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gültig seit 01.01.2011Dual-Use

Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0 – Durchsichtige Keramikkügelchen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst durchsichtige keramische Mikrokügelchen, die aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid erhalten sind und einen Durchmesser von mehr als 125 µm haben. Keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden gehören in 6914.90.00.20.0, andere keramische Waren in 6914.90.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAndere keramische Waren
Zolltarifnummeraus Porzellan
Unterpositionandere
Zolltarifnummeraus gewöhnlichem Ton handgearbeitet
andere
Zolltarifnummerkeramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT …
ZolltarifnummerKeramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µmDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6914.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6914.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6914.90.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6914.90.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6914 Andere keramische Waren
✓andere, also nicht: aus PorzellanDie Ware ist eine andere keramische Ware, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sein muss. Sie besteht aus anorganischen, nichtmetallischen Materialien, die durch Brennen zu keramischer Ware werden.
✓andere, also nicht: aus gewöhnlichem Ton handgearbeitetDie Ware ist nicht aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet. Sie besteht aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, aus denen die Kügelchen erhalten werden.
✓Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µmDie Ware ist durchsichtig, aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid erhalten und hat einen Durchmesser von mehr als 125 µm. Man erkennt sie an durchsichtigen Kügelchen, deren Durchmesser über 125 µm liegt.
6914.90.00.30.0Durchsichtige keramische Mikrokügelchen über 125 µm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0?

  • ×aus Porzellan6914.10.00.00.0
  • ×aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet6914.90.00.10.0
  • ×keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und - …6914.90.00.20.0
  • ×andere, also nicht: Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm6914.90.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6914.90.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6914.90.00.10.0aus gewöhnlichem Ton handgearbeitetZollkontingent
6914.90.00.20.0keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT …Autonome Zollaussetzung
6914.90.00.30.0Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µmdiese SeiteAutonome Zollaussetzung
6914.90.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6914.90.00 eingereiht

56 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland28
Frankreich7
Tschechien4
Polen4
Spanien3
Niederlande3
vZTAWareGültig bis
DEBTI26408/26-1DeutschlandAndere keramische Ware, sog. Futterteller für Igel, Foto siehe Anlage, - glasierte, olivfarbene, runde Schale, - am …20.09.2029
DEBTI17214/26-1DeutschlandAndere keramische Ware, sog. Unmaßplatte, Fotos siehe Anlage, - in Form einer rechteckigen Platte, - an der Oberfläche …17.09.2029
DEBTI26998/26-1DeutschlandAndere keramische Waren, sog. Kommodengriffe 6er Set, Foto siehe Anlage, - glasierte, cremefarbene, runde Knäufe, - an …17.09.2029
DEBTI19988/26-1DeutschlandAndere keramische Waren, sog. Bewässerungshilfe, Foto siehe Anlage, - in Form eines unglasierten, braunen …17.08.2029
DEBTI36058/25-2DeutschlandAndere keramische Ware, Foto siehe Anlage, - ballistische Keramikteile in unterschiedlichen geometrischen Formen und …21.06.2029
DEBTI6770/26-1DeutschlandAndere keramische Waren, sog. Pflanzgefäß für essbare Pflanzen, Foto siehe Anlage, - ovales, am Boden und am unteren …14.06.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0

€
6914.90.00.30.0Drittlandszoll3 %300 €1.957 €2.257 €
6914.90.00.30.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20262,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 6914.90.00.30.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6914.90.00.30.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A006B, 1C007, 2B350G der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, Belarus, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
305/200112.02.2001Ein bunter runder Blumentopf aus gewöhnlichem Ton, mit Loch im Boden und glasierter Außenseite, wurde in die damalige Nummer 6914.90.10 eingereiht, heute Warennummer 6914.90.00.6914.90.10heute 6914.90.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6914.90.00

  1. 01.01.19726914.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19886914.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6914.90.10, 6914.90.90
  3. 01.01.20116914.90.00.10.0neu eingeführt · „aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet“ · aus 6914.90.10, 6914.90.90
  4. 01.01.20116914.90.00.20.0neu eingeführt · „keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2 GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von …“ · aus 6914.90.10, 6914.90.90
  5. 01.01.20116914.90.00.30.0neu eingeführt · „keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm“ · aus 6914.90.10, 6914.90.90
  6. 01.01.20116914.90.00.90.0neu eingeführt · aus 6914.90.10, 6914.90.90
  7. 01.01.20146914.90.00.20.0Wortlaut geändert · „keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT …“ · vorher „keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2 GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28 GHT oder weniger und - Dialuminiumtrioxid von 60 GHT oder mehr“
  8. 01.01.20146914.90.00.30.0Wortlaut geändert · „keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm“ · vorher „keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm“
  9. 01.01.20206914.90.00.30.0Wortlaut geändert · „Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm“ · vorher „keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0

Welche Nummer gilt für keramische Mikrokügelchen unter 6914.90.00?

Durchsichtige keramische Mikrokügelchen aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm gehören in 6914.90.00.30.0. Keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden gehören in 6914.90.00.20.0, andere keramische Waren in 6914.90.00.90.0.

Welche Waren gehören nicht in die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0?

Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht in die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0. Kapitel 69 umfasst nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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