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Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0 – Mit Kunststoff bestrichene Gewebe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gewebe, die mit Kunststoff bestrichen, überzogen oder laminiert sind, etwa als Meterware. Gewebe mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff und mit Schauseite aus Spinnstoffen gehören in 5903.90.91.00.0, nur getränkte Gewebe in 5903.90.10.00.0. Typisch sind kunststoffbestrichene Gewebe, laminierte Gewebe und kunststofflaminierte Gewirke.

Typische Waren:Kunststoffbestrichene GewebeLaminierte GewebeKunststofflaminierte Gewirke

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionGewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902
Unterpositionmit Poly(vinylchlorid)
Unterpositionmit Polyurethan
Unterpositionandere
Zolltarifnummergetränkt
bestrichen, überzogen oder laminiert
Zolltarifnummermit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5903.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5903.90.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5903.90.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5903.90.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen …
✓andere, also nicht: mit Poly(vinylchlorid), mit PolyurethanDas Gewebe ist mit einem anderen Kunststoff als Poly(vinylchlorid) oder Polyurethan versehen.
✓bestrichen, überzogen oder laminiertDas Gewebe ist mit Kunststoff bestrichen, überzogen oder laminiert und nicht nur getränkt.
✓andere, also nicht: mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus SpinnstoffenDie Schauseite besteht nicht aus Spinnstoffen, sondern ist mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff versehen.
5903.90.99.00.0Mit Kunststoff bestrichene oder laminierte Gewebe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5903.90.99

ZolltarifnummerWortlaut
5903.90.99.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5903.90.99 eingereiht

45 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland32
Frankreich7
Niederlande3
Italien1
Polen1
Slowakei1
vZTAWareGültig bis
DEBTI29487/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 …06.09.2029
DEBTI29486/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 …17.08.2029
DEBTI42914/25-1DeutschlandLaminiertes Gewebe, Fotos siehe Anlage, - in einer Tasche aus Kunststoff mit Reißverschluss und Tragegriffen [übliche …09.03.2029
DEBTI3730/26-1DeutschlandGewirke mit Kunststoff laminiert, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - als Meterware, laut …22.02.2029
DEBTI27074/25-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 200 cm, 240 cm …10.08.2028
DEBTI26376/25-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 310 cm und 410 …10.08.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5903.90.9198Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der …
5903.90.103Getränktes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, das mit dem bloßen Auge wahrnehmbar im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag weder Polyvinylchlorid …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0

€
5903.90.99.00.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7911Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8326Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A002, 1A202, 1C010 und 1 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 2
2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen: 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht; 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39); 3) Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39); 4) Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); 5) Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39); 6) Spinnstofferzeugnisse der Position 5811; b) Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit …
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 3
3. Als „laminierte Gewebe“ im Sinne der Position 5903 gelten Waren, die durch Zusammenfügen einer oder mehrerer Lagen aus Gewebe und einer oder mehrerer Folien oder eines oder mehrerer Filme aus Kunststoff durch ein beliebiges Verfahren, das die Lagen miteinander verbindet, hergestellt werden, unabhängig davon, ob die Kunststofffolien oder -filme im Querschnitt mit bloßem Auge zu erkennen sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-92/8322.03.1984EINE WARE , DIE EIN FLÄCHENGEBILDE IST , DAS AUS 0,9 MM STARKEN MONOFILEN AUS PVC BESTEHT , DIE UNMITTELBAR AUS DER SPINNDÜSE SCHLINGENFÖRMIG GELEGT UND AUF THERMISCHEM WEGE MIT EINER DISPERSION MITEINANDER VERFESTIGT WORDEN SIND , GEHÖRT ALS VLIESSTOFF ZUR …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5903.90.99

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19725903.90.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19725903.90.99.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19885903.90.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5903.90.99
  4. 01.01.19885903.90.99.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5903.90.99
  5. 01.07.20205903.90.99wieder anmeldefähig · aus 5903.90.99
  6. 01.07.20205903.90.99.00.0wieder anmeldefähig · aus 5903.90.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0

Gehören konfektionierte Gewebe in die Zolltarifnummer 5903.90.99.00.0?

Nein, konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Als konfektioniert gelten nach Anmerkung 7 unter anderem Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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