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Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0 – Kunststoffgewebe, Spinnstoffseite

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gewebe, die mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff bestrichen, überzogen oder laminiert sind und deren Schauseite aus Spinnstoffen besteht. Ist die Schauseite nicht aus Spinnstoffen, gehört die Ware in 5903.90.99.00.0. Dazu zählen etwa Sporttape und mit Kunststoff bestrichene Gewebe in Meterware.

Typische Waren:SporttapeBestrichene GewebeBestrichene Gewirke

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionGewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902
Unterpositionmit Poly(vinylchlorid)
Unterpositionmit Polyurethan
Unterpositionandere
Zolltarifnummergetränkt
bestrichen, überzogen oder laminiert
Zolltarifnummermit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus SpinnstoffenDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5903.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5903.90.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5903.90.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5903.90.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen …
✓andere, also nicht: mit Poly(vinylchlorid), mit PolyurethanSie haben ein Gewebe, das mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert ist, und zwar mit einem Kunststoff, der nicht zu den eigens genannten Kunststoffen gehört. Daran erkennen Sie den Kunststoff als Beschichtung oder Lage auf dem Gewebe.
✓bestrichen, überzogen oder laminiertDas Gewebe ist bestrichen, überzogen oder laminiert, also nicht nur getränkt. Sie erkennen das an einer Kunststoffschicht auf der Oberfläche des Gewebes.
✓mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus SpinnstoffenDie Schauseite des Gewebes besteht aus Spinnstoffen. Die Kunststoffschicht liegt auf der anderen Seite des Gewebes.
5903.90.91.00.0Kunststoffgewebe mit Spinnstoff-Schauseite

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5903.90.91

ZolltarifnummerWortlaut
5903.90.91.00.0mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5903.90.91 eingereiht

98 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland84
Frankreich5
Polen5
Tschechien2
Italien1
Rumänien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI39151/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …18.10.2029
DEBTI38711/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …18.10.2029
DEBTI38714/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …18.10.2029
DEBTI38724/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …18.10.2029
DEBTI38719/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …18.10.2029
DEBTI38708/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …18.10.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5903.90.9945Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem Gewebe aus laut Antrag Polyester, das auf der Außenseite …
5903.90.103Getränktes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, das mit dem bloßen Auge wahrnehmbar im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag weder Polyvinylchlorid …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0

€
5903.90.91.00.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7911Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8326Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C010, 1C210 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 2
2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen: 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht; 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39); 3) Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39); 4) Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); 5) Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39); 6) Spinnstofferzeugnisse der Position 5811; b) Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit …
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 3
3. Als „laminierte Gewebe“ im Sinne der Position 5903 gelten Waren, die durch Zusammenfügen einer oder mehrerer Lagen aus Gewebe und einer oder mehrerer Folien oder eines oder mehrerer Filme aus Kunststoff durch ein beliebiges Verfahren, das die Lagen miteinander verbindet, hergestellt werden, unabhängig davon, ob die Kunststofffolien oder -filme im Querschnitt mit bloßem Auge zu erkennen sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-92/8322.03.1984EINE WARE , DIE EIN FLÄCHENGEBILDE IST , DAS AUS 0,9 MM STARKEN MONOFILEN AUS PVC BESTEHT , DIE UNMITTELBAR AUS DER SPINNDÜSE SCHLINGENFÖRMIG GELEGT UND AUF THERMISCHEM WEGE MIT EINER DISPERSION MITEINANDER VERFESTIGT WORDEN SIND , GEHÖRT ALS VLIESSTOFF ZUR …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5903.90.91

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19725903.90.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen“
  2. 01.01.19725903.90.91.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Sporttape unter 5903.90.91?

Sporttape ist unter der Zolltarifnummer 5903.90.91.00.0 eingereiht. Maßgeblich ist, dass das Gewebe mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff bestrichen, überzogen oder laminiert ist und eine Schauseite aus Spinnstoffen hat.

Fallen konfektionierte Gewebe unter 5903.90.91?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Anmerkung 8 Buchstabe a nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie fallen damit nicht unter 5903.90.91.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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