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gültig seit 01.01.2004Dual-Use

Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0 – Feuerfeste Keramik ohne Reaktorrohr

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst feuerfeste keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind, soweit sie nicht Reaktorrohre oder Halterungen aus Siliciumcarbid mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehr sind. Reaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehr gehören in die Zolltarifnummer 6903.90.90.40.0, Waren mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 25 bis 50 GHT in die Zolltarifnummer 6903.90.10.00.0. Typisch sind stabförmige feuerfeste Keramik aus gesintertem Gadolinium-Zirkoniumoxid für Wärmebarrieren an Flugzeugmotorteilen und Keramikartikel aus Siliziumnitrid für automatische Kabelherstellungsmaschinen.

Typische Waren:Keramikstäbe aus Gadolinium-ZirkoniumoxidKeramikartikel aus Siliziumnitrid

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAndere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und Schieber), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
Zolltarifnummermit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT
Unterpositionmit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO₂) von mehr als 50 GHT
Unterpositionandere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 25 bis 50 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerReaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid, mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehr
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6903.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6903.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6903.90.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6903.90.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6903 Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. …
✓andere, also nicht: mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT, mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) oder einer Mischung oder Verbindung von …Die Ware ist eine feuerfeste keramische Ware, die nach vorheriger Formgebung gebrannt ist; Erhitzen unter 800 °C zur Aushärtung von Harzen, zur Beschleunigung der Hydratisierung oder zur Entfernung von Wasser gilt nicht als Brennen. Sie bleibt in dieser Unterposition, wenn ihr Gehalt an freiem Kohlenstoff und ihr Gehalt an Tonerde oder Mischungen aus Tonerde und Kieselsäure jeweils höchstens 50 GHT beträgt.
✓andere, also nicht: mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 25 bis 50 GHTDie Ware bleibt hier, wenn ihr Gehalt an freiem Kohlenstoff höchstens 25 GHT beträgt.
✓andere, also nicht: Reaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid, mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehrFür die Ware bleibt eine andere feuerfeste keramische Ware, die weder ein Reaktorrohr noch eine Halterung aus Siliciumcarbid mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehr ist.
6903.90.90.90.0Feuerfeste Keramik ohne Reaktorrohre aus Siliciumcarbid

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0?

  • ×mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT6903.10.00.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO₂) von mehr als 50 GHT6903.20
  • ×mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 25 bis 50 GHT6903.90.10.00.0
  • ×Reaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid, mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehr6903.90.90.40.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6903.90.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6903.90.90.40.0Reaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid, mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehrAutonome Zollaussetzung
6903.90.90.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6903.90.90 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Frankreich2
Ungarn1
vZTAWareGültig bis
DEBTI17043/25-1DeutschlandAndere feuerfeste keramische Ware, lt. Antrag: - funktionsspezifisch geformte Halterung in Form einer …12.10.2028
DEBTI17040/25-1DeutschlandAndere feuerfeste keramische Ware, lt. Antrag: - funktionsspezifisch geformte Halterung in Form eines Rohrs zur …12.10.2028
DEBTI17041/25-1DeutschlandAndere feuerfeste keramische Ware, lt. Antrag: - funktionsspezifisch geformte Halterung in Form eines Schiebers …12.10.2028
HUBTIHU190000-2026-7966698595UngarnGegenstand der Entscheidung ist ein Keramikartikel aus Siliziumnitrid, der in einer automatischen …28.07.2029
FRBTIFR-BTI-2024-05197FrankreichFeuerfestes Keramikwerk, Stabtyp, bestehend aus gesintertem Gadolinium-Zirkoniumoxidpulver bei hoher Temperatur (über …03.03.2028
FRBTIFR-BTI-2023-04351FrankreichFeuerfester Artikel, bestehend aus einem Block mineralischen Materials, weißer Farbe, mit einem Siliziumdioxidgehalt …03.12.2026

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0

€
6903.90.90.90.0Drittlandszoll5 %500 €1.995 €2.495 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6903.90.90.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 6903.90.90.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001G, 0B001I, 1A006B und 6 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, Belarus, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6903.90.90

  1. 01.01.19886903.90.90neu eingeführt · aus 6903.20.90
  2. 01.01.19946903.90.90aufgehoben · aufgeteilt in 6903.90.20, 6903.90.80
  3. 01.01.20046903.90.90neu eingeführt · aus 6903.90.20, aus 6903.90.80
  4. 01.01.20046903.90.90.90.0neu eingeführt · aus 6903.90.20, 6903.90.80
  5. 01.07.20216903.90.90.40.0neu eingeführt · „Reaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid, mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehr“ · aus 6903.90.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0

Gehören Waren, die nur auf unter 800 °C erhitzt werden, zur Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0?

Nein, Waren, die nur zur Aushärtung von Harzen, zur Beschleunigung der Hydratisierung oder zur Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf unter 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Die Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0 setzt dagegen voraus, dass die Ware nach vorheriger Formgebung gebrannt ist.

Welche Zolltarifnummer gilt für Reaktorrohre aus Siliciumcarbid mit 1370 °C oder mehr unter 6903.90.90?

Reaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1370 °C oder mehr gehören in die Zolltarifnummer 6903.90.90.40.0. Die Zolltarifnummer 6903.90.90.90.0 gilt für die übrigen feuerfesten keramischen Waren dieser Warennummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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