.20.0), Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden (5603.94.80.30.0), mehrschichtige Vliesstoffe aus Polypropylen und Polyester (5603.94.80.40.0) sowie Nadelvliesstoffe mit Polyvinylalkohol (5603.94.80.50.0).

Gehört ein konfektionierter Vliesstoff unter 5603.94.80.90.0?

Nein, konfektionierte Waren gehören nach Anmerkung 8 zu Abschnitt XI nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach Anmerkung 7 zählen dazu unter anderem Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form. Rechteckig zugeschnittene, aufeinander geklebte Vliesstoffe gelten laut vZTA DEBTI13825/26-1 nicht als konfektioniert.

Seit wann gilt die Zolltarifnummer 5603.94.80.90.0?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt diese Nummer, sie ist laut Verlauf aus 5603.94.90 hervorgegangen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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