01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 6909.19?
Die Nummern unter der Warennummer 6909.19.00 unterscheiden sich nach Werkstoff und Verwendung. Rollen oder Kugeln aus Siliciumnitrid gehören in 6909.19.00.20.0, keramische Stützmittel mit Aluminiumoxid, Siliziumoxid und Eisenoxid in 6909.19.00.25.0, Absorptions- oder Adsorptionskartuschen aus Keramik-Kohlenstoff für Kraftstoffsysteme von Kraftfahrzeugen in 6909.19.00.40.0 und keramische Endlosfäden aus Oxiden mit bestimmtem Gehalt an Dibortrioxid, Siliciumdioxid und Dialuminiumtrioxid in 6909.19.00.50.0. Träger für Katalysatoren aus Cordierit oder Mullit gehören in 6909.19.00.30.0, Träger aus Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9 in 6909.19.00.60.0 und Träger für Katalysatoren oder Filter aus Aluminium- und Titanoxiden in 6909.19.00.70.0, jeweils mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter. Waren, die nicht unter die vorgenannten Nummern fallen, gehören in 6909.19.00.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 6909.19
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 6909.19?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 6909.19. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 6909.19
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 6909.11.00 bis 6909.19.00 | Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken: Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 729/200415.04.2004 | Nicht montierte Verbindungsstücke für Kabel aus optischen Fasern mit Steckerteil, Röhrchen, Kunststoffzylinder und zwei Kunststoffhaltern wurden in die Warennummer 6909.19.00 eingereiht. | 6909.19.00 |
| 384/200401.03.2004 | Nicht montierte Verbindungsstücke für Kabel aus optischen Fasern mit Steckerteil, Röhrchen, Kunststoffzylinder und zwei Kunststoffhaltern wurden in die Warennummer 6909.19.00 eingereiht. | 6909.19.00 |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 6909.19
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 6909.19 gilt für Träger für Katalysatoren aus Cordierit oder Mullit?
Träger für Katalysatoren aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 l und mindestens einem durchgehenden oder einseitig verschlossenen Kanal gehören in 6909.19.00.30.0. Träger aus Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9 gehören in 6909.19.00.60.0.
Welche Waren gehören nicht unter HS-Code 6909.19?
Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht zu den Positionen 6904 bis 6914, zu denen Position 6909 zählt. Waren, die für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
