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gültig seit 01.01.20221 Zollkontingent

Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0 – Laminierte Gewirkhandschuhe, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst laminierte Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, die keine Fingerhandschuhe mit Kautschukbehandlung oder -laminierung sind, und zwar nicht aus synthetischen Chemiefasern. Laminierte Handschuhe aus synthetischen Chemiefasern gehören in die Zolltarifnummer 6116.10.80.11.0, Fingerhandschuhe mit Kautschuk in die Warennummer 6116.10.20.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionFingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
Unterpositionmit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
Kombinierte NomenklaturFingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
Kombinierte Nomenklaturandere
laminiert
Zolltarifnummeraus synthetischen Chemiefasern
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere
6116.91 – 6116.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6116.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6116.10.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6116.10.80.1910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6116.10.80.19.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen …
✓mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiertDie Handschuhe müssen mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert sein.
✓andere, also nicht: Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiertEs bleiben Handschuhe, die keine Fingerhandschuhe mit Kautschukbehandlung oder -laminierung sind. Ein Fingerhandschuh aus Baumwollgewirk, dessen Außenseite durch Eintauchen in natürlichen Kautschuk (Latex) überzogen ist, gehört nicht hierher.
✓laminiertDie Handschuhe müssen laminiert sein. Eine andere Behandlung mit Kunststoff oder Kautschuk genügt hier nicht.
✓andere, also nicht: aus synthetischen ChemiefasernDas Gewirk oder Gestrick besteht nicht aus synthetischen Chemiefasern. Bei Handschuhen aus synthetischen Chemiefasern gehört die Ware in die Zolltarifnummer 6116.10.80.11.0.
6116.10.80.19.0Laminierte Handschuhe, nicht aus synthetischen Chemiefasern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6116.10.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6116.10.80.11.0aus synthetischen Chemiefasern–
6116.10.80.19.0anderediese SeiteCITES bei der Einfuhr
6116.10.80.91.0andereCITES bei der Einfuhr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6116.10.80 eingereiht

162 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich78
Deutschland55
Österreich12
Niederlande9
Polen3
Rumänien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI23076/26-1DeutschlandFingerhandschuhe, in Größe 10/XL, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger …21.09.2029
DEBTI23069/26-1DeutschlandFingerhandschuhe, Größe 8/M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedrucktem Pappaufhänger …21.09.2029
DEBTI23149/26-1DeutschlandFingerhandschuhe, Größe 8/M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger …21.09.2029
DEBTI23118/26-1DeutschlandFingerhandschuhe, Größe 7/S, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedrucktem Pappaufhänger …21.09.2029
DEBTI22513/26-1DeutschlandFingerhandschuhe, Größe 8, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten Gewirken aus …14.09.2029
DEBTI23122/26-1DeutschlandHandschuhe, Größe 10/XL, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- …06.09.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6116.10.20300Fingerhandschuhe, Größe 9/L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- aus einfarbigen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern, abgepasst hergestellt und …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0

€
6116.10.80.19.0Drittlandszoll8,9 %890 €2.069 €2.959 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)7,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6116.10.80.19.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 61, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 6116.10.20 bzw. 6116.10.80 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon: — ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder — aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind. In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1564/200018.07.2000Ein Fingerhandschuh aus Baumwollgewirk mit Latexüberzug auf der Außenseite für Haushaltszwecke wurde in die Warennummer 6116.10.20 eingereiht.6116.10.20

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-123/0929.04.2010Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6116.10.80

  1. 01.01.19966116.10.80neu eingeführt · aus 6116.10.10, 6116.10.90
  2. 01.01.20226116.10.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6116.10.80
  3. 01.01.20226116.10.80.11.0neu eingeführt · „aus synthetischen Chemiefasern“ · aus 6116.10.80
  4. 01.01.20226116.10.80.19.0neu eingeführt · aus 6116.10.80
  5. 01.01.20226116.10.80.91.0neu eingeführt · aus 6116.10.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6116.10.80.19.0

Welche Zolltarifnummer gilt für laminierte Handschuhe aus synthetischen Chemiefasern unter 6116.10.80?

Laminierte Handschuhe aus synthetischen Chemiefasern gehören in die Zolltarifnummer 6116.10.80.11.0. Laminierte Handschuhe aus anderen Fasern, die keine Fingerhandschuhe mit Kautschukbehandlung oder -laminierung sind, gehören in 6116.10.80.19.0 und damit auf diese Seite. Fingerhandschuhe mit Kautschuk gehören in die Warennummer 6116.10.20.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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