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gültig seit 01.01.1972Dual-Use

Zolltarifnummer 6909.11.00.00.0 – Technische Porzellanwaren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

69Kapitel09Position11HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst keramische Waren aus Porzellan, die zu chemischen und anderen technischen Zwecken bestimmt sind. Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr gehören in 6909.12.00.00.0, sofern sie nicht aus Porzellan sind.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6909.11.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionKeramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken
Zolltarifnummeraus PorzellanDiese Seite
ZolltarifnummerWaren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr
Unterpositionandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6909.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6909.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6909.11.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6909.11.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6909.11.00.00.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6909 Keramische Waren zu chemischen und anderen …
✓Waren zu chemischen und anderen technischen ZweckenDie Ware muss zu chemischen oder anderen technischen Zwecken bestimmt sein. Das erkennt man an der vorgesehenen Verwendung der Ware.
✓aus PorzellanDie Ware muss aus Porzellan bestehen. Keramische Waren gehören nur zu Kapitel 69, wenn sie nach vorheriger Formgebung gebrannt sind.
6909.11.00.00.0Waren aus Porzellan für technische Zwecke

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6909.11.00.00.0?

  • ×andere, also nicht: Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken6909.90.00.00.0
  • ×Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr6909.12.00.00.0
  • ×andere, also nicht: aus Porzellan6909.19

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6909.11.00

ZolltarifnummerWortlaut
6909.11.00.00.0aus Porzellan

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6909.11.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6909.11.00.00.0

€
6909.11.00.00.0Drittlandszoll5 %500 €1.995 €2.495 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6909.11.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A006B, 1C010, 1C107 und 3 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, Belarus, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6909.11.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6909.11.00 bis 6909.19.00Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken: Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6909.11.00

  1. 01.01.19726909.11.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Porzellan“
  2. 01.01.19726909.11.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Porzellan“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6909.11.00.00.0

Welche Porzellanwaren schließt Kapitel 69, Anmerkung 1 von 6909.11.00.00.0 aus?

Unter 6909.11.00.00.0 fallen nur Porzellanwaren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Waren, die nur für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Außerdem gehören Waren der Positionen 6901 bis 6903 nicht zu den Positionen 6904 bis 6914, zu denen 6909.11.00.00.0 gehört.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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