01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6914.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6914.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6914.90.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6914.90.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0?
- ×aus Porzellan6914.10.00.00.0
- ×aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet6914.90.00.10.0
- ×keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und - …6914.90.00.20.0
- ×Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm6914.90.00.30.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6914.90.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 6914.90.00.10.0 | aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet | Zollkontingent |
| 6914.90.00.20.0 | keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT … | Autonome Zollaussetzung |
| 6914.90.00.30.0 | Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm | Autonome Zollaussetzung |
| 6914.90.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6914.90.00 eingereiht
56 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI26408/26-1Deutschland | Andere keramische Ware, sog. Futterteller für Igel, Foto siehe Anlage, - glasierte, olivfarbene, runde Schale, - am … | 20.09.2029 |
| DEBTI17214/26-1Deutschland | Andere keramische Ware, sog. Unmaßplatte, Fotos siehe Anlage, - in Form einer rechteckigen Platte, - an der Oberfläche … | 17.09.2029 |
| DEBTI26998/26-1Deutschland | Andere keramische Waren, sog. Kommodengriffe 6er Set, Foto siehe Anlage, - glasierte, cremefarbene, runde Knäufe, - an … | 17.09.2029 |
| DEBTI19988/26-1Deutschland | Andere keramische Waren, sog. Bewässerungshilfe, Foto siehe Anlage, - in Form eines unglasierten, braunen … | 17.08.2029 |
| DEBTI36058/25-2Deutschland | Andere keramische Ware, Foto siehe Anlage, - ballistische Keramikteile in unterschiedlichen geometrischen Formen und … | 21.06.2029 |
| DEBTI6770/26-1Deutschland | Andere keramische Waren, sog. Pflanzgefäß für essbare Pflanzen, Foto siehe Anlage, - ovales, am Boden und am unteren … | 14.06.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 2,6 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A006B, 1C007, 2B350G der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 305/200112.02.2001 | Ein bunter runder keramischer Blumentopf aus 100 % gewöhnlichem Ton mit Loch im Boden und glasierter Außenseite wurde in die damalige Nummer 6914.90.10 eingereiht, die heute 6914.90.00 lautet. | 6914.90.10heute 6914.90.00 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 6914.90.00
- 01.01.19726914.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19886914.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6914.90.10, 6914.90.90
- 01.01.20116914.90.00.10.0neu eingeführt · „aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet“ · aus 6914.90.10, 6914.90.90
- 01.01.20116914.90.00.20.0neu eingeführt · „keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2 GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von …“ · aus 6914.90.10, 6914.90.90
- 01.01.20116914.90.00.30.0neu eingeführt · „keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm“ · aus 6914.90.10, 6914.90.90
- 01.01.20116914.90.00.90.0neu eingeführt · aus 6914.90.10, 6914.90.90
- 01.01.20146914.90.00.20.0Wortlaut geändert · „keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT …“ · vorher „keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2 GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28 GHT oder weniger und - Dialuminiumtrioxid von 60 GHT oder mehr“
- 01.01.20146914.90.00.30.0Wortlaut geändert · „keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm“ · vorher „keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm“
- 01.01.20206914.90.00.30.0Wortlaut geändert · „Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm“ · vorher „keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Keramik-Blumentöpfe unter 6914.90.00?
Keramik-Blumentöpfe gehören in 6914.90.00.90.0, wenn sie nicht von Hand aus gewöhnlichem Ton gefertigt sind. Die Zeilen 6914.90.00.10.0, 6914.90.00.20.0 und 6914.90.00.30.0 gelten für andere Ausführungen.
Welche Zolltarifnummer gilt für Keramikperlen unter 6914.90.00?
Keramikperlen gehören in 6914.90.00.90.0, sofern sie keine Endlosfäden aus keramischen Oxiden sind. Durchsichtige Mikrokügelchen aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid mit mehr als 125 µm Durchmesser gehören in 6914.90.00.30.0.
Gehört Keramik, die nur zum Aushärten von Harzen auf unter 800 °C erhitzt wird, unter 6914.90.00?
Nein, solche Waren gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Für Waren dieser Warennummer gilt, dass sie nach vorheriger Formgebung gebrannt sein müssen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


